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Formalia

Beginn: 17:07

Wahl der Redeleitung

Zur Wahl stehen Claudio Michaelis (Konstanz) und Niklas Luhmann (Konstanz). Wahl per Akklamation, beide nehmen die Wahl an.

Wahl der Protokollführer

Zur Wahl stehen Susanne Koch (Konstanz) und Marius Walther (Dresden).

Wahl per Akklamation, beide nehmen die Wahl an. Anmerkung der Protokollantinnen : Abstimmungs-ergebnisse in der Form Ja:Nein:Enthaltung.

Anwesende Fachschaften

·          RWTH Aachen

·          Uni Bayreuth

·          FU Berlin

·          HU Berlin

·          TU Berlin

·          Uni Bielefeld

·          Uni Bochum

·          Uni Bonn

·          TU Braunschweig

·          Uni Bremen

·          TU Chemnitz

·          TU Darmstadt

·          TU Dresden

·          Uni Düsseldorf

·          Uni Erlangen-Nürnberg

·          Uni Frankfurt

·          TU Freiberg

·          Uni Freiburg

·          Uni Göttingen

·          Uni Hamburg

·          Uni Heidelberg

·          TU Ilmenau

·          Uni Jena

·          TU Kaiserslautern

·          KIT

·          Uni Kassel

·          Uni Kiel

·          Uni Konstanz

·          Uni Köln

·          Uni Marburg

·          Uni München

·          Uni Münster

·          Uni Oldenburg

·          Uni Potsdam

·          Uni Regensburg

·          Uni Rostock

·          Uni Siegen

·          Uni Würzburg

·          TU Wien

·          Uni Wien

·          Uni Bern

·          ETH Zürich

·          FH Wildau

Damit ist das Plenum der ZaPF mit 43 anwesenden Fachschaften beschlussfähig.

Clausthal kommt 17:17 und nimmt Stimmkarte und Klicker entgegen. Damit sind 44 Fachschaften anwesend.

Duisburg kommt um 17:29 Uhr und nimmt Stimmkarte und Klicker entgegen. Damit sind 45 Fachschaften anwesend.

Wuppertal kommt um 17:35 Uhr und nimmt Stimmkarte und Klicker entgegen. Damit sind 46 Fachschaften anwesend.

TU München kommt um 17:37 und nimmt Stimmkarte und Klicker entgegen. Damit sind 47 Fachschaften anwesend.

Koblenz kommt um 18:03 und nimmt Stimmkarte und Klicker entgegen. Damit sind 48 Fachschaften anwesend.

Saarland kommt um 18:04 und nimmt Stimmkarte und Klicker entgegen. Damit sind 49 Fachschaften anwesend.

Erlangen kommt um 18:21 und nimmt Stimmkarte und Klicker entgegen. Damit sind 50 Fachschaften anwesend.

Schluss des Plenums um 21:20

Beschluss der Tagesordnung

·          Formalia

·          Organisatorisches

·          Vorstellung Resolutionsentwürfe, Satzungs-/GO-Änderungen & Positionspapiere

·          Vorstellung der Arbeitskreise

·          Preisverleihung Selbstberichte

·          Ankündigungen & Sonstiges Beschluss per Akklamation.


Abstimmungen von Sachen sind außer der Satzung auch im Zwischenplenum möglich, so lange die Frist gewahrt bleibt.


Organisatorisches

Eve bekommt als Geburtstagskind und ORCA des Rahmenprogramms ein Geburtstagsständchen von der gesamten ZaPF.


Es wird darauf hingewiesen, dass Essen und Trinken aus Glasflaschen im Hörsaal nicht erlaubt ist.


Es wird darum gebeten, die Nachtruhen zu wahren. Des Weiteren ist Bier in der Bibliothek nicht gestattet. Um die Nachtruhe zu wahren, gibt es in der Nähe der Schlafzelte ein Partyzelt extra für die ZaPF.


Es gibt Helferinnen , die dazu da sind einen schnelleren Zugang zu den Duschen in den Turnhallen zu gewähren.


Bitte denkt daran, die BMBF-Listen zu unterschreiben.


Es wird nochmal Werbung für die Gremien gemacht, da hierfür noch Leute gebraucht werden.


Es wird der Hinweis an die AK-Leiter gegeben, dass, wenn ihr AK noch nicht eingereicht wurde, sie diesen aber noch vorstellen wollen, diese Vorstellung an die Sitzungsleitung schicken sollen.

