SoSe17 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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====Positionspapier zur BaMa-Umfrage====
'''Adressaten'''
'''Rahmenbedingungen für die Befragung der Physik-Studierenden des
deutschsprachigen Raumes („BaMa-Umfrage“)'''
Die 2010 und 2014 durchgeführte Umfrage unter den Physik-Studierenden in Deutschland
(„BaMaUmfrage“) soll in Zukunft weiter fortgeführt werden. Die nächste Befragung
im Rahmen der BaMa-Umfrage soll im Sommersemester 2018 stattfinden. Das
folgende Konzept soll den L E U T E F Ü R H UM BU G bei der weiteren Erarbeitung
der kommenden BaMa-Umfrage als Richtlinie dienen:
# Langfristig soll die Entwicklung von Studiengängen und die Veränderung der Studienzufriedenheit erhoben werden.
# Die Umfrage richtet sich schwerpunktmäßig an Studierende der Physik und physiknaher Fächer, vor allem, aber nicht ausschließlich, an Bachelor und Master-Studierende.
# Die Umfrage soll langfristig die Physikstudierenden der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz berücksichtigen.
# Die Umfrage beinhaltet Kernfragen, die über einen längeren Zeitraum betrachtet werden, sowie Zusatzfragen, die aus aktuellen Themen hervorgehen.
# Die Befragung soll 20 bis 25 Fragen umfassen, davon sollen ca. 75% als Kernfragen und der Rest als Zusatzfragen formuliert werden.
# Die Fragen werden in deutscher und englischer Sprache formuliert.
# Die Rohdaten sollen geeignet - unter Berücksichtigung einer angemessenen Anonymität bzw. des Datenschutzes - zur freien Verwendung veröffentlicht werden.
# Die Befragung findet in digitaler Form statt.
# Die Befragung der Studierenden soll alle 4 Jahre wiederholt werden.
# Die Fachschaften werden regelmäßig, alle 1 bis 2 Jahre, über den Aufbau des Studiums befragt. Weiter beurteilen sie, zu welchem Teil Physik in den betreffenden Studiengängen vertreten ist.
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===Sonstiges===
===Sonstiges===

Version vom 9. Juli 2017, 12:05 Uhr

Beschlüsse der ZaPF SoSe 17 in Berlin

Resolutionen zum SoSe 17 aus Berlin

Resolutionen

Kritik am Besetzungsverhalten der HRK in den Akkreditierungsrat

Adressaten:

Die „Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften“ verurteilt die Entscheidung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), den vom Poolvernetzungstreffen gewählten studentischen Vertreter nicht in den Akkreditierungsrat zu entsenden.

Der Akkreditierungsrat ist die höchste Instanz der Akkreditierung in Deutschland, in dem die Studierenden nach dem „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ (§7 (2)) eine vertretene Statusgruppe darstellen. Der studentische Akkreditierungspool wird getragen von den Landeszusammenschlüssen der Studierendenschaften, den Bundesfachschaftentagungen und dem freien zusammenschluss von StudentInnenschaften. Eine Wahl durch sein oberstes beschlussfassendes Organ (Poolvernetzungstreffen) stellt damit die hochstmögliche demokratische Legitimation von studentischen VertreterInnen im Akkreditierungsrat dar.

Vor diesem Hintergrund kritisiert die ZaPF das folgende Verhalten der HRK:

  1. Die HRK lehnte den Vorschlag des Poolvernetzungstreffens für einen studentischen Vertreter ab.
  2. Sie begründete ihre Entscheidung zur Ablehnung nicht.
  3. Sie fragte ohne Rücksprache mit dem studentischen Akkreditierungspool einen eigenen studentischen Kandidaten an, der somit nicht von der Statusgruppe demokratisch legitimiert ist.
  4. Sie reagiert nicht auf wiederholte Versuche einer Kontaktaufnahme seitens

des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools.

In der Vergangenheit wurden bereits zwei weitere Vorschläge des Poolvernetzungstreffens für studentische Vertreter*innen abgelehnt. Auch wenn die HRK das Recht zur Benennung innehat, befinden wir das wiederholte Ablehnen von den durch ihre Statusgruppe gewählten Kandidat*innen als undemokratisch.

