Sammlung aller Resolutionen und Positionspapiere

Aus ZaPFWiki

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SoSe 14 - Düsseldorf

Resolutionen zum SoSe14 aus Düsseldorf

Zusammenarbeit von ZaPF und CHE

Die ZaPF stellt fest, dass sich die Zusammenarbeit mit dem CHE erheblich verbessert hat. Das CHE zeigte sich bei den konstruktiven Gesprächen mit KFP, ZaPF und jDPG offen für weitere Änderungsvorschläge der ZaPF. Dementsprechend hat sich die Ausgangssituation gegenüber Sommer 2013 wesentlich verändert, sodass die ZaPF auf die Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Verbesserungen in der nächsten Umfrage vertraut und einen Boykott nicht unterstützt. Die für die ZaPF entscheidenden Veränderungen, die von der Arbeitsgruppe (Bestehend aus Mitgliedern von ZaPF, jDPG, KFP und CHE) und bei der Podiumsdiskussion auf der Sommer-ZaPF 2014 [1] erarbeitet wurden, beinhalten:

  • Das CHE sieht den Zweck des Hochschulrankings ausschließlich in einer ersten Orientierungshilfe für Studieninteressierte. Sowohl das CHE als auch die ZaPF sprechen sich dagegen aus, hochschulpolitische Entscheidungen durch Ergebnisse des CHE-Hochschulrankings beeinflussen zu lassen.
  • Die Indikatoren wurden so angepasst, dass sie ein für das Physikstudium passenderes Bild ergeben. Dies geschah insbesondere durch eine Komplettüberarbeitung der Studierendenbefragung.

Dennoch sieht die ZaPF die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen. Daher wird eine weitere konstruktive Zusammenarbeit mit dem CHE und perspektivisch mit der ZEIT angestrebt. Noch nicht abschließend diskutierte Forderungen der ZaPF sind:

  • Der multidimensionale Ansatz der Studie muss erhalten bleiben.
  • Die Darstellung der Ergebnisse muss diesem Anspruch gerecht werden.
  • Der Fragebogen soll noch besser für das Physikstudium relevante Faktoren abfragen.
  • Die Repräsentativität der veröffentlichten Stichprobe soll durch entsprechende statistische Methoden verbessert werden.

Adressaten:

Zur Stellungnahme zur Zusammenarbeit von ZaPF und CHE

Ergänzung zur Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren (verabschiedet am 17.11.2013 in Wien)

Ohne die Empfehlung der ZaPF und der jDPG zur Ausgestaltung der Lehramtstudiengänge im Fach Physik (verabschiedet am 16.05.2010 in Frankfurt), dass an jeder Universität, die Physiklehrerinnen und -lehrer ausbildet, mindestens eine Fachdidaktikprofessur existieren soll, in Frage zu stellen, präzisiert die ZaPF ihre Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren (verabschiedet am 17.11.2013 in Wien) um folgende Punkte:

  • Das bestehende Verhältnis zwischen der Vermittlung der Anwendung und der Weiterentwicklung der Fachdidaktik sollte zu Gunsten der Vermittlung an die

Lehramtstudierenden angepasst werden. Für dieses Ziel empfiehlt die ZaPF vermehrt auf Dozentinnen und Dozenten mit einschlägiger Praxiserfahrung (mind. 5 Jahre Unterrichtserfahrung als eigenverantwortliche Lehrkräfte, Seminarleitung (Referendariat) oder Schulbuchautorenschaft etc.) zurückzugreifen.

  • Eine hohe Praxiserfahrung geht höchst selten mit einer klassischen akademischen Laufbahn einher. Um den Zugang zur universitären Lehre für Dozentinnen und Dozenten mit hoher Praxiserfahrung zu erleichtern, empfiehlt die ZaPF, der klassischen akademischen Laufbahn (Promotion, Habilitation, ...) als Voraussetzung eine angemessene Bedeutung beizumessen.
  • Wer Lehren lehrt, sollte selbst viel Lehrerfahrung haben und nicht den Praxisbezug verlieren. Deshalb empfiehlt die ZaPF, dass Fachdidaktikprofessorinnen und -professoren einen Teil ihres Lehrdeputats im Schulunterricht, vorzugsweise in der Mittelstufe, ableisten.

Adressaten:

Zur Ergänzung zur Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren

Finanzkürzungen an deutschen Hochschulen

Adressaten:

Zur Stellungnahme zu Finanzkürzungen an deutschen Hochschulen

Stellungnahme zum Hochschulzukunftsgesetz Nordrhein-Westfalen

Der Gesetzesentwurf der LR-NRW enthält einige Punkte, die aus unserer Sicht nicht akzeptabel sind.

Aus diesen Gründen beschließt die ZaPF, dem Positionspapier des Landes-ASten-Treffens NRW zum HochschulZukunftsGesetz NRW zuzustimmen. Studentische Forderungen zum HZG‎

Die aus den Studentischen Forderungen entstandenen Stellungnahme in ihrer beim Landtag NRW eingegangenen Form




Zu allen Beschlüssen aus Düsseldorf

WiSe 13/14 - Wien

Resolutionen zum WiSe13 aus Wien

Anti Harassment Policy - Stellungnahme gegen Diskriminierung, Ausschließung und grenzüberschreitendes Verhalten

Die ZaPF ist ein freies Forum von und für Physikstudika. Sie bietet eine sichere Umgebung für Teilnehmika unabhängig ihrer Alter, Geschlechter, sexueller Identitäten oder Orientierungen, physischen Erscheinungen und Befähigungen, Studiengänge, Lebensumstände sowie politischer oder religiöser Überzeugungen. Aus diesem Grund kann diskriminierendes, ausschließendes und grenzüberschreitendes Verhalten in jeglicher Form nicht toleriert werden.