Vorstellung Resolutionsentwürfe, Satzungs-/GO-Änderungen & Positionspapiere

Vorstellung durch die AK-Leiterinnen . Diskussion & Änderungsanträge. Danach Fragen und Diskussion. Wenn es keine Probleme gibt, kann auch ein Beschluss gefasst werden. Ansonsten wird ein Mei-nungsbild Fachschaft oder Personen durchgeführt. Korrektur aus dem späteren Verlauf: Ein Meinungs-bild pro Fachschaft ist nicht in dieser Form zulässig, da keine Vorabstimmungen gemacht werden dürfen. Stattdessen ließ sich das in diesem Plenum aber mit persönlichen Meinungsbildern und konkreten Fragen zu Teilen von Vorlagen lösen.

Frauenquotenresolution

Das Gesetz in NRW sieht vor, dass Gremien mindestens paritätisch besetzt sein sollen. Hochschullehre-rinnen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Man hat von der Quotendiskussion abgesehen und den AK in 2 Teile gesplittet. Die erste Resolution von Adriana (HU Berlin) beschäftigt sich mit der Ungleichbehandlung der Statusgruppen und liegt vor. Es wird nachgefragt, warum die doppelte Negation verwendet wird. Darauf wird erwidert, dass eine Umformulierung möglich ist.

Von Benjamin (HU Berlin) wird angemerkt, dass diese Forderung mit doppelter Verneinung so besser ist, da wir generell für die Gleichbehandlung sind und so besser hervorgehoben wird, um was es geht und was die Sachlage ist. Eine Änderung würde auch eine erweiterte Begründung mit sich bringen (Björn (Aachen)).

Göttingen spricht sich auch gegen die Änderung aus. Von der Fachschaft aus Münster wird angemerkt, dass in der Begründung nachgetragen werden soll, warum dieser Paragraph eine Ungleichbehandlung darstellt.

Björn (Aachen), Änderungsantrag: Paragraph 11 (10), das Wort “’Absatz”’ soll gestrichen werden. Adriana (HU Berlin) nimmt das so an.

Von Seiten Berlins wird zu Münster erwidert, dass die Begründung nicht an die Adressaten gehen wird.

Christian (Oldenburg): Es wird nachgefragt, wer die Resolution bekommen soll. Im AK wurden noch keine konkreten Adressaten bestimmt.

Münster findet, dass die Begründungen ausgeschrieben werden und nicht nur im AK besprochen wer-den sollen.

Björn (Aachen) merkt an, dass die Reso eventuell an das BMBF und den Bundesrat geschickt werden soll.


Ebenfalls von Münster wird gefragt, ob die Richtung der Reso klar ist? Björn (Aachen) erwidert, dass der AK der Meinung war, dass eine Mehrheit für eine gewisse Richtung (hier) nicht erreichbar ist. (Für alle die gleiche Quote vs. generelle Quote).


Vorschlag auf Abstimmung über die von Björn (Aachen) geänderte Resolution: Von Benjamin (HU Berlin) wird angemerkt, dass er es für wünschenswert hält, wenn die Adressaten vor der Beschlussfassung feststehen und wir es notfalls im Abschlussplenum abstimmen.

Dieser Vorschlag wird von Seiten der AK-Leiterinnen akzeptiert. Es gibt aber die Bitte, dass die Beschlussfassung im Abschlussplenum schnell vonstatten geht. Auch der große Teil des Plenums befürwortet dieses Vorgehen.


Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Positionspapier)

Im AK ging es viel darum, wie das WissZeitVG funktioniert und welche Auswirkung die letzte Novelle hatte.

Bericht Ausgangslage: Was ist das WissZVG und was war die Novelle, die im März abgestimmt wurde. Dort gibt es eine konkrete Regelung für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften, dass diese bis zu sechs Jahre lang möglich sind. Was das genau bedeutet, welche Hilfskräfte das sind, ist nicht ganz klar. Wenn das andere Tätigkeiten sind, sind diese anders befristet und zwar zwei Jahre. An der HU Berlin werden die Bib-HiWis jetzt anders ausgeschrieben, was dafür sorgt, dass manche Leute dort nicht mehr so lange arbeiten würden, wie sie könnten/wollten. Das WissZVG wird vermutlich nicht so schnell wieder novelliert.

Im Positionspapier soll es darum gehen, dass auch studienbegleitende Anstellungsverhältnisse von der Anrechnung auf die Qualifikationshöchstdauer ausgenommen werden.

Die Qualifikationshöchstdauer sind die 6 Jahre vor der Anstellung in der Promotion.

Von Seiten Heidelberg wird die Formulierung gelobt. Es wird gefragt, was mit den 2 anderen Meinungsbildern aus dem AK geworden ist? Jörg (FU Berlin) erwidert, dass er sich an diese nicht erinnern konnte und sie deswegen noch nicht formuliert hat.

Das Wort konservativ wird hinterfragt. Jörg (FU Berlin) findet, dass die Auslegung des Gesetzes hier konservativ ist und das Wort hier nicht politisch gemeint ist.

Von Margret (LMU München) wird nochmal angemerkt, dass die Begründung nicht veröffentlicht wird. Elli (TU Berlin): Die Begründung legt nahe, dass der Satz aufgenommen werden sollte, dass auch Hilfstätigkeiten wie in der Begründung erwähnt, eingefügt werden soll, da dies noch nicht so heraus-kommt.

Philipp aus Kaiserslautern fragt nach, ob alle HiWi-Stellen nach dem Gesetz angestellt werden sollen. Dies wird bejaht. Philipp sagt weiter, dass dies dann auch in der Stellungnahme aufgenommen werden sollte.

Aus Köln wird angemerkt, dass eine Festanstellung im nicht-wissenschaftlichen Bereich durch-aus nichts unübliches ist und man die schlechten Bedingungen aus dem WissZeitVG nicht auf den

nicht-wissenschaftlichen Bereich anwenden sollte. Die Anrechnung aus diesem Bereich findet zur Zeit nicht statt.

Jörg (FU Berlin) merkt an, dass dies nicht für alle diese Tätigkeiten gilt.

Es scheint Unstimmigkeiten über diesen Punkt zu geben. Jörg (FU Berlin) möchte aber, dass Personen nicht weiter eingestellt werden, da die Höchstdauer erreicht ist.

Tobias (Würzburg): Wenn man das Gesetz liest ist der Antrag genau das was alle wollen. Der Antrag will die Ausnahme für Studierende erweitern. Bisher: künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Der Antrag will: Jegliche studentische Hilfkräfte. Vorschlag umzuformulieren: Ausnahme auf nicht-wissenschaftliche/künstlerische studentische Tätigkeiten zu erweitern.

Jörg (FU Berlin) ändert den Antragstext und macht einen Vorschlag.

Von Valentin (FU Berlin) wird sich dagegen ausgesprochen, im Zwischenplenum Beschlüsse zu fassen, da es nicht transparent genug kommuniziert wurde, dass im Zwischenplenum Beschlüsse gefasst wer-den. Er stellt einen GO-Antrag, dass in diesem Zwischenplenum keine Beschlüsse gefällt werden sollen. Jörg (FU Berlin) merkt an, dass dies die Satzung ändern würde und damit kein Verfahrensvorschlag ist. Von Nik wird angemerkt, dass er vor Beschlussfassung nachgefragt wird, ob es ein Meinungsbild oder eine Beschlussfassung sein soll.

GO-Antrag wird von Valentin zurückgezogen.

Björn (Aachen) möchte den Vorschlag bringen, dass “in Hochschulen” eingefügt wird, damit die Intention klarer wird.

Von Martin (Saccos Veteres) wird aus dem WissZeitVG vorgelesen, dass dieses sich nur auf künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte bezieht und andere, studienbegleitende Anstellungen bezieht. GO-Antrag auf Vertagung ins Endplenum von Zafer El-Mokdad (Potsdam).

Begründung: Der Antrag sollte vertagt werden, damit eine neue Formulierung gefunden werden kann und sich alle damit auseinander setzen können.

Gegenrede von Björn (Aachen): Sollte hier besprochen werden, damit im großen Rahmen eine Richtung festgelegt werden kann.

Abstimmung: 18:20:12

Damit ist der GO-Antrag nicht angenommen.

Neue Formulierung von Jörg (FU Berlin): Dass die Regelung des §6 WissZVG auf alle studentische Anstellungsverhältnisse an Hochschulen und auf nicht nur künstl. und wiss. Tätigkeiten anzuwenden ist.

GO-Antrag auf Schließung der Redeliste von Lukian (Würzburg).

Gegenrede von Björn (Aachen): Wir sollten weiter diskutieren, damit wir das Endplenum verkürzen können.

Abstimmung: 12:34:3


Von Köln wird angemerkt, dass nach der neuen Formulierung nur noch 6 Jahre Arbeit möglich ist und nicht mehr die 6+2 Jahre.

Kaiserslautern: Es wird nicht verhindert, dass die Anstellung auf 2 Jahre befristet ist.

Jörg (FU Berlin) erwidert, dass im §6 steht, dass es auf alle studentischen Anstellungen angewendet wird.

Jonathan (Ilmenau) fragt nach, was das Problem ist, wenn wir die Beschlussfassung verschieben?

Jörg (FU Berlin) weiß nicht, ob er auf der nächsten ZaPF noch anwesend ist. Er findet die aktuelle Entwicklung, nicht mehr im Plenum diskutieren zu können sehr bedenklich.

Björn (Aachen) unterstützt Jörg (FU Berlin) in dieser Aussage.