Die Punkte 2. bis 4. wirken erschwerend. Wir kritisieren, dass dadurch die Mitbestimmung aller Statusgruppen untergraben und ihre Zusammenarbeit massiv erschwert wird.

Die ZaPF fordert die HRK auf, die von Studierenden selbst auf demokratischem Wege bestimmte studentische VertreterInnen zu benennen und zu einer konstruktiven und kommunikativen Zusammenarbeit zurückzukehren. Verabschiedet am 27.05.2017 in Berlin

Zur Resolution: Kritik am Besetzungsverhalten der HRK in den Akkreditierungsrat


Resolution gegen Studiengebühren

Adressaten:

Die ZaPF lehnt Studiengebühren jeglicher Art ab. Darüber hinaus positioniert sie sich gegen alle weiteren Bildungsbarrieren.

Wir stehen gegen Studiengebühren, wie sie beispielsweise in Baden-Württemberg eingeführt und in anderen Bundesländern noch z.B. für das Zweitstudium vorgesehen sind. Dies wendet sich auch gegen jüngste Bestrebungen in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen.

Gesellschafts-, sozial und bildungspolitische Gründe sprechen gegen Studiengebühren und wurden schon an zahllosen Orten ausgiebig diskutiert, z.B. im Krefelder Aufruf des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS): „[Studiengebühren] lösen kein einziges Problem [..].“

Statt ständiger Umstrukturierung und Neuorientierung in einer kurzfristigen Bildungspolitik sind stabile Rahmenbedingungen für ein frei zugängliches Bildungssystem essentiell.

Zur Resolution gegen Studiengebühren


Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau

Adressaten:

Im wissenschaftlichen Mittelbau fehlt es an unbefristeten Stellen. Durch die drastische Reduktion solcher Stellen hat sich dieses Problem in den vergangenen Jahren noch erheblich verschärft.

Die Aussichten auf eine unbefristete Stelle in der Wissenschaft abseits der Professur sind derzeit verschwindend gering. Durch die damit verbundene Unsicherheit sind Karriere und Familienplanung in der Wissenschaft in den seltensten Fällen vereinbar, was diesen Karriereweg für viele Studierende sehr unattraktiv macht.

Im Ergebnis wirkt sich dieses Umfeld prekärer Beschäftigungsverhältnisse zwangsläufig negativ auf die Kontinuität von Lehre und langfristigen Forschungsvorhaben aus.

Eine Beschleunigung des wissenschaftlichen Karrierewegs zur Professur ist der falsche Ansatz. Insbesondere punktuelle Initiativen, wie das aktuelle Vorhaben zur Förderung von Tenure-Track-Stellen, konzentrieren sich zu sehr auf die Professur als Karriereziel und verlieren die Schaffung einer ausgeglichenen akademischen Landschaft aus den Augen.

Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau kann es zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in der Forschung und Lehre, effizientem Wissenstransfer und einer Steigerung der Attraktivität der Karriere in der Wissenschaft kommen.

Daher fordert die ZaPF, auch im Interesse der Wissenschaft im deutschsprachigen Raum, die Schaffung unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau.

Zur Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau


Resolution zur studentischen Beteiligung bei Bauvorhaben

Adressaten:

Die ZaPF fordert, dass Studierende von Beginn an ein fester Bestandteil von Planungskommissionen für Neu- und Umbauten auf dem Hochschulgelände sind.

Oft berücksichtigen die Bedarfserhebungen und Planungen die Bedürfnisse der Lehre und des studentischen und kulturellen Lebens auf dem Campus nicht in ausreichendem Maße, obwohl die Studierenden die größte Nutzer*innengruppe darstellen. Hochschulöffentliche Räumlichkeiten müssen von allen Statusgruppen gemeinsam geplant werden. Hierzu gehören Aufenthalts-, Arbeits- und Erholungsräume, die auch für Studierende zugänglich sind. Ebenso gehören auch großzügige Foren und Flure,die für informelle Begegnungen und akademischen Veranstaltungen genutzt werden können, dazu.

Bei der Erarbeitung und dem Beschluss von Nutzungskonzepten müssen Studierende von Beginn an beteiligt werden.

Zur Resolution zur studentischen Beteiligung bei Bauvorhaben

Resolution zur Exzellenz-Strategie

Adressaten

Die ZaPF fordert die Universitäten auf, alle Statusgruppen an der Entwicklung und der Entscheidung über die Anträge zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zu beteiligen. Alle Pläne zur Exzellenzstrategie sollen in den hochschulinternen Gremien besprochen werden.

Die ZaPF fordert weiterhin die Fachschaften auf, sich aktiv in die Diskussionen zur Exzellenzstrategie an ihren Universitäten einzubringen. Hierzu wurde eine Handreichung verfasst, welche den Fachschaften Ideen liefert, wie sie sich in diesen Prozess einbringen können.

Zur Resolution zur Exzellenz-Strategie

Positionspapiere

Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen

Die ZaPF begrüßt die aktuellen Entwicklungen innerhalb des öffentlichen Diskurses über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen in den MINTFächern.

Explizit verweisen wir hierbei auf den offenen Brief „Mathematikunterricht und Kompetenzorientierung” vom 17.3.2017 sowie die beiden darauf folgenden Stellungnahmen zu diesem Thema. Insbesondere schließen wir uns der Stellungnahme der DMV, GDM und MNU in allen Punkten bis auf den beiden folgenden an:

  1. Zur Thematik „Taschenrechner im Schulunterricht“ verweisen wir auf die Stellungnahme zu unserer Resolution aus Dresden.
  2. Darüber hinaus schließen wir uns der Forderung nach einer bundesweit verbindlichen schriftlichen Mathematikprüfung im Abitur nicht an.

Zum Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen

Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten

Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus.

An vielen Universitäten ist es erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfä- higkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen.

Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen diese Regelung:

  • Studierende müssen Ärzt*innen „freiwillig“ von der Schweigepflicht entbinden.
  • Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden.
  • Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensibler Daten birgt das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber gelangen.

Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, ausschließlich folgendes Verfahren zu ermöglichen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen.

Zum Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten


Positionspapier zu Lernzielen für Grund- oder Anfängerpraktika der Physik

Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften im deutschsprachigen Raum fordert die Vermittlung der unten aufgeführten Lernziele in Grund- oder Anfängerpraktika der Physik.

Zielsetzungen der Grund- oder Anfängerpraktika

Praktika sind eine zentrale Lehrveranstaltungsform in naturwissenschaftlichen Fä- chern. Das Ziel dieser Grund- oder Anfängerpraktika ist die Vermittlung von spezifi- schen inhaltlichen sowie formellen Lernzielen und Schlüsselqualifikationen.

Diese Lernziele gelten dabei als zentrale Fähigkeiten von Absolvent*innen der Physik. Nach Grund- oder Anfängerpraktika in der Physik sollen die unten aufgeführten Lernziele vermittelt worden sein. Die Gestaltung und Vermittlung dieser Lernziele obliegt dabei der Universität.

Lernziele für Grund- oder Anfängerpraktika in der Physik

Um den Grundstein für das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten zu legen, sollen Studierende im Grund- oder Anfängerpraktikum lernen, die Durchführung von Experimenten mit gegebener Aufgabenstellung eigenständig zu planen sowie Experimente korrekt aufzubauen. Bei der Durchführung soll der richtige Umgang mit den technischen Geräten vermittelt werden.

Während der Grund- oder Anfängerpraktika werden Studierende mit verschiedenen möglichen Gefahrensituationen konfrontiert. Der korrekte Umgang mit diesen Situationen stellt ein wichtiges Lernziel dar. Dies beinhaltet auch die Vermeidung von Sicherheitsrisiken wie beispielsweise falscher Kleidung.

Für die Nachvollziehbarkeit eines Versuches sollen alle relevanten Informationen inklusive Messwerte in geeigneter Form, wie zum Beispiel in einem Laborbuch, festgehalten werden.

Die Auswertung dieser Daten mit einem digitalen Fit-Programm sollte erlernt werden, wobei das Verständnis der verwendeten Methodik vorausgesetzt wird.

Nach der abgeschlossenen Auswertung sollen die Interpretation und Diskussion der Ergebnisse vermittelt werden, besonders im Hinblick auf Unsicherheiten und unter Berücksichtigung des physikalischen Kontextes. Außerdem sollen die Studierenden lernen, ihre im Grund- oder Anfängerpraktikum gewonnenen Ergebnisse schlüssig, bündig und übersichtlich auszuarbeiten und schriftlich darzustellen.