Adressaten:

Zur Stellungnahme gegen Diskriminierung, Ausschließung und grenzüberschreitendes Verhalten

Fachdidaktikprofessuren

Die Kernaufgabe der Fachdidaktikprofessuren ist die Ausbildung der Lehramtsstudierenden. In zweiter Linie soll erst die Forschung folgen.

Die ZaPF empfiehlt bei Berufungen von Fachdidaktikprofessuren die Standardkriterien für Bewerberinnen und Bewerber folgenderma\ss en anzupassen:

  • Bei den Bewerberinnen und Bewerbern soll primär auf einschlägige Praxiserfahrung geachtet werden, auf Forschungsaktivität sekundär.
  • Eine klassische akademische Laufbahn (Promotion, Habilitation, ...) ist nicht zwingend erforderlich.
  • Die Stellen sollten ein erhöhtes Lehrdeputat beinhalten.


Adressaten:

Zur Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren

Geschichte der Physik

Die ZaPF empfiehlt, dass an jeder Universität, an der ein Physikstudium aufgenommen werden kann, auch ein Modul zur Physikgeschichte angeboten wird.

Dieses Modul kann je nach Personal eine Vorlesung, ein Seminar, eine Hausarbeit oder eine Ringvorlesung sein. Denkbar sind auch universitätsübergreifende Block-Seminare. Das Modul soll frei wählbar und mit Credits versehen sein. Die ZaPF empfiehlt eine Zusammenarbeit mit inner- und außeruniversitären physikhistorischen Arbeitsgruppen.


Adressaten:

Zur Stellungnahme zur Geschichte der Physik



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SoSe 13 - Jena

Resolutionen zum SoSe13 aus Jena

CHE-Ranking

Die ZaPF lehnt das CHE-Ranking ab.
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) befasst sich seit 2007 kontinuierlich mit dem Thema des CHE-Rankings (Methodenwiki des CHE,Selbstdarstellung). Dieses wird von der Bertelsmann-Stiftung finanziert und den Studieninteressierten durch “DIE ZEIT” zugänglich gemacht. Bei der Arbeit auf der ZaPF wurden deutliche Mängel an der methodischen Durchführung festgestellt und der Kontakt zum CHE gesucht. Nach einer gemeinsamen Diskussion wurde eine Beteiligung an der Weiterentwicklung des Fragebogens in Aussicht gestellt (Protokoll des Gespräches mit dem CHE auf der Winter ZaPF 2010 in Berlin).
In diesem Zusammenhang wurden mehrfach konstruktive Kritik und konkrete Verbesserungsvorschläge an das CHE herangetragen (s. Reader der Winter-ZaPF 2011 in Bonn Abs. 2.5, 2.6) , wobei beides weitestgehend unbeachtet blieb. Daher stellt die ZaPF fest, dass die angestrebte Zusammenarbeit mit dem CHE gescheitert ist. Eine für die Studierenden oder Studieninteressierten hilfreiche Lösung erscheint uns ausgeschlossen, weswegen wir das CHE-Ranking in dieser Form ablehnen. Damit schließt sich die ZaPF der Kritik der sozialwissenschaftlichen Fachgesellschaften (DGS, DGPuK, DGfP, VHD, etc.) (Kritik des DGS am CHE) sowie der fachnahen Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) an. Wir würden es sehr begrüßen, wenn sich die KFP und die DPG dieser Kritik anschließen und sich für einen Ausstieg der Fachbereiche Physik aus dem CHE-Ranking aussprechen würden.
Die ZaPF unterstützt das Bestreben der Meta-Tagung der Fachschaften das CHE-Ranking zu boykottieren.

Zur Stellungnahme zum CHE-Ranking

Systemakkreditierung

Die Psychologie-Fachschaften-Konferenz und die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften fordern bundesweite Mindeststandards für die Qualitätsmanagementsysteme systemakkreditierter Hochschulen in folgenden drei Teilbereichen:

