Sammlung aller Resolutionen und Positionspapiere

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SoSe 08 - Konstanz

Resolution aus dem AK Auslandsaufenthalte im BA/MA-System

Die ZaPF hat festgestellt, dass die notwendige Vergleichbarkeit hinsichtlich des Studienablaufs der verschiedenen Bachelor- und Master Studiengänge der Physik innerhalb Deutschlands und international nicht gegeben ist. Dies führt insbesondere zu Problemen bei Auslandsaufenthalten und widerspricht somit der Zielsetzung des Bologna-Prozesses.

Resolution aus dem AK Finanzierungskonsequenzen Bachelor

Die ZaPF bittet die einzelnen Fachschaften der Physik die Studierenden ihres Fachbereiches auf evtl. finanzielle Konsequenzen für BA-Absolventen aufmerksam zu machen. So ist zweifelhaft, ob nach dem berufsqualifizierenden Abschluss noch eine Familienversicherung der Krankenkasse bzw. eine Haftpflichtversicherung über die Eltern möglich ist und noch Unterbringung in Studentenwohnheimen angeboten wird.

Weitere Konsequenzen können sich in der Arbeitswelt durch den Wegfall des Status als ungelernte Arbeitskraft ergeben.

Resolutionen aus dem AK Master-Zulassung

Die ZaPF fordert, dass alle Abschlüsse B. Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichwertig behandelt werden. Das heißt, dass zwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B. Sc. in Physik aus einem akkreditierten Studiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen Master of Science in Physik nicht unterschieden wird.

Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B. Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M. Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem Zulassungsverfahren befinden.

Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge der Physik findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung.

WiSe 07/08 - Bielefeld

Resolution aus dem AK Ba/Ma Abschlussarbeiten

Die ZaPF legt den Studierendenvertretern nahe, den Professoren den Unterschied zwischen Diplomarbeit und Bachelorarbeit, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Anforderungen und Bearbeitungszeit bewusst zu machen. Ferner muss auch bei steigenden Studierendenzahlen eine ausreichende Betreuung gewährleistet sein.

Resolution aus dem AK Studiengebührenfreistellung

Die Studierenden leisten in der Zeit der Master- und Diplomarbeiten einen wesentlichen Beitrag zur Forschung an den Universitäten. Daher fordert die ZaPF die Befreiung von Studiengebühren während dieses Zeitraums. Die Professoren werden um Unterstützung gebeten.\grqq

SoSe 07 - Berlin

Resolution aus dem AK Zugangsberechtigung

Die Zusammenkunft der Physikfachschaften des deutschsprachigen Hochschulraumes (ZaPF) lehnt für Absolventen eines Bachelor of Science im Fach Physik Zugangsbeschränkungen zu konsekutiven Masterstudiengängen in jeder Form ab.

Da solche Masterstudiengänge als auf dem Bachelor aufbauend konzipiert sind, muss der Bachelor dafür ausreichend qualifizieren. Die Einführung zusätzlicher Kriterien legt Zweifel an der Qualität der Bachelor-Ausbildung nahe.

Des Weiteren rechtfertigen weder die Kapazitäten der Universitäten noch der Bedarf an hochqualifizierten Physikerinnen und Physikern eine künstliche Beschränkung der Zulassung.

Außerdem bieten die neuen Bachelorstudiengänge den Studierenden die Wahl zwischen frühzeitigem Berufseinstieg und vertiefenden Studium. Dieses sollte nicht einseitig zu Lasten der Studienfortsetzung eingeschränkt werden.

Deshalb ist eine Einführung von Zugangsbeschränkungen untragbar und wir fordern die Abschaffung aller bereits bestehenden Beschränkungen.

Resolution aus dem AK Resolution zu Studiengebühren

Durch die in mehreren Bundesländern beschlossenen Studiengebühren wird die soziale Offenheit des Hochschulzugangs weiter eingeschränkt. Insbesondere durch die Verzinsung der Kredite zu Finanzierung der Gebühren und die fehlende Anpassung des BaFÖG.

Wir sind der Auffassung, dass zur Verbesserung der universitären Lehre dringend weitere Mittel erforderlich sind, die jedoch von staatlicher Seite zur Verfügung gestellt werden müssen.

Wir begrüßen daher die Initiativen zur Durchführung eines Boykotts der allgemeinen Studiengebühren und behandeln sie als gerechtfertigten Protest der Studierenden.