Dabei stellen die Abschätzung, Diskussion und der Einfluss von Fehlern auf die Ergebnisse einen zentralen Teil der eigentlichen Resultate dar. Hierbei soll sowohl die Messgenauigkeit abgeschätzt als auch ihr Einfluss durch eine Fehlerrechnung berücksichtigt werden. Die Herkunft der Fehler soll hierbei ebenfalls diskutiert und interpretiert werden.

Bei der Erstellung des Protokolls soll auf einen sensiblen Umgang mit Quellen inklusive deren korrektes Zitieren geachtet werden.

Beim Verfassen des Protokolls ist auf eine sorgfältige Formulierung und die korrekte äußere Form zu achten. Aufgrund der allgemeinen wissenschaftlichen Relevanz wird dabei dringlichst empfohlen, dass sich die Studierenden Grundkenntnisse in einem geeigneten Textsatzsystem (z.B. LaTeX) aneignen.

Ebenfalls ein zentraler Bestandteil der Grund- oder Anfängerpraktika ist der Transfer von theoretischem Wissen in die Praxis, sodass die Arbeit an Experimenten zu einem besseren Verständnis der zu Grunde liegenden Zusammenhänge und deren Vertiefung führt. So soll insbesondere der physikalische Erkenntnisgewinn am selbst durchgeführten Experiment erfahren werden, gerade auch zum Erlernen und Vertiefen einer Intuition für physikalische Zusammenhänge.

Außerdem sollen Absolvent*innen der Physik in der Lage sein, sowohl im Team als auch eigenständig organisiert zu arbeiten.

Bei Erfüllung der oben genannten Lernziele im Grund- oder Anfängerpraktikum ist der Grundstein für gutes wissenschaftliches Arbeiten gelegt.

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Positionspapier zur BaMa-Umfrage

Adressaten

Rahmenbedingungen für die Befragung der Physik-Studierenden des deutschsprachigen Raumes („BaMa-Umfrage“)

Die 2010 und 2014 durchgeführte Umfrage unter den Physik-Studierenden in Deutschland („BaMaUmfrage“) soll in Zukunft weiter fortgeführt werden. Die nächste Befragung im Rahmen der BaMa-Umfrage soll im Sommersemester 2018 stattfinden. Das folgende Konzept soll den L E U T E F Ü R H UM BU G bei der weiteren Erarbeitung der kommenden BaMa-Umfrage als Richtlinie dienen:

  1. Langfristig soll die Entwicklung von Studiengängen und die Veränderung der Studienzufriedenheit erhoben werden.
  2. Die Umfrage richtet sich schwerpunktmäßig an Studierende der Physik und physiknaher Fächer, vor allem, aber nicht ausschließlich, an Bachelor und Master-Studierende.
  3. Die Umfrage soll langfristig die Physikstudierenden der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz berücksichtigen.
  4. Die Umfrage beinhaltet Kernfragen, die über einen längeren Zeitraum betrachtet werden, sowie Zusatzfragen, die aus aktuellen Themen hervorgehen.
  5. Die Befragung soll 20 bis 25 Fragen umfassen, davon sollen ca. 75% als Kernfragen und der Rest als Zusatzfragen formuliert werden.
  6. Die Fragen werden in deutscher und englischer Sprache formuliert.
  7. Die Rohdaten sollen geeignet - unter Berücksichtigung einer angemessenen Anonymität bzw. des Datenschutzes - zur freien Verwendung veröffentlicht werden.
  8. Die Befragung findet in digitaler Form statt.
  9. Die Befragung der Studierenden soll alle 4 Jahre wiederholt werden.
  10. Die Fachschaften werden regelmäßig, alle 1 bis 2 Jahre, über den Aufbau des Studiums befragt. Weiter beurteilen sie, zu welchem Teil Physik in den betreffenden Studiengängen vertreten ist.


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Sonstiges

Offener Brief zum Thema VG-Wort

Adressaten:Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundestagsfraktionen, die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektorenkonferenz und Verwertungsgesellschaft WORT

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Fachschaftentagung Maschinenbau und die Zusammenkunft aller Physikfachschaften haben den Novellierungsprozess des Urheberrechts aufmerksam verfolgt. Wir sind davon überzeugt, dass der inzwischen vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf eine Verbesserung für die Studierenden an deutschen Hochschulen bringen wird. Der Entwurf ist zur aktuellen Lage ein Fortschritt und als solcher zu honorieren. Er berücksichtigt die Pauschalabrechnung, wie von uns bereits in der Vergangenheit gefordert wurden (vgl. Petition der FaTaMa und weiterer Tagungen von September 2016) und dürfte somit zu einer Entschärfung des Konflikts zwischen Hochschulen und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) führen.

Trotzdem stellen wir fest, dass auch eine Abrechnung auf Basis von Stichproben erfolgen kann. Da hier keine weiteren Informationen zur Durchführung der Stichprobenerhebung vorliegen, lehnen wir dies vorerst ab, da an einzelnen Institutionen ähnliche Belastungen wie durch Einzelfallabrechnungen herbeigeführt werden können. Wir betrachten mit Sorge die Möglichkeit, dass die Gesetzesänderung nicht vor Ende des aktuellen Moratoriums, also bis Ende September, zum Vertrag zwischen Hochschulen und VG WORT zum Tragen kommt. Aus diesem Grunde fordern wir die Verhandlungspartner auf, das Moratorium bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu verlängern. In diesem Zusammenhang sprechen sich die Fachschaftentagung Maschinenbau und die Zusammenkunft aller Physikfachschaften für mehr Transparenz rund um den Verhandlungsprozess aus. Auch ist eine Beteiligung aller betroffenen Statusgruppen sinnvoll. Insbesondere sollten bundesweite Vertreter der Studierendenschaften als Teil der Abordnung der Hochschulen mit einbezogen werden.

Der selbstgesetzte Zeitrahmen der Gesetzesverabschiedung muss eingehalten werden. Im Gesetzgebungsprozess muss auf die Forderungen seitens der Wissenschaft eingegangen werden. Dies gilt insbesonders für die für jeden Studiengang absolut notwendige Arbeit mit wissenschaftlichen Texten und Publikationen. Besonders die digitale Entwicklung in den letzten Jahren macht eine Reform des Urheberrechts unumgänglich. Neben digitalen Semesterapparaten sind auch digitale Fernleihen ein Thema welches wissenschaftliche Arbeit und Lehre vereinfachen würden. Wir fordern an dieser Stelle ebenfalls eine Stärkung von Open Access Angeboten, welche mit einer nachhaltigen Digitalisierung des Hochschul- und Bildungsbereichs im Allgemeinen einhergehen. Wir bitten den Gesetzgeber, sicherzustellen, dass das Gesetz der Weiterentwicklung digitaler Lehrangebote, wie zum Beispiel Vorlesungsaufzeichnungen, aber auch Vorlesungsübertragungen in andere Hörsäle, nicht im Wege stehen. Hierbei muss die an vielen Hochschulen angespannte Raumauslastung angemessen berücksichtigt werden. Wir sehen insbesondere §60a Abs (3) Punkt 1 diesbezüglich sehr kritisch. Hierbei muss unbedingt die Entwicklung der Lehre in den letzten Jahren berücksichtigt werden, was insbesondere Konzepte der digitalen Lehre wie Blended Learning, digitale Hochschulen, etc. mit einschließt. Es ist hochgradig zu bedauern, wenn die Bemühungen der Hochschulen und des Hochschulforums Digitalisierung durch eine Gesetztesänderung entwertet würden (vgl. Abschlussbericht des Hochschulforums Digitalisierung).

Hier sind sämtliche Akteure der Hochschullandschaft in der Verantwortung, die Entwicklung voran zu

treiben. Wir sehen den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht nicht in der Lage dazu den sich stetig verändernden Gegebenheiten der Hochschulbildung gerecht zu werden. Daher appellieren wir an die Akteure sich bereits jetzt in einen Dialog zur Zukunft eines Urheberrechts zu begeben, welches auch diesen Anforderungen gerecht wird. Die Entwicklungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass eine Verschleppung solcher Reformen fatale Auswirkungen für die Lehre an Hochschulen haben können.


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