Micha aus Münster sieht es auch als Problem, dass die Anrechnung auf die Höchstdauer nicht mehr drin steht.

Björn (Aachen) merkt an, dass die Nicht-Anrechnung bereits im Gesetz abgedeckt ist.


Von Göttingen wird geäußert, dass eine Besprechung außerhalb des Plenum nicht unüblich ist, da nicht alle an dem Thema und der Diskussion interessiert sind. Bitte nochmal im AK zu reden, damit wir über etwas fundiertes Reden können.

Jörg stellt ein Meinungsbild: Wer sieht im jetzigen Text nicht, dass alle studentischen Anstellungen so behandelt werden sollen. Björn (Aachen) interpretiert es so, dass alle Anstellungen an Hochschulen nach WissZVG angerechnet werden. Die Mehrheit liest es wie Björn (Aachen).

Martin (FU Berlin) sieht keine Meta-Diskussion, da alle vom WissZeitVG betroffen sein werden. Des-halb sollte sich jeder dazu eine Meinung bilden. Er berichtet, dass es keinen §6 gab und studentischen Hilfskräfte nicht berücksichtigt wurden. Hochschulen konnten dies eigen interpretieren. Dies sollte durch die Novellierung berichtigt werden.

Björn (Aachen) möchte an dieser Stelle nicht über die 6 Jahre Befristung reden, da dies bereits in Frankfurt geschehen ist. Er möchte allen möglichst lange Anstellungen ermöglichen. Er sieht die Ge-fahr, dass einige wenige weniger Zeit als die 6 Jahre für ihre Tätigkeiten zur Verfügung haben.

GO-Antrag von Jan (Bonn): Möchte ein Meinungsbild als Vorabstimmung.

Dieser Antrag ist nicht möglich, da eine Vorabstimmung nicht zulässig ist.

GO-Antrag auf Meinungsbild von Susanne (Konstanz): Wer fühlt sich in der Lage, über das Gesetz, hier im Plenum inhaltlich zu diskutieren oder findet die Diskussion hilfreich genug, die Sachlage zu verstehen?

Ergebnis: Ungefähr 50:50

Es folgt ein Crashkurs über das WissZeitVG von Björn (Aachen).

Das WissZeitVG ist ein Sondertarifrecht für Hochschulen, welches die Anstellungsverhältnisse an Hochschulen regelt. Es gibt in der Wissenschaft wenige unbefristete Stellen. Ein wichtiger Befristungsgrund ist die Promotion oder Drittmittel. Qualifikation ist der wichtige Grund hinter diesen Befristungen. Man kann nicht länger als 6 Jahre angestellt in der Qualifikationsphase eingestellt wer-den. Danach kann man 6 Jahre unbefristet angestellt werden. Weil dies nicht sehr viel Zeit ist, werden einige Anstellungen auf diese Zeit nicht angerechnet. Früher wurden SHKs von Bachelorabsolventinnen angerechnet, da diese einen berufsqualifizierenden Abschluss haben. Die Novellierung löst dieses Problem, da nun 6 Jahre lang eine Beschäftigung als Hilfskraft möglich ist. Diese Zeit ist unabhängig von der Promotion.

Die Befristungsdauer bezieht sich nur auf wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte. Björn (Aachen) möchte nun klären, was als wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte zählt.


Jan (Frankfurt) fragt, ob es andere Personen gibt, die noch inhaltliche Probleme mit dem Antrag haben oder es eher um eine Formulierung geht? Das Problem aus Kaiserslautern und Köln ist, dass es für manche Anstellungen von Vorteil ist, nicht nach WissZeitVG angestellt zu werden, da eine Einstellung nach 2 Jahren dann eher möglich ist.

Björn (Aachen) sieht das Ziel des Positionspapiers darin, die Auslegung des Gesetzes anzugehen. Er würde es in eine Resolution ändern wollen.

Stefan (Köln) denkt, dass die Aussage, die wir treffen wollen nur etwas bringt, wenn wir das WissZeit-VG wieder ändern, da es zu eindeutig formuliert ist, als das eine Interpretation möglich ist.


Nik (Konstanz) sieht kein Problem darin, sich zu einem Gesetz zu äußern und an späterer Stelle noch-mal über Änderung des Gesetzes zu reden.

Björn (Aachen) merkt an, dass jeder gerne zu ihm kommen kann, um Änderungsvorschläge der Formulierung an ihn heran zu tragen.

Martin (FU Berlin) möchte den Vorschlag unterstützen, aus dem Positionspapier eine Resolution zu machen.

Björn (Aachen) unterstützt diesen Vorschlag. Es findet eine 5-minütige Pause statt.

Transparenz bei Drittmittelforschung

Die Resolution soll im Zwischenplenum nicht abgestimmt werden, da es noch eine offene Frage gibt. Tobias (Bonn): Woher kommen die 2 Jahre Begrenzung, da er das Gefühl hat, dass diese zu kurz angesetzt sind.

Jan (FU Berlin) erörtert, dass dies auch Thema im AK war. Die 2 Jahre wurden vom AK vorgeschlagen, da sie einen Kompromiss darstellt. 2 Jahre sind die Dauer für ein Patent.

Margret (LMU München) fragt, warum Bachelorarbeit nicht aufgeführt werden und warum hinter der Masterarbeit ein Fragezeichen steht.

Dies ist die offene Frage, da im AK unklar war, ob die Masterarbeit schon wissenschaftlich genug ist, um unter diese Regelung zu fallen.

Eine Veröffentlichungspflicht wird gefordert, da meist mit offenen Geldern geforscht wird und somit finanziertes der Öffentlichkeit bereitgestellt werden soll.

Margret (LMU München) möchte keine Trennung von Master- und Diplomarbeiten.

Victoria (Karlsruhe) merkt an, dass Masterarbeiten auch ein Jahr gehen, dies nur in der Physik anders ist.

Richard (Jena) findet, dass Masterarbeiten in Betrieben nicht mehr möglich sind, wenn sie veröffentlicht werden müssen.

Gegen das Hinzufügen von Masterarbeiten spricht, dass es sich bei diesen Arbeiten um Prüfungsleistungen handelt und es von Uni zu Uni verschieden gehandhabt wird, ob sie veröffentlicht wird.

Münster erwidert zu Richard (Jena), dass jede Arbeit davon betroffen sein kann.

Christian (Oldenburg): Möchte ein ’insbesondere’ einfügen, damit wir das nicht ausschließen, dass manche sowieso schon als wissenschaftliche Abschlussarbeiten veröffentlicht werden.

Björn (Aachen) erläutert, dass Masterarbeiten rechtlich nur ein halbes Jahr gehen dürfen, dies aber zur Zeit anders gehandhabt wird.

Stefan (Köln) merkt an, dass Ergebnisse veröffentlicht werden sollen und nicht die Arbeit an sich und man die Geheimnisse verbergen kann. Wir sollten auch fordern können, dass diese Betriebe diese Geheimnisse veröffentlichen.

Es wird noch (FU Berlin) angemerkt, dass man sich nicht vorstellen kann, dass die Physik von dem ganzjährigen Masterarbeiten abschweift.

Richard (Jena) denkt nicht, dass es funktionieren könnte, nur Betriebsgeheimnisse zu verbergen, da auch Ergebnisse von Veröffentlichungen ausgeschlossen werden.

Martin (FU Berlin) erwidert, dass dies der Hintergrund der Reso ist.

Zafer (Potsdam) unterstützt die Aussage, dass die Arbeiten an Unternehmen nicht mehr möglich sind, wenn sich Betriebe nach dieser Regelung richten.

Diese Tatsache war dem AK bewusst und war Grundlage der Diskussion.

Hierzu wird von Martin (FU Berlin) angemerkt, dass externe Arbeiten keine drittmittelgeförderte Arbeiten sind. Es geht hier explizit um Drittmittel finanzierte Arbeiten.

Stefan (Köln) findet es abwegig, dass Kooperationen mit Unternehmen nicht mehr stattfinden sondern, dass es zu Anpassung der Verträge kommen würde. Er denkt, dass nur eine handvoll Betriebe keine Arbeiten mehr anbieten.

Meinungsbild: Wer ist dafür, eine “’Absolute”’-Formulierung zu verwenden? (komplette Aufzählung von Abschlussarbeiten)

Ergebnis: Die Mehrheit des Plenums spricht sich dagegen aus.


Von Martin (FU Berlin) wird gefragt, ob in der nicht abschließenden Liste auch die Master- bzw. Diplomarbeit aufgezählt werden soll?

Es wird gefragt, ob Abschlussarbeiten nicht immer veröffentlicht werden müssen? Martin (FU Berlin) erläutert, dass solche Arbeiten oft mit Sperrvermerk versehen sind.

Philipp (Kaiserslautern) fragt nach, ob es nicht eine Änderung in Berichte über Resultate geändert werden sollte, damit Zwischenberichte für Patente veröffentlicht werden können. Er fände es des Weiteren besser, wenn Satz 3 der Begründung spezifiziert werden sollte.

Jan (FU Berlin) merkt an, dass mit Berichten Paper und Paper-ähnliche Arbeiten gemeint sind. Martin (FU Berlin): Es stellt des Weiteren einen Verweis auf Nullergebnisse dar.

Gute Diskussion, der Beschluss folgt dann erst im Endplenum.


Von Seiten der Orga wird angemerkt, dass Punkt 21:00 das Plenum zu Ende ist.

Internationale Semesterzeiten (Positionspapier)


Es gab schon früher einen ähnlichen Antrag. Der alte Antrag wurde vertagt und danach vergessen. Die Semesterzeiten sind für all jene interessant, die schon mal einen Auslandsaufenthalt geplant haben, da unsere Zeiten nicht gut zu den Zeiten im Ausland passen.

Da von Seiten der Hochschulrektorenkonferenz nicht angezeigt wurde, die Zeiten anzupassen, wollen wir uns nun dazu äußern und das mit den anderen Bundesfachschaftentagungen besprechen.

Es soll des Weiteren geschaut werden, wie die anderen Fachrichtungen reagieren.

Niklas (Braunschweig): Werden Probleme bei Bewerbungsfristen für Abiturienten bei der Umstellung auf die neuen Zeiten gesehen?

Das Problem wurde erkannt, aber man denkt, dass sich das einlaufen könnte. In anderen Ländern läuft es mit anderen Zeiten auch. Mannheim hat eine Vorverschiebung um einen halben Monat und das geht. Es ginge also.

Fluff(Bonn) merkt an, dass bei ihnen das Wintersemester mit 2 Wochen Ferien endet. Die Vorlesungszeit würde im Dezember enden und die Prüfungen im Januar stattfinden.

Eli (Berlin) zeigt auf, dass die Verschiebung um 1 Monat nur in der Begründung aber nicht im Antragstext zu finden ist.

Christian möchte dem Zeitraum nicht vorgreifen. 1 Monat hat sich als Kompromiss ergeben. Saarland: Wie geht das mit den Lehrämtlerinnen , die in den Semesterferien dann ihre Sachen nicht mehr machen können?

Christian: Ferien meist unterschiedlich von vorlesungsfreier Zeit, daher geht es eigentlich und auch Bundesländer haben unterschiedliche Zeiten. Problem da, aber da sollte es Lösungen geben.

Margret (LMU München) fragt nach, ob auf kommenden ZaPFen ausführliche Resos erstellt werden sollen. Christian bejaht dies, da gerade in Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen eine längere Vorarbeit und Absprache von Nöten ist.

Margret (LMU München) unterstützt dieses Vorgehen. Sie wünscht sich, dass die Ergebnisse der HRK einbezogen werden sollten.

Martin (Halle): Er weiß leider sehr wenig über das Thema und wünscht sich eine kurze Zusammenfassung über die Zeiten in den anderen Ländern.

Dafür wird auf das Wiki verwiesen, wo man Übersichten finden kann.

Münster: Er sieht das Problem, dass andere Fachrichtungen ein Problem darin sehen könnten, das Semester zur Weihnachtszeit zu beenden, da sie Prüfungen oft in den letzten Wochen des Semesters schreibt.

Timo merkt an, dass das Positionspapier nur für uns ist und es geht darum, nach außen zu tragen, dass wir eine Verbesserung haben möchten. Es soll nicht darum gehen, nicht mehr mit den anderen Fachrichtungen zu kommunizieren. Wir wollen für uns festhalten, dass wir eine Änderung haben möchten. Zoë (Frankfurt): Die Semesterzeiten sind in dem Positionspapier nicht auf die, als für Geisteswissenschaftler für ungünstig bemängelten, Zeiten festgesetzt. Eine Angleichung an andere Länder schließt also nicht aus, dass auch noch nach den Weihnachtsferien ausreichend Zeit für Prüfungen in den letzten Semesterwochen ist. (Funktioniert wie gesagt in Mannheim ja auch irgendwie.)

Danke, Abstimmung am Sonntag.


Die Vorstellung der Arbeitskreise wird vorgezogen, da einige AK Rückmeldung zu ihrer Arbeit möchten. (Teile von TOP 3 und komplett 4 wurden vorgezogen.)

GO- und Satzungsänderungen

GO-Änderungen Abstimmung

Änderung über Art der Abstimmung.

Bisher wurde über Handheben abgestimmt, es soll nun möglich sein, die Abstimmung auch über andere Arten kenntlich zu machen.

Margret (LMU München) begrüßt die Änderung, wünscht sich aber auch, dass jede Fachschaft darüber sprechen soll, wie die Klicker angekommen sind und es ein Feedback dazu gibt.

Zafer (Potsdam) fragt nach, ob wir der Intelligenz des Plenum vertrauen können und ob wir im Anfangsplenum eine geeignete Abstimmungsart festlegen möchten.

Björn (Aachen) vertraut auf die ZaPF, dass ein geeigneter Modus gefunden wird.