Struktur
  • Das Qualitätsmanagementsystem wird durch eine zentrale hochschulweite Kommission sowie mehrere fachnahe Kommissionen gesteuert. Dabei muss die zentrale fakultätenübergreifende Kommission in ihrer Entscheidungshoheit uneingeschränkt sein. Insbesondere darf kein Abhängigkeitsverhältnis zur Hochschulleitung bestehen. Dieser Kommission obliegt die Steuerung der hochschuleigenen Programmakkreditierungen sowie die Koordination der fachnahen Kommissionen.
  • Den fachnahen Kommissionen obliegt die Aufgabe, neben der Qualitätssicherung insbesondere der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung Sorge zu tragen. Sie erstatten der hochschulweiten Kommission in regelmäßigen Abständen Bericht.
  • Um einen Interessensausgleich aller Statusgruppen zu gewährleisten, sind sowohl die hochschulweite als auch die fachnahen Kommissionen vollparitätisch (Studierende, Mittelbau und ProfessorInnen gleichverteilt) zu besetzen.
  • Es existiert ein hochschulinternes Beschwerdemanagement. Bei Problemen mit dem Qualitätsmanagement selbst ist sich an eine externe Beschwerdestelle zu wenden, die Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule hat. Eine solche Funktion könnten z. B. die Akkreditierungsagenturen oder der Akkreditierungsrat erfüllen.
Hochschuleigene Programmakkreditierungen
  • Um die Betrachtung einzelner Studienprogramme als Vorteil der Programmakkreditierung beizubehalten, sieht das Qualitätsmanagement regelmäßige externe Begutachtungen der Programme vor. Diese orientieren sich in ihrer Struktur an den Regeln des Akkreditierungsrates für Programmakkreditierung (siehe hierzu Kapitel I der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung gemäß Beschluss des Akkreditierungsrats vom 20.2.2013 [2] ).
  • Bei diesen Begutachtungen wird die Einhaltung der Qualitätsziele überprüft. Dazu gehört in besonderem Maße die Studierbarkeit des jeweiligen Studienprogramms. Teil der Begutachtung ist eine Begehung, die u.a. getrennte Gespräche mit Lehrenden und Studierenden beinhaltet. Daneben sind die Ergebnisse des internen Evaluationssystems zu bewerten.
  • Basierend auf dem Bericht der Gutachterinnen und Gutachter entscheidet die hochschulweite Kommission über Auflagen und Fristen für das begutachtete Programm. Sollten diese nicht erfüllt werden, so ist die Einschreibung für dieses Programm bis zur Behebung der Mängel auszusetzen.
Evaluationssystem
  • Um eine Qualitätskontrolle sicher zu stellen sind die Programme regelmäßig zu evaluieren. Dabei sollten drei zentrale Merkmale evaluiert werden:
    • Struktur:
      • Hierbei soll überprüft werden, ob die im Programm vorausgesetzten Ressourcen und Kapazitäten tatsächlich vorhanden sind. Weiterhin ist eine sinnvolle Gliederung und angemessene Workload-Verteilung der Module sicherzustellen (Studierbarkeit).
    • Inhalt:
      • Die Evaluation prüft, ob die Modulinhalte mit den Empfehlungen fachnaher Organisationen (z.B. Bundesfachschaftentagungen, Fachbereichskonferenzen) übereinstimmen.
    • Lehre:
      • Die Lehrveranstaltungen sind mindestens jährlich nach gängigen wissenschaftlichen und methodischen Standards zu evaluieren.
  • Die Ergebnisse der Evaluationen fließen in die Weiterentwicklung der Studienprogramme durch die fachnahen Kommissionen ein. Alle Daten und Ergebnisse der Evaluationen des betreffenden Studiengangs sollen den Kommissionen und den Beteiligten der hochschuleigenen Programmakkreditierungen zur Verfügung gestellt werden.

Zur Stellungnahme zur Systemakkreditierung

Anerkennung von Studienleistungen

Die ZaPF fordert eine hohe Flexibilität bei der Anrechnung von Studienleistungen, welche an anderen Universitäten, insbesondere im Ausland, erbracht wurden. Bei dem Vergleich von Modulen sollte der Schwerpunkt auf Inhalten und Kompetenzen, nicht bei den ECTS-Punkten liegen. Sollten Module nur teilweise gleichwertig sein, soll dies durch Zusatzleistungen wie Präsentationen oder kurze Hausarbeiten ausgeglichen werden können.

Zur Stellungnahme zu Anerkennung von Studienleistungen

Positionspapier zur demokratischen Mitgestaltung in Hochschulgremien

Für die konstruktive Zusammenarbeit aller Statusgruppen in Universitätsgemien empfiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten.

  • Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgruppenveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter jeder Statusgruppe sowie einem weiteren Mitglied der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die Kompromissfindung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann eingebrachte Kompromiss verworfen und über den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen ist.
  • Die Mitglieder des Dekanats dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen.
  • Es ist grundsätzlich als kritisch zu betrachten, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt.
  • Bei der Benennung von Mitgliedern in den beratenden Kommissionen von Gremien der akademischen Selbstverwaltung werden die Vertreterinnen und Vertreter ausschließlich von ihren jeweiligen Statusgruppen gewählt. Werden dagegen Ämter (bspw. Dekanin/Dekan) besetzt, entscheidet der gesamte Rat.



Zu allen Beschlüssen aus Jena

WiSe 12/13 - Karlsruhe

Resolutionen zum WiSe12 aus Karlsruhe

Open Access

Die ZaPF begrüßt Open Access und fordert alle Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, ihre, insbesondere aus öffentlicher Hand finanzierten, Arbeiten unter Open Access zu veröffentlichen und ihre Daten unter freien Lizenzen verfügbar zu machen. Darüber hinaus betrachten wir die Bemühungen der Hochenergiephysik-Community im Rahmen von SCOAP3 als richtungsweisend und schließen uns allen in der Berliner Erklärung gemachten Aussagen an.

Zur Stellungnahme zu Open Access

Zivilgesellschaftliches Engagement

Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften spricht sich dafür aus, in den Studienordnungen der Physik-Studiengänge die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement als ausdrückliches Ziel zu verankern. Eine Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Aspekten der Physik soll in geeigneter Weise in der Lehre Berücksichtigung finden. Gesellschaftliches Engagement soll gefördert werden und Studierenden aus ihrem Engagement kein Nachteil entstehen.

