SoSe11 AK Berufungskommissionen

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Zusammenfassung des AKes

Diskussion und Austausch über verschiedene Aspekte rund um Berufungskommissionen (BeKo). Es wurde vor allem über das Thema Lehrproben für die Kandidaten diskutiert, welche in manchen Universitäten der Regelfall sind, in anderen jedoch noch nicht. Die ZaPF hatte diese in einer Resolution des WiSe09 für alle Berufungsverfahren gefordert. Es wurden die verschiedenen Umsetzungen an den Unis vor- und die Vorteile von Themenvorgaben durch die BeKo für die Lehrproben festgestellt. Außerdem wurde diskutiert, inwieweit die Meinung der Studentenvertreter dann bei der Reihung der Kandidaten berücksichtigt wird und welche Möglichkeiten es gibt, Einfluss zu nehmen. Außerdem wurde sich über die übliche Zusammensetzung einer BeKo ausgetauscht und die teilweise hohe Arbeitsbelastung für BeKo-Mitglieder, insbesondere der Frauen, durch viele gleichzeitige BeKos angesprochen. Zuletzt folgte noch ein kurzer Austausch über den Umgang mit Anfragen anderer Fachschaften bezüglich einzelner Kandidaten. Diese dürfen nicht gestellt werden und solltet ihr eine solche Anfrage einer anderen Fachschaft erhalten, solltet ihr diese darauf hinweisen. Es empfiehlt sich als Fachschaft, die Kandidaten direkt anzuschreiben, um zum Beispiel Evaluationsergebnisse zu erhalten.

Protokoll

Das Protokoll kann hier als .pdf heruntergeladen werden:Datei:SoSe11 Protokoll AK Berufungskommission.pdf

AK-Leitung
Stefan (Uni Oldenburg)
Protokollant
Nils (FU Berlin)
Sitzungsort
WIL C 203
AK-Sitzung vom
28.05.2011

Beginn: 16:21 Uhr Ende: 17:50 Uhr

Anwesend
FU Berlin, HU Berlin, Uni Bielefeld, TU Chemnitz, Uni Frankfurt, Uni Konstanz, LMU München


Einleitung/Ziel des AKs

Der Arbeitskreis möchte verschiedene Aspekte rund um Berufungskommissionen diskutieren, bzw Erfahrungen und Meinungen dazu Austauschen.

Festlegung der Redeleitung

Stefan aus Oldenburg übernimmt die Redeleitung.

Zusammenfassung

Lehrproben:

An manchen Universitäten müssen die Kandidaten beim Berufungsverfahren neben Fachvortrag, Gespräch mit der Kommission und eventuell anderen Terminen auch eine Probevorlesung halten (Oldenburg, Bielefeld und seit kurzem FU Berlin). Die FU Berlin fragt nach Erfahrungen dazu und wo es konkret Probleme gibt, bzw. wie diese gelöst wurden.

Oldenburg berichtet, dass sie schon seit langer Zeit Lehrproben als Teil des Berufungsverfahrens verwenden. Die Bewerber können aus einem kleinen Fundus von vorgeschlagenen Themen wählen und müssen darüber vor Studenten eine kurze Vorlesung halten (zwischen 20-45min). Die Lehrproben werden verpflichtend mittels Aushang angekündigt und zusätzlich wird eine Mail an die Studenten geschickt, wodurch in etwa 10-15 Studenten dann anwesend sind. Nach der Lehrprobe setzen sich die Studenten kurz zusammen und besprechen diese, wobei besonders wert auf die Motivation für Lehre gelegt wird, die der Kandidat gezeigt hat, sowie die Mühe die er in die Vorbereitung gesteckt hat. Die Themen sind meist welche aus fortgeschrittene Veranstaltungen (z.B. FKP) und entsprechen dem vorgesehenen, späteren Lehrgebiet des Bewerbers, wobei sie im normalen Vorlesungskanon vorkommen sollten.

In Bielefeld gab es auch schon Lehrproben, wobei die Berufungskommission entschließt ob eine durchgeführt werden soll. Die Lehrprobe selbst dauert dann 30min, wobei auch die Professoren anwesend sind. Außer den Studenten der Berufungskommission (2-3) sind aufgrund von Zeitmangel selten andere Studenten dabei. Im Gespräch mit den Kandidaten wird noch kurz über die Lehrproben gesprochen um eventuell Fragen oder Missverständnisse zu klären. Die Berufungskommission gibt das Thema der Lehrprobe vor, wobei alle ein ähnliches Thema bekommen, welches jedoch noch Spielraum für Eigeninitiative lässt (z.B. Lagrange-Formalismus: Anwendungsbeispiel). Die Erfahrung zeigt, dass die Studenten ein großes Mitspracherecht haben und bei Meinungsverschiedenheit zwischen Professoren und Studenten zum Thema Lehre hat ihre Meinung ein höheres Gewicht.

Die HU Berlin hat keine Lehrproben, allerdings sollten die Bewerber die erste Hälfte ihres Fachvortrages auf einem Niveau erklären, dass Studenten in niedrigen Semestern diese Verstehen können. Die Kommission holt danach im Gespräch die Resonanz der Studierenden ein.