Die Abstimmungsregeln gelten auch für Meinungsbilder, man kann aber individuell festlegen, welche Abstimmung wie stattfindet. Es wird sich auch gewünscht, dass alle ein einheitliches eindeutiges Ab-stimmungsverfahren verwenden.

Tobias (Bonn) fragt nach, ob es noch die Möglichkeit gibt, ein Abstimmungsverfahren abzulehnen. Es wird erwidert, dass jede Fachschaft noch die Möglichkeit hat, geheime Abstimmung oder per GO auf Verfahrensvorschlag an der Abstimmung etwas zu ändern.

Markus (FU Berlin) teilt Bedenken, was die Daten angeht, wie welche Uni abstimmt. Im aktuellen Text wird nicht ausgeschlossen, per Klicker geheim abzustimmen.

Björn (Aachen) merkt an, dass eine solche Abstimmung wohl nicht als geheim zählen würde.

Jan (Bonn) findet es nicht gut, wenn all diese Probleme über GO-Antrag auf Verfahrensvorschlag geregelt werden, da sie den Abschluss der GO-Liste aufhebt.

Björn (Aachen) unterstützt den Vorschlag, den GO-Antrag auf Änderung des Abstimmungsverfahrens einzuführen. Es soll im Text ergänzt werden, dass eine geheime Abstimmung per Papier möglich ist. Philipp (HU Berlin) merkt an, dass die Nummerierung im Wiki falsch ist.

Elli (TU Berlin): Es wird nie passieren, dass wir unsere GO perfekt machen. Sie findet es nicht zielführend über jeden speziellen Fall zu reden und wir sollten warten, ob es wirklich ein Problem wird.

Katja (TU Freiberg): Im Anfangsplenum sollte der Redeleitung das Vertrauen ausgesprochen werden, die Art der Abstimmung auszuwählen.

Richard (Jena): Es war bereits unkritisch, als wir die Plenen gefilmt haben, wir sollten also nicht jeden Fall durch diskutieren. Er findet die Änderung unproblematisch.

Zafer (Potsdam) fragt nach, warum die geheime Abstimmung noch erwähnt wird. Björn (Aachen) er-widert, dass dies historisch gewachsen ist.

Fabs (TU Berlin): Er findet, dass Bedenken von einzelnen nicht weggewischt werden sollten. Wenn eine Person dem Abstimmungsverfahren nicht vertraut, sollte es die Möglichkeit geben, die Art der Abstimmung auf Handzeichen zu ändern. Ein GO-Antrag, dem nicht widersprochen werden kann, wäre ein Vorschlag.

Vorschlag nach Vertagung auf Endplenum. Alle dürfen sich Änderungen dazu überlegen.

Passives Wahlrecht

Bisher können nur angemeldete Personen das passive Wahlrecht wahrnehmen. Dies schließt Organi-satorinnen und ähnliche aus. Durch die Änderung würde dieses Problem gelöst.

Es wird nachgefragt, ob jeder Helferin, auch nicht der Fachrichtung angehörige, das passive Wahlrecht wahrnehmen können. Dies wird bejaht.

Vertagte Punkte priorisieren

Vertagte Punkte sollen ganz oben auf der Tagesordnung landen, damit einige Punkte nicht mehrfach vertagt oder vergessen werden.


Christian (Oldenburg) fragt nach, ob nicht auch jemand bestimmt werden müsste, die sich dem Thema annehmen.

Björn (Aachen) erwidert, dass dies nur möglich ist, wenn es einen Verantwortlichen gibt.

Susanne (Konstanz) schlägt vor, dass der StAPF die ausrichtende Fachschaft darauf hinweist, dass dies passiert.

Wahl des Protokoll und der Sitzungsleitung

Es soll angepasst werden, dass Protokoll und Sitzungsleitung über Akklamation gewählt werden kann. Außerdem soll die ausrichtende Fachschaft als Sitzungsleitung fungieren, bis eine von der ZaPF be-stimmt wird.


Jakob (Heidelberg) dankt Björn (Aachen) und Björn (Aachen) für ihre ständige Arbeit an der GO und Satzung.

Richard (Jena) fragt nach, ob es notwendig ist, eine Sitzungsleitung zu wählen, wenn die ausrichtende Fachrichtung die Sitzungsleitung vorschlagen würde.

Björn (Aachen) sieht dies nicht als nötig, da die Akklamation nicht lange dauert.


Weiter im Endplenum.

Satzung KommGrem

Anzahl der Entsandten war falsch und wird nun angepasst.

StAPF-Wahl

Es soll ermöglicht werden, natürliche Personen in den StAPF zu wählen, also jeder der möglich ist. Paskal (Düsseldorf) fragt nach, warum es sich um natürliche Personen handelt. Björn (Aachen) erwidert, dass das passive Wahlrecht immer noch regelt werden kann.