Zur Stellungnahme zu Zivilgesellschaftlichen Engagement

Positionspapier zur Systemakkreditierung

  • Die ZaPF fordert bundesweite Mindeststandards für die Qualitätsmanagmentsysteme (QMS) systemakkreditierter Universitäten.
  • Dieses QMS soll durch eine zentrale fakultätenübergreifende Kommission sowie mehrere fakultäteninterne Kommissionen gesteuert werden. Dabei soll die zentrale fakultätenübergreifende Kommission in ihrer Entscheidungshoheit uneingeschränkt sein. Insbesondere soll kein Abhängigkeitsverhältnis zur Hochschulleitung bestehen. Dieser Kommission obliegt die Steuerung der hochschulinternen Akkreditierungsverfahren, sowie die Koordination der fakultäteninternen Kommissionen.
  • Den fakultäteninternen Kommissionen wird die Aufgabe übertragen, für eine ständige Qualitätssicherung der Studiengänge in den jeweiligen Fakultäten Sorge zu tragen. Außerdem hat sie der fakultätenübergreifenden Kommission in regelmäßigen Abständen über die von ihnen überwachten Studiengänge Bericht zu erstatten.
  • Beiden Kommissionen soll dabei uneingeschränkter Zugriff auf alle relevanten Daten des zu evaluierenden Studiengangs gewährt werden.
  • Alle das QMS betreffende Kommissionen sollen vollparitätisch (Studierende, Mittelbau, ProfessorInnen in gleicher Anzahl) besetzt werden.
  • Die Existenz eines externen Beschwerdemanagements ist zwingend notwendig. Diese muss Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule nehmen können. Eine solche Funktion könnten z. B. die Akkreditierungsagenturen oder der Akkreditierungsrat erfüllen.



Zu allen Beschlüssen aus Karlsruhe

SoSe 12 - Bochum

Resolutionen zum SoSe12 aus Bochum

Interdisziplinäre Studiengänge

Die ZaPF erachtet naturwissenschaftliche interdisziplinäre Studiengänge im Bachelor und Master als sinnvoll, sofern sie die folgenden Prämissen erfüllen:

  1. Die Studiengänge werden mit einem klaren Konzept ausgearbeitet, das die Ausbildung von Spezialisten in dem entsprechenden interdisziplinären Feld zum Ziel hat. Insbesondere sind die Module und Veranstaltungen dieser Studiengänge speziell auf die Lernziele des Studiengangs zugeschnitten.
  2. Interdisziplinäre Studiengänge gehen nicht zu Lasten bereits existierender Studiengänge.
  3. Es gibt in mindestens einem der beteiligten Fachbereiche einen Verantwortlichen oder einen verantwortlichen Ausschuss, der für die Durchführung und Koordination des interdisziplinären Studiengangs zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Abstimmung von Prüfungsordnungen und die Koordination von Veranstaltungsterminen. Auch eine kompetente Studienberatung ist gewährleistet.
  4. Bei einem Wechsel während des Bachelors zwischen dem interdisziplinären Studiengang und den entsprechenden klassischen Studiengängen werden möglichst viele Leistungen anerkannt. Der Bachelor des interdisziplinären Studiengangs wird, gegebenenfalls unter Auflagen, beim Übergang in den Master des reinen Studiengangs und umgekehrt anerkannt.

Zur Position zu interdisziplinäre Studiengänge

Vorlesungszeiten in Deutschland

Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften befürwortet eine Vorverlegung und Harmonisierung der Vorlesungszeiten an allen deutschen Hochschulen mit dem Zweck, die Mobilität der Studierenden innerhalb Europas und weltweit zu erleichtern. Eine solche Umstellung soll deutschlandweit einheitlich erfolgen. Dies soll nur geschehen, wenn ein termingerechtes Zulassungs- und Einschreibungsverfahren garantiert werden kann und die Einbeziehung von Praktika, insbesondere Schulpraktika, ohne Zeitverzug möglich ist. Um einmalige Schwierigkeiten bei der Umstellung zu vermeiden, sollen die Vorlesungszeiten über einen Migrationszeitraum von vier bis sechs Jahren kontinuierlich angepasst werden.


Positionspapier der ZaPF zum studentischen Akkreditierungspool

  1. KASAP: Die ZaPF begrüßt die Wiederaufnahme der konstruktiven Arbeit aller Poolgremien, sowie die wiederaufgenommene Finanzierung des Pools durch die Akkreditierungsagenturen. Ferner ist es die Position der ZaPF, den KASAP darin zu bestärken, die Einsetzung eines bilateralen Beschwerdegremiums weiterhin mit den Agenturen zu erörtern.
  2. Selbstverständnis des Pools: Studentische Entsandte vertreten in Peergroups keine politische Meinung und haben nur die Aufgabe konstruktiv an ihrem Verfahren mitzuwirken. Ferner ist es die Position der ZaPF, dass der studentische Akkreditierungspool die Aufgabe hat zu Beschlüssen aller für die Akkreditierung relevanten Gremien Stellung zu beziehen, da er als einzige Organisation die Möglichkeit hat die Positionen aller legitimierten Studierendenvertretungen bundesweit zusammenzutragen und demokratisch zu erörtern, vertritt darüber hinaus aber keine allgemeine hochschulpolitische Position.
  3. Geschlechterquotierte Dreierliste: Es ist die Position der ZaPF, dass das geschlechterquotierte Losverfahren durch eine geschlechterquotierte Dreierliste ersetzt werden soll. Dabei werden der erste und der dritte Listenplatz unquotiert gelost und der zweite Listenplatz jeweils aus den Bewerbungen des zum ersten Listenplatz anderen Geschlechts gelost.
  4. Beschluss zur direkten Kontaktaufnahme: Die ZaPF unterstützt weiterhin den Antrag zur direkten Kontaktaufnahme wie auf dem 26. PVT in Braunschweig vorgeschlagen.
    Wortlaut des Antrags: Die Agenturen können bereits eingesetzte studentische Gutachterinnen und Gutachter für eine nachfolgende Teilnahme an Akkreditierungsverfahren auch direkt ansprechen, wenn sich durch das Besetzungsverfahren nach §12 der Poolrichtlinien kein Kandidat findet und/oder die Verwaltung feststellt, dass der Pool keinen fachlich qualizierten GutachterInnen vermitteln kann. Weiter möge der KASAP darauf hinwirken, dass die Agenturen in diesen Fällen den Pool über die beteiligten studentischen Gutachterinnen und Gutachter informieren.
  5. Finanzierung des Studentischen Pools: Es ist die Position der ZaPF, dass sich der KASAP über agenturunabhängige Finanzierungsmöglichkeiten für den studentischen Pool informieren soll. Ferner soll sich der studentische Akkreditierungspool langfristig eine Rechtsform geben und seine Geschäfte selbst führen.
  6. Braunschweiger Modell: Die ZaPF spricht sich gegen eine Umsetzung des Konzepts zur Umstrukturierung des Pool des AStA der TU Braunschweig aus, da sie die strikte Aufteilung der Kompetenzen unter den entsendenden Organisationen nicht unterstützt.
  7. Schulung der studentischen Poolmitglieder: Es ist die Position der ZaPF, dass Schulungsseminare regelmäßig und bundesweit verteilt durchgeführt werden und diese in einem angemessenen Zeitrahmen angekündigt werden müssen.
  8. Kostenübernahme durch Studierendenschaften: Es ist die Position der ZaPF, dass Fahrtkosten der studentischen Entsandten zu Schulungsseminaren, sowie die Tagungskosten auf einem PVT von den Studierendenschaften der teilnehmenden Entsandten übernommen werden sollen.
  9. Verbindlichkeit von Beschlüssen des PVT: Es ist die Position der ZaPF, dass Richtlinien zur Akkreditierung, die vom PVT beschlossen werden, für alle Entsandten verbindlich sind, auch wenn diese im Widerspruch zu den Richtlinien ihrer entsendenden Organisationen stehen. Dies dient der langfristigen Stärkung des studentischen Akkreditierungspools und der Beschlüsse des PVT.


Open Source

Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften spricht sich dafür aus, die Verwendung freier Software, freier Dateiformate und freier Lizenzen an Universitäten zu fördern und zu unterstützen. Sie sollen proprietären Äquivalenten, wenn möglich, vorgezogen werden.



Zu allen Beschlüssen aus Bochum

WiSe 11/12 - Bonn

Resolutionen zum WiSe11 aus Bonn

Auf der Winterzapf 11/12 in Bonn wurden keine Resolutionen oder Positionen beschlossen.


Zu allen Beschlüssen aus Bonn

SoSe 11 - Dresden

Resolutionen vom SoSe11 aus Dresden

Übungskonzepte

zur Ausarbeitung zu Übungskonzepten

Föderalismus im Bildungswesen

zum Katalog zum Föderalismus im Bildungswesen

EQR/DQR

zur Stellungnahme zu EQR und DQR

ZEITlast-Studie

zur Stellungnahme zur Studie ZEITlast


Zu allen Beschlüssen aus Dresden

WiSe 10/11 - Berlin

Resolutionen vom WiSe10/11 aus Berlin

Übungskonzepte

Die ZaPF sieht die folgenden Punkte als wichtige Elemente eines Übungsbetriebes an:

  • Zu den Vorlesungen werden in der Regel Übungsaufgaben gestellt (insbesondere zu den Grundvorlesungen).
  • Sofern der Dozent die Aufgaben nicht selbst stellt, werden sie von ihm bestätigt.
  • Zu den Aufgaben werden Musterlösungen als Dokument zugänglich gemacht.
  • Jeder Studierende soll Möglichkeit haben seine bearbeiteten Aufgaben zur Korrektur abzugeben.
  • Die Teilnehmerzahl einer Übungsgruppe soll 15 nicht überschreiten.
  • Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben in den Übungsgruppen die gerechneten und neuen Aufgaben zu besprechen und Fragen zu klären.
  • Vorlesungsinhalte sollen in den Übungsgruppen wiederholt werden (z.B. durch Verständnisfragen, Kurzvorträge).
  • Die Dozenten, Aufgabensteller und Übungsguppenbetreuer einer Lehrveranstaltung treffen sich regelmäßig und halten Rücksprache. Die erste Anlaufstelle für inhaltliche Fragen eines Studierenden ist der Betreuer seiner Übungsgruppe.

(zum Plenumsbeschluss)

Verfasste Studierendenschaften in Bayern und Baden-Würtemberg

Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Studierendenschaften und entsprechenden Landes-ASten-Konferenzen (LAK) in Baden-Württemberg und Bayern nach Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften. Zur Vertretung und Wahrung der Rechte der Studierenden sind frei gewählte Verfasste Studierendenschaften notwendig.

Zur Vertretung und Wahrung der Rechte der Studierenden sind frei gewählte Vertretungen Verfasster Studierendenschaften notwendig. Zur Ausübung dieser Funktion sollen sie insbesondere mit folgenden Rechten ausgestattet werden:

  1. sich selbst eine Satzung zu geben
  2. Beiträge zu erheben und ihre Finanzen selbst zu verwalten
  3. sich politisch zu äußern

(zum Plenumsbeschluss)

Fast Track

Die ZaPF erkennt die Berechtigung von Fast-Track als Ausnahmeregelung für besonders geeignete Studenten an. Sie rät aber im Allgemeinen von dessen Inanspruchnahme ab, da dieses Verfahren die Ausbildungsinhalte eines Masterstudiengangs nicht ersetzen kann.

Folgende Auflagen hält die ZaPF deshalb bzgl. dieses Promotionszugangs für erforderlich:

  • Die Bachelorarbeit ist herausragend.
  • Der Student muss durch einen Hochschullehrer vorgeschlagen und seine Eignung durch mindestens einen weiteren bestätigt werden.
  • Ein angemessener Qualifikationszeitraum von max. 12 Monaten, z. B. für vertiefende Vorlesungen, Beiträge zu einem Kolloquium etc., muss angeboten werden.
  • Nach diesem Zeitraum muss eine dem Masterabschluss entsprechende wissenschaftliche und fachliche Kompetenz von einem geeigneten Gremium überprüft und bestätigt werden.

Diese Auflagen berücksichtigen die Vorgabe für die Bewilligung von Fast-Track-Qualifikationsstipendien der DFG. Die ZaPF fordert die Universitäten auf, die entsprechenden Regelungen zum Promotionszugang dahingehend zu überarbeiten.

(zum Plenumsbeschluss)

Zu allen Beschlüssen aus Berlin

SoSe 10 - Frankfurt

Resolutionen vom SoSe10 aus Frankfurt

Prüfungsmodalitäten

Bei Studienbeginn zum Sommersemester müssen die Fachbereiche/Universitäten gewährleisten, dass alle Veranstaltungen in einer sinnvollen Reihenfolge absolviert werden können. Ggf. schließt das ein Mehrangebot an Veranstaltungen ein, damit der Studiengang in Regelstudienzeit studierbar ist.

Lehramt

Datei:Lehramtstellungnahme.pdf

Empfehlungen zur Ausgestaltung der Bachelor- und Master-Studiengänge im Fach Physik

  1. Der Bachelorstudiengang soll 180 CP und der Master 120 CP umfassen.
  2. Um Auslandsaufenthalte zu unterstützen und Hochschulwechsel zu ermöglichen, sollen extern erbrachte Studienleistungen im Pflichtbereich des Bachelorstudiums im vollen Leistungspunktumfang auf inhaltlich ähnliche Module der eigenen Hochschule angerechnet und als Qualifikation für Folgemodule anerkannt werden. Bei einer Differenz in der Anzahl der Leistungspunkte wird ein kulantes Vorgehen befürwortet. Gibt es an der eigenen Hochschule kein äquivalentes Modul, so sollen die Leistungen in einem entsprechenden Wahlbereich angerechnet werden.
  3. Es sollen wirksame Mechanismen zur Qualitätssicherung der Studiengänge und eine Instanz zur sinnvollen Zuordnung und zur Überprüfung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes vorhanden sein.
  4. Die Prüfungs- und Studienordnungen müssen transparent und eindeutig sein.
  5. In der Experimentalphysik sollen im Bachelor mindestens folgende Inhalte vermittelt werden:
    1. Klassische Mechanik
    2. Thermodynamik
    3. Elektrodynamik
    4. Optik
    5. Quanten- / Atomphysik
  6. In der theoretischen Physik sollen im Bachelor mindestens die folgenden Inhalte vermittelt werden:
    1. Klassische Mechanik
    2. Analytische Mechanik
    3. Elektrodynamik
    4. Spezielle Relativitätstheorie
    5. Einführung in die Quantenmechanik
    6. Thermodynamik
  7. Eine für die Bewältigung der Studieninhalte der Punkte 5 und 6 notwendige Vermittlung der entsprechenden Rechenmethoden soll rechtzeitig erfolgen und ggf. durch ein ergänzendes Modul gewährleistet werden.
  8. Der Umfang der Punkte 5 und 6 sollte insgesamt etwa 50-60 CP betragen, mit einer Gewichtung von 1:1 von Experiment und Theorie. Universitäten können selbst Schwerpunkte auf Theorie oder Experiment legen, wobei die Gewichtung nicht stärker als 2:1 sein sollte.
  9. In der mathematischen Ausbildung sollten folgende Inhalte vermittelt werden:
    1. Analysis einer Veränderlichen
    2. Analysis mehrerer Veränderlicher
    3. zugeh¨orige Integrationstheorie
    4. Lineare Algebra (elementare Matrixberechnungen bis Eigenwertprobleme)
    5. gewöhnliche Differentialgleichungen
    6. Funktionentheorie
    7. Operatorentheorie auf Hilberträumen
    Diese Inhalte sollten etwa 30 CP umfassen.
  10. Weiterhin sollen grundlegende Kenntnisse im Experimentieren vermittelt werden. Der Bachelor sollte Versuche im Grundpraktikum von mindestens 12 CP und im Fortgeschrittenenpraktikum im Umfang von 6-8 CP enthalten. Ein Ziel der Praktika sollte das Erlernen eigenständigen Arbeitens sein. Dies kann z.B. realisiert werden durch die Integration eines Projektpraktikums, welches das Grundpraktikum zum Teil ersetzen könnte.
  11. Die Inhalte von Festkörperphysik, Kern- und Elementarteilchenphysik, Atom- und Molekülphysik, Höhere Quantenmechanik und Statistische Physik sind wichtige Themen des Physikstudiums und es soll sichergestellt werden, dass diese Inhalte bis zum Masterabschluss gehört und eingebracht werden können.
  12. Im Bachelor sollte es möglich sein, Qualifikationen im Umfang von etwa 10 CP wie z.B. Programmiersprachen, Elektronik oder wissenschaftliches Präsentieren zu erlernen und einzubringen. Außerdem sollte es Raum von 33-45 CP für einen physikalischen Wahlbereich geben, der ein breites Angebot an Seminaren und ersten Vertiefungsvorlesungen im Bachelor beinhaltet.
  13. Weiterhin sollte Raum für ein verpflichtendes nichtphysikalisches Nebenfach geschaffen werden, welches einen Umfang von höchstens 12 CP haben sollte. Für physiknahe Fächer können zusätzlich CP aus dem physikalischen Wahlbereich hinzugezogen werden.
  14. Die Bachelorarbeit sollte einen Umfang von etwa 15 CP haben. Für diese dürfen jedoch keine weiteren Zusatzkenntnisse verlangt werden, die über die entsprechende Ordnung hinausgehen.
  15. Schon frühzeitig im Bachelorstudium sollen abweichend von der Klausur als Prüfungsform auch andere Prüfungsformen angeboten werden. Insbesondere werden mündliche, möglicherweise modulübergreifende Prüfungen befürwortet, um vernetztes Lernen der Studierenden zu fördern.
  16. Im Master sollte es einen Bereich von 60 CP geben, der sowohl vertiefende Spezialisierungsveranstaltungen als auch Veranstaltungen über bisher nicht behandelte physikalische Themen beinhaltet. Ein verpflichtender Anteil sollte ingesamt einen Umfang von 20 CP nicht übersteigen.
  17. Das Masterstudium sollte mit einer einjährigen Forschungsphase abgeschlossen werden, die mit einem Umfang von 60 CP bemessen ist.

Zu allen Beschlüssen aus Frankfurt

WiSe 09/10 - München

Resolutionen vom WiSe09/10 aus München

Bildungsstreik

Die ZaPf unterstützt die zur Zeit im Rahmen des Bildungsstreiks stattfindenden Diskussionen zur Verbesserung des Bildungssystems. Die ZaPF, als Diskussionsforum der deutschsprachigen Physikfachschaften, unterstützt die von diesen Protesten angeregten inhaltlichen Debatten zur Verbesserung des Bildungssystem und wird fortfahren sich für eine bessere Bildung, mit ihren diversen Aspekten, einzusetzen.

Lehramt (1)

Die ZaPF fordert für das Lehramt ein einstufiges, modularisiertes Studium mit dem Abschluss Staatsexamen.

Open Access

Im Rahmen der Bemühungen zur Verbreitung von Open Access unterstützt die ZaPF die beim deutschen Bundestag eingereichte Online- Petition "Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen" und ruft zu ihrer Mitzeichnung auf.

Berufungskommission

Die ZaPF fordert, dass eine Lehrprobe in Gestalt einer einzelnen Grundstudiumsvorlesung - mit Evaluation - in den Ablauf eines Berfungsverfahrens aufgenommen wird.


Zu allen Beschlüssen aus München

SoSe 09 - Göttingen

Resolutionen vom SoSe09 aus Göttingen:

Resolution aus dem AK Lehramt (1)

  1. Die ZaPF fordert für das Lehramtsstudium im Fach Physik Veranstaltungenzum Planen, Durchführen, Präsentieren und Evaluieren von Experimentenfür den praktischen Einsatz im Unterricht.
  2. Die Experimente müssen sich am geltenden Rahmenlehrplan orientieren und einige dieser vor/mit Schülern durchgeführt werden, um den Praxisbezug zu gewährleisten.
  3. Die Nachbereitung soll unter Einbeziehung der Schüler stattfinden.
  4. Die Veranstaltung soll im Umfang von mindestens 3 Semestern à 4 SWS stattfinden und im 2. Studienjahr beginnen.

Resolution aus dem AK Lehramt (2)

Die Möglichkeit zur Promotion im Fach Physik muss für Absolventen des Gymnasiallehramtsstudiums erhalten bleiben.

Zu allen Beschlüssen aus Göttingen

WiSe 08/09 - Aachen

Resolutionen vom WiSe08 aus Aachen:

Resolution aus dem AK Lehramt

„Die Lehramtsstudierenden im Fach Physik sollen in allen Bereichen auf sie zugeschnittene Veranstaltungen erhalten. Physikvorlesungen für Fachfremde sind hierfür kein Ersatz! Die Bereiche umfassen in der theoretischen Physik für die Sekundarstufen mindestens die klassische Mechanik, die Elektrodynamik und die Quantenmechanik. Die Vermittlung der grundlegenden mathematischen Fertigkeiten ist für alle zu gewährleisten.“

Resolution aus dem AK Studiengebührenverwendung

„Die ZaPF fordert die Hochschulen, an denen Studiengebühren erhoben werden, auf, deren Verwendung vollständig und aufgeschlüsselt mindestens einmal jährlich zu veröffentlichen.“ Resolution aus dem AK Zusatzveranstaltungen „Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen, die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.“

Resolution aus dem AK Zusatzveranstaltungen

Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen, die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.

Resolution zu den Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF

Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses. Sie ersetzen die Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF von 2002, selbige werden umbenannt in „Richtlinien für BaMa-Studiengänge“.

Für Bachelor- und Masterstudiengänge:
Die Ziele des Bologna-Prozesses, eine sinnvolle Modularisierung, die Zuordnung von ECTS-Punkten sowie vor allem die Studierbarkeit des Studienganges, wird umgesetzt.

Auslandsaufenthalte werden (z.B. durch Kooperationen, unbürokratische Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, etc.) unterstützt und gefördert.

Der durch die ECTS-Punkte vorgegebene Workload wird regelmäßig durch geeingete Erhebungen überprüft; dabei festgestellte Abweichungen werden korrigiert (z.B. durch Umverteilung der ECTS-Punkte oder Änderungen im Umfang der Veranstaltungen). Die Prüfungsordnung sieht eine Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vor. Eine Regelung zur Notenverbesserung (z.B. Freischussregelungen, Prüfungswiederholung auch von bestandenen Prüfungen, etc.) ist wünschenswert.

Die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse sind klar in der Prüfungsordnung definiert; auf Einschränkungen, insbesonder durch fehlende Englischkenntnisse, wird deutlich hingewiesen. Wenn Pflichtvorlesungen oder ein Großteil des Wahlbereichs Fremdsprachenkenntnisse erfordern, so gehören diese (mindestens als Hinweis) in die Zugangsvoraussetzungen.

Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen/ von anderen Universitäten.

Es gibt wirksame Instrumente zur Qualitätssicherung des Studiengangs; diese beinhalten insbesondere auch Mechanismen, um auf auftretende Probleme und Missstände zu reagieren. Eine Lehrevaluation als reine Bestandsaufnahme ist wenig hilfreich, wenn es keine Ansätze gibt, die durch die Evaluation aufgedeckten Probleme auch zu beseitigen.

Die mit den ECTS-Punkten des jeweiligen Moduls gewichteten Modulabschlussnoten ergeben die Gesamtnote. Abweichungen von dieser Regelung möglich, wenn diese entsprechend begründet werden. Eine geringere Gewichtung der Module im ersten/ zweiten Semester (Übergang Schule/ Stdium, unterschiedliches Niveau der Anfänger) sollte sich problemlos begründen lassen, ebenso eine stärkere Gewichtung der Abschlussarbeit.

Für Bachelor-Studiengänge:
Der Studiengang bietet eine umfassende physikalische Grundausbildung und ermöglicht sowohl den Zugang zu einm fachwissenschaftlichen Maser als auch den Einstieg in das Berufsleben.

Der Studiengang wird mit einer möglichst umfangreichen eigenständigen Bachelorarbeit abgeschlossen. Im Bologna-Prozess ist eine Bachelorarbeit im Rahmen von 6 bis 12 ECTS-Punkten vorgesehen, allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Bachelorarbeit ist so in den Stundenplan integriert, dass sie den Übergang in den Masterstudiengang (auch beim Hochschulwechsel) nicht unnötig erschwert. Problematisch sind hier vor allem Arbeiten, die erst spät im 6. Semester abgeschlossen werden können (Dauer von Korrekturen und Gutachten, Fristen für Master-Einschreibngen, ...). Es gibt eine Auswahlmöglichkeit an physikalischen Vertiefungs-/ Spezialisierungsveranstaltungen, welche auch mindestens im ECTS-Punkteumfang einer übblichen Veranstaltungen angerechnet werden. Zudem sind ECTS-Punkte (wiederum mindestens im Rahmen einer üblichen Veranstaltung) verfügbar, in denen nichtphysikalische Veranstaltungen angerechnet werden können. Diese Anforderung ist recht allgemein gehalten, da die Umsetzung sehr unterschiedlich erfolgen kann. Denkbar ist z.B. eine "Wahlpflichtmodul", in dem aus verschiedenen Vertiefungen ausgewählt werden kann in Kombination mit einem "Nebenfachmodul" oder auch ein freier ECTS-Punktebereich, in dem beliebige Veranstaltungen angerechnet werden können.

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SoSe 08 - Konstanz

Resolutionen vom SoSe08 aus Konstanz:

Resolution aus dem AK Auslandsaufenthalte im BA/MA-System

Die ZaPF hat festgestellt, dass die notwendige Vergleichbarkeit hinsichtlich des Studienablaufs der verschiedenen Bachelor- und Master Studiengänge der Physik innerhalb Deutschlands und international nicht gegeben ist. Dies führt insbesondere zu Problemen bei Auslandsaufenthalten und widerspricht somit der Zielsetzung des Bologna-Prozesses.

Resolution aus dem AK Finanzierungskonsequenzen Bachelor

Die ZaPF bittet die einzelnen Fachschaften der Physik die Studierenden ihres Fachbereiches auf evtl. finanzielle Konsequenzen für BA-Absolventen aufmerksam zu machen. So ist zweifelhaft, ob nach dem berufsqualifizierenden Abschluss noch eine Familienversicherung der Krankenkasse bzw. eine Haftpflichtversicherung über die Eltern möglich ist und noch Unterbringung in Studentenwohnheimen angeboten wird.

Weitere Konsequenzen können sich in der Arbeitswelt durch den Wegfall des Status als ungelernte Arbeitskraft ergeben.

Resolutionen aus dem AK Master-Zulassung

Die ZaPF fordert, dass alle Abschlüsse B. Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichwertig behandelt werden. Das heißt, dass zwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B. Sc. in Physik aus einem akkreditierten Studiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen Master of Science in Physik nicht unterschieden wird.

Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B. Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M. Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem Zulassungsverfahren befinden.

Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge der Physik findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung.


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WiSe 07/08 - Bielefeld

Resolutionen vom WiSe07 aus Bielefeld:

Resolution aus dem AK Ba/Ma Abschlussarbeiten

Die ZaPF legt den Studierendenvertretern nahe, den Professoren den Unterschied zwischen Diplomarbeit und Bachelorarbeit, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Anforderungen und Bearbeitungszeit bewusst zu machen. Ferner muss auch bei steigenden Studierendenzahlen eine ausreichende Betreuung gewährleistet sein.

Resolution aus dem AK Studiengebührenfreistellung

Die Studierenden leisten in der Zeit der Master- und Diplomarbeiten einen wesentlichen Beitrag zur Forschung an den Universitäten. Daher fordert die ZaPF die Befreiung von Studiengebühren während dieses Zeitraums. Die Professoren werden um Unterstützung gebeten.\grqq


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