Die FU Berlin berichtet, dass sie bisher eine Berufungskommission mit Lehrproben durchgeführt hat und die Bewerber dabei eine 30min Probevorlesung über ein gegebenes Thema halten müssen. Die Lehrproben werden mittels eines kleinen Evaluationsfragebogen evaluiert und damit ein studentisches Gutachten erstellt. Bei der Doppelkommission wurden 3 verschiedene Themen (von Studenten vorgeschlagen) an 12 Bewerber vergeben (dh 4 Lehrproben pro Thema), um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, aber dennoch eine gewisse Abwechselung für die Studenten zu bieten.

Es wird kurz diskutiert ob es sinnvoller ist ein Thema vorzuschlagen oder den Kandidaten die Wahl aus einem kleinen Fundus zu überlassen. Die Mehrheit des AKs spricht sich für ein Vorgabe der Themen aus, da die Lehrproben zeigen sollen, dass die Person in der Lage ist Fachfremde Themen aufzubereiten und mit der entsprechenden Motivation gut vorzutragen und zu erklären. Von daher sollten die vorgegeben Themen sich nicht mit dem Fachgebiet des Bewerbers decken, da die Kompetenzen in diesem Gebiet bereits durch den Fachvortrag gezeigt wurden.

Die FU Berlin weißt darauf hin, dass es bereits im WiSe 09 eine Resolution zu dem Thema gab, in dem die ZaPF Lehrproben fordert. Die Fachschaften bei denen zur Zeit keine Lehrproben stattfinden, können diese Resolution verwenden um welche einzufordern. Dabei haben Lehrproben nicht nur den Vorteil Kandidaten herauszufilter die sehr schlecht in der Lehre sind, sondern auch Bedenken bei sehr Jungen Kandidaten zu zerstreuen, die trotz sehr geringer Lehrerfahrung eine gute Lehrprobe gehalten haben.

Um studentischen Vertretern mehr Gewicht in Berufungskommission zu geben, weißt Bielefeld darauf hin, dass diese ein Vermerk im Gutachten fordern können, sollten sie geschlossen gegen einen Kandidaten gestimmt haben. Dieser Vermerk kann relativ hohes Gewicht haben, da er aufzeigt, dass der Bewerber keine ausreichenden Fähigkeiten in der Lehre hat.

Besetzung der BeKo?

Die LMU München fragt nach wie stark die Berufungskommission mit Studenten besetzt sind und wie diese zu Gremienarbeit motiviert werden können. Es zeigt sich, dass in der Regel zwei Studenten in einer Kommission sitzen, wobei die Zahl je nach Ausschreibung schwanken kann.

Chemnitz meint, dass die studentischen Vertreter Gremiensemester (Verlängerung der Regelstudienzeit) für ihre Arbeit bekommen, ist sich aber nicht ganz sicher. In Oldenburg bekommen die Studenen eine bestimmte Anzahl von SWS, die mit anderen Gremienarbeiten aufsummiert zu Gremiensemester führen können, allerdings erst ab einem bestimmten Semester. In Berlin gibt es keine Gremiensemester, allerdings bekommen die Studenten eine kleine Entschädigung von 15-20 Euro pro Sitzung.

Es wird außerdem festgestellt, dass es oft Probleme gibt die Berufungskommission der Frauenquote entsprechend zu besetzen und sich die Frauen manchmal bereits beschweren, da sie in zu vielen Kommissionen sind. Da es dazu vermutlich noch Diskussionsbedarf gibt, wird vorgeschlagen dieses Thema in den Gleichstellungs AK der nächsten ZaPF zu verschieben.


Ausschreibung

Die LMU München würde gerne wissen, ob andere Universitäten auch Berufungsverfahren haben, bei denen die Ausschreibung genau auf eine Person zugeschnitten wird, um diese ohne Konkurenten berufen zu können. Bielefeld berichtet, dass es wohl eine uniweite Kommission bei ihnen gäbe, die zugeschnittene Berufungsverfahren kippt. Es wird auch von Problemen in die andere Richtung berichtet, bei denen der Ausstellungstext extra breit gehalten wird und sich dennoch nur sehr wenige Bewerber finden.

Anfragen anderer Fachschaften bezüglich Bewerbern

Die FU Berlin würde gerne wissen, wie andere Fachschaften auf nicht anonymisierten Anfragen zu Professoren im Rahmen von Berufungsverfahren reagieren. Die HU Berlin, Frankfurt und die LMU München reagieren gar nicht auf solche Anfragen. Es wird angeregt, dass die Bewerber aufgefordert werden, ihre Evaluationsergebnisse zur Verfügung zu stellen. Auch könnten anfragende Fachschaften darauf hingewiesen werden, solche Anfragen nicht mehr zu stellen, sondern den Professor direkt zu bitten die Evaluation zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtende Abgabe der Evaluationsergebnisse erscheint nicht sinnvoll, da manche Bewerber aufgrund ihres Lebenslauf eventuell nie oder nur unzureichend evaluiert wurden. Die Fachschaft kann notfalls bei der entsprechenden anderen Fachschaft nachfragen, ob an dem Institut Lehrevaluationen durchgeführt werden (ohne die Identität des Bewerbers preiszugeben).