Marcus (FU Berlin): Findet es bedenklich, wenn jede natürliche Person hier genannt wird.

Björn (Aachen) merkt nochmal an, dass das passive Wahlrecht die Personen einschränkt, die gewählt werden können.

Joschua (HU Berlin): Intelligenz des Plenums vertrauen, die machen da schon was richtiges.

Jan (Bonn) findet es nicht notwendig, dass Alte Säcke im StAPF sein sollten, sondern das es von jungen Leuten besetzt werden sollte. GO-Antrag von Alex (Alte Säcke) auf Schließung der Redeliste:


Gegenrede: Würde den gesamten TOP beenden.

Abstimmung: 3:39:5

Fabs (TU Berlin) merkt an, dass jeder selbst wissen sollte, ob er sich engagieren möchte und das Plenum sollte die fähige Menschen wählen, die hier arbeiten wollen.

Richard (Jena): Jede strukturelle Erschwerung der Arbeit der ZaPF sollte abgelehnt werden.

Von Björn (Aachen) wird nochmal angemerkt, dass der StAPF die Vertretung der ZaPF und nicht der Physikfachschaften darstellt.

Weiter im Endplenum.

Beschlussfähigkeit des StAPF

Bisher ist nicht geregelt, wie die Einstimmigkeit des StAPF und deren Beschlussfähigkeit aussieht. Dies soll durch diese neue Regelung bereinigt werden.

Kein StAPF-Regelung

Es soll geregelt werden, was passiert, wenn kein StAPF gewählt wird.

Sollte dies nicht passieren, lautet die Hierarchie: KommGrem -> TOPF -> Ausrichtende Fachschaft. Es geht dabei ausschließlich um die Archivierung und Versendung der Resos und Positionspapiere.

Sollte die anderen Menschen dies nicht übernehmen wollen, haben wir wohl andere Probleme, als das es keinen StAPF gibt aber sonst keine weiteren Möglichkeiten.

Dies stellt aber ein allgemeines Problem dar, da es beim Ehrenamt keine Sanktionen gibt, wenn eine Person nicht arbeiten möchte.

Von Fabs (TU Berlin) wird angemerkt, dass sich oft jemand findet, der die Arbeit übernimmt und diese Änderung legitimiert diese Leute.

Richard (Jena) sieht die Chance, dass ein StAPF nicht gewählt wird als gering aber die Sorge, dass eine ZaPF ausfällt bleibt bestehen. Es bleibt die Frage, was dann mit der StAPF passiert.

GO-Antrag auf Vertagung ins Endplenum von Niklas (Konstanz). Gegenrede: Formal.

Abstimmung: 39:3:5


Flexible Pause 5min + 5min Werbung

Vorstellung der Arbeitskreise

Praktika

Der AK ist nicht fertig geworden. Die Ergebnisse sollen morgen Abend kurz festgehalten werden. Zafer (Potsdam) führt dazu eine Liste, also bitte bei ihm melden.

AK Masterwechseldatenbank

Dieser AK fand auf der letzten ZaPF statt. Es ging darum, Probleme festzuhalten, die aufkommen, wenn man den Studiengang oder die Hochschule für den Master wechseln möchten.

Es wird ein Link rum geschickt werden, der an andere Studenten geschickt werden soll, damit die Datenbank weiter gefüllt wird. Wer Fragen hat bitte Claire (Düsseldorf) fragen. Link: umfrage.fsphy.de

Akkreditierungsworkshop

Es blieb keine Zeit, über die Entsendung in den Pool zu sprechen. Alle werden dazu aufgefordert sich Gedanken zu machen, ob sie in den Pool möchten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich die im Anfangsplenum genannten Leute neu anmelden sollen.

Ankündigung der Folge-AKs

Neu hinzugekommene AKe: Bitte lest die Texte im Wiki zum Lehramt-AK AK Beschlüsse im Zwischenplenum (7 Leute haben Interesse)

AK ExIni (15 Leute)

Veröffentlichungspflicht von Nullergebnissen: Es soll ein Thesenpapier erstellt und die DFG eingeladen werden.


Sekretariat der ZaPF


Da bisher keine Adresse bestand, an den Briefe für den StAPF gehen soll, wurde nun darüber nachgedacht, eine solche Stelle einzurichten.

Diese Stelle soll ebenso wie die Stelle des e.V. in Frankfurt sein. Das Plenum befürwortet dieses Vorgehen.

Preisverleihung Selbstberichte

Es wurden viele schöne Berichte eingereicht.

Gewonnen haben: 1. Potsdam 2. Erlangen-Nürnberg 3. Bayreuth

Ankündigungen & Sonstiges

Stimmkarten zurück, Plenum geschlossen.


Gegen 21:08