Satzung der ZaPF

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Version vom 18. November 2011, 20:38 Uhr von Pklaus (Diskussion | Beiträge) (PDF-Datei der aktuellen Satzung verlinkt.)

Satzungstext

Die männliche Anrede gilt im folgenden sowohl für weibliche als auch für männliche TeilnehmerInnen der ZaPF.

§ 1 Name

Die Tagung der Vertreter der Physik-Fachschaften trägt den Namen Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften, kurz ZaPF. Sie ist die Nachfolgeorganisation der Bundes-Fachschaften-Tagung Physik (BuFaTa Physik).

§ 2 Mitglieder

Die ZaPF setzt sich aus Vertretern und Mitgliedern der Fachschaften Physik aller Hochschulen des deutschsprachigen Raumes zusammen.

§ 3 Aufgaben

Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. Die ZaPF dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Themen und tritt mit Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. Eine ZaPF beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum.

§ 4 Tagung

Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitglieds-fachschaften ein Exemplar zur Verfügung.


§ 5 Organe

Die Organe der ZaPF sind

  1. Das ZaPF-Plenum
    Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. Einzelne Themen werden in Arbeits-kreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und ähnliche Gremien. Es beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF. Den Ablauf der Plenen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF.
  2. Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF)
    Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit. Zu jeder im Sommersemester stattfindenden ZaPF wird der StAPF neu gewählt. Sollten ein oder mehrere Posten im StAPF vakant sein, muss im Abschlussplenum der Winter-ZaPF eine Nachbesetzung durchgeführt werden. Die Nachbesetzung ist eine Personenwahl wie zur Wahl des gesamten StAPF. Sollte es keine Kandidaten für diese Posten geben, bleiben sie vakant. Der StAPF besteht aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen. Er konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher. Sollte kein StAPF gewählt werden übernimmt das Plenum der ZaPF die Aufgaben des StAPF.

§ 7 Satzungsänderungen

Änderungen dieser Satzung benötigen eine 2/3-Mehrheit, wobei Beschlussfähigkeit des Plenums vor der Abstimmung zwingend festzustellen ist. Satzungsänderungen sind nicht durch Initiativanträge möglich und können nur auf dem Endplenum abgestimmt werden. Wünsche nach einer Satzungsänderung sind bis spätestens sieben Tage vor dem Anfangsplenum geeignet (z.B. über die ZaPF-Mailingliste) zusammen mit einem Antragsentwurf oder mindestens einer schriftlichen Begründung und einem konkreten Thema der Satzungsänderung anzukündigen. Auf der ZaPF muss dann zwingend ein Arbeitskreis zum Thema der vorgeschlagenen Satzungsänderungen durchgeführt werden, dessen Satzungsänderungsantrag/Satzungsänderungsanträge bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag des Endplenums bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft eingereicht und ausgehängt werden müssen.

Schlussbestimmungen

Die vorliegende Satzung wurde anlässlich der ZaPF ’06 in Dresden vorbereitet, mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Fachschaften beschlossen und angenommen. Diese Satzung setzt alle bisherigen außer Kraft. Sie trat zum 28.05.2006 in Kraft.

Satzung als PDF

Die Satzung kann auch als PDF Datei heruntergeladen werden.
Der Änderungsgeschichte der Satzung und ihr LaTeX-Quelltext finden sich auf https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF.