Kategorie:Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der Neugestaltung des Akkreditierungssystems möchte die ZaPF Ihre Akkreditierungsrichtlinien in Form einer kommentierten [http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/Musterrechtsverordnung.pdf Musterrechtsverordnung] festhalten.
Im Rahmen der Neugestaltung des Akkreditierungssystems möchte die ZaPF Ihre Akkreditierungsrichtlinien in Form einer kommentierten [http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/Musterrechtsverordnung.pdf Musterrechtsverordnung] festhalten.


[[Kommentierte MRVO]]
Wir fassen unsere Akkreditierungsrichtlinien in einer kommentierten MRVO zusammen.
 
Es gibt eine Leseversion: .pdf (Stand 24.11.2018)
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Version vom 24. November 2018, 11:31 Uhr

Zusammenfassung

Erklärung: Was ist Akkreditierung?

Im Zuge der Bolognareform wurden in Deutschland Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt. Als Teilziel der Bologna-Erklärung sollten die Länder des gemeinsamen europäischen Hochschulraums ein System umsetzen, das sicherstellt, dass diese Studiengänge gewissen Mindeststandards entsprechen. Deshalb werden Bachelor- und Masterstudiengänge - nach internationalem Vorbild - akkreditiert, d.h. sie bekommen ein "TÜV-Siegel": Dieser Studiengang genügt einer Mindestanforderung. Dieses "TÜV-Siegel" ist die Akkreditierung. Diese wird von sog. Akkreditierungsagenturen durchgeführt, die die Begutachtungen der jeweiligen Studiengänge leiten. Innerhalb des deutschen Akkreditierungssystems werden die Agenturen wiederum vom Akkreditierungsrat zugelassen. Er ist das zentrale Gremium der Akkreditierung, regelt den Ablauf von Akkreditierungsverfahren und erlässt Vorgaben zu den Mindeststandards. Im Akkreditierungsverfahren spielen fachnahe Gutachterinnen und Gutachter eine zentrale Rolle: Sie besichtigen die Hochschule, führen Gespräche mit allen Beteiligten und verfassen ein Gutachten. Neben den oben erwähnten Akkreditierungen von Studiengängen (sogenannten Programmakkreditierungen) können Hochschulen auch ihr hochschulweites, internes Qualitätsmanagementsystem im Bereich Studium und Lehre akkreditieren lassen (Systemakkreditierung).

Wir als Studierende müssen an jeder Akkreditierung beteiligt werden. Dafür gibt es einen studentischen Pool, zu dem sich verschiedene studentische Organsiationen zusammengeschlossen haben. Die pooltragenden Organisationen sind: Bundesfachschaftentagungen, Landesstudierendenausschüsse und der fzs (Freier Zusammenschluss von Studierendenschaften). Diese sind berechtigt, Studierende in den Pool zu entsenden (weitere Details zum Entsendeverfahren der ZaPF siehe unten). Aus diesem Pool können sich nun Studierende für die verschiedenen Verfahren bewerben, aber auch andere Positionen, wie zum Beispiel die agenturinternen Gremien werden aus den Reihen des Pools besetzt.

ZaPF und Akkreditierung

Auf verschiedenen ZaPFen wurden Arbeitskreise zum Thema Akkreditierung gehalten.

In der Anfangszeit waren vor allem die Diskussionen relevant, ob oder in welchem Rahmen Akkreditierung von der ZaPF als sinnvoll erachtet wird. Danach folgten Diskussionen, nach welchen Kriterien Physikstudiengänge akkreditiert werden sollten (2003).

Seit 2007 finden auf den ZaPFen regelmäßig Arbeitskreise "Einführung in die Akkreditierung" statt. Das sind inhaltlich immer ähnlich aufgebaute Arbeitskreise oder Workshops, in denen auf der einen Seite wichtige Informationen zur Akkreditierung dargestellt und auf der anderen Seite zur Mitarbeit im studentischen Akkreditierungspool aufgerufen wird. Die ZaPF kann als pooltragende Organisation (des studentischen Akkreditierungspools) Personen in den studentischen Akkreditierungspool entsenden, die dann zum Beispiel als Gutachterinnen und Gutachter in Akkreiditierungsverfahren mitwirken können. Der Entsendungsprozess wird weiter unten näher beschrieben.

Darüber hinaus hat sich die ZaPF mit der Systemakkreditierung beschäftigt.

Verlauf der Diskussionen

Ein erster Arbeitskreis zu diesem Thema fand auf der Sommer-ZaPF 2001 in Erlangen statt. Man erarbeitete einen ersten Katalog an Kriterien, die ein akkreditierter Bachelor nach Meinung der ZaPF erfüllen sollte. Diese wurde dann in Heidelberg vervollständigt und als Resolution verabschiedet (Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge und für Masterstudiengänge) und in den folgenden Jahren immer weiter ergänzt (Ergänzungen der Akkreditierungsrichtlinien). Insbesondere über die Sprache im Studiengang wurde auf den ZaPFen im Jahre 2005 in Erlangen und anschließend in Frankfurt diskutiert.

Nachdem man in Konstanz auf der Sommer-ZaPF 2008 festgestellt hat, dass die ZaPF Akkreditierungsrichtlinien mit dem Bologna-Prozess nicht immer konsistent sind, wurden diese überarbeitet und deutlich verkürzt und sind lediglich als Ergänzung zu den Bologna-Forderungen zu betrachten. Auf der Winter-ZaPF 2008 in Aachen wurden überarbeitete Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF verabschiedet (Neue Akkreditierungsrichtlinien: Richtlinien für Bachelor-Master-Abschlüsse). Die Ausgestaltung neuer Akkreditierungsrichtlinien wurde auf den ZaPFen im WiSe 2013 bis WiSe 2015 diskutiert.

Auf der Winter-ZaPF 2010 wurde unter anderem auch die Frage diskutiert, ob eine Akkreditierung überhaupt sinnvoll ist.

Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF

Aktuelle Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2018)

Im Rahmen der Neugestaltung des Akkreditierungssystems möchte die ZaPF Ihre Akkreditierungsrichtlinien in Form einer kommentierten Musterrechtsverordnung festhalten.

Wir fassen unsere Akkreditierungsrichtlinien in einer kommentierten MRVO zusammen.

Es gibt eine Leseversion: .pdf (Stand 24.11.2018) Es gibt eine Arbeitsversion: .tex (Stand 24.11.2018)


Alte Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2008)

Die ZaPF hat Richtlinien erarbeitet, die die Richtlinien des Akkreditierungsrates erweitern und für die Physik spezifizieren sollen:

Auf der ZaPF im WiSe 2002 wurden folgende Kriterien beschlossen:

Diese wurden zunächst im SoSe 2006 um einige wenige Punkte ergänzt Ergänzungen der Akkreditierungsrichtlinien.

Auf der ZaPF im WiSe 2008 in Aachen wurden die Akkreditierungskriterien grundlegend überarbeitet. Diese wurden dann in Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge umbenannt.

Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses.

Für Bachelor- und Masterstudiengänge:

Die Ziele des Bologna-Prozesses, eine sinnvolle Modularisierung, die Zuordnung von ECTS-Punkten, sowie vor allem die Studierbarkeit des Studienganges, wird umgesetzt.
Auslandsaufenthalte werden (z.B. durch Kooperationen, unbürokratische Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, etc.) unterstützt und gefördert.
Der durch die ECTS-Punkte vorgegebene Workload wird regelmäßig durch geeignete Erhebungen überprüft; dabei festgestellte Abweichungen werden korrigiert (z.B. durch Umverteilung der ECTS-Punkte oder Änderungen im Umfang der Veranstaltungen). Die Prüfungsordnung sieht eine Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vor. Eine Regelung zur Notenverbesserung (z.B. Freischussregelungen, Prüfungswiederholung auch von bestandenen Prüfungen, etc.) ist wünschenswert.
Die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse sind klar in der Prüfungsordnung definiert; auf Einschränkungen, insbesondere durch fehlende Englischkenntnisse, wird deutlich hingewiesen. Wenn Pflichtvorlesungen oder ein Großteil des Wahlbereichs Fremdsprachenkenntnisse erfordern, so gehören diese (mindestens als Hinweis) in die Zugangsvoraussetzungen.
Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen/ von anderen Universitäten.
Es gibt wirksame Instrumente zur Qualitätssicherung des Studiengangs; diese beinhalten insbesondere auch Mechanismen, um auf auftretende Probleme und Missstände zu reagieren. Eine Lehrevaluation als reine Bestandsaufnahme ist wenig hilfreich, wenn es keine Ansätze gibt, die durch die Evaluation aufgedeckten Probleme auch zu beseitigen.
Die mit den ECTS-Punkten des jeweiligen Moduls gewichteten Modulabschlussnoten ergeben die Gesamtnote. Abweichungen von dieser Regelung sind möglich, wenn diese entsprechend begründet werden. Eine geringere Gewichtung der Module im ersten/ zweiten Semester (Übergang Schule/ Studium, unterschiedliches Niveau der Anfänger) sollte sich problemlos begründen lassen, ebenso eine stärkere Gewichtung der Abschlussarbeit.

Für Bachelor-Studiengänge:

Der Studiengang bietet eine umfassende physikalische Grundausbildung und ermöglicht sowohl den Zugang zu einem fachwissenschaftlichen Master als auch den Einstieg in das Berufsleben.
Der Studiengang wird mit einer möglichst umfangreichen, eigenständigen Bachelorarbeit abgeschlossen. Im Bologna-Prozess ist eine Bachelorarbeit im Rahmen von 6 bis 12 ECTS-Punkten vorgesehen, allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Bachelorarbeit ist so in den Stundenplan integriert, dass sie den Übergang in den Masterstudiengang (auch beim Hochschulwechsel) nicht unnötig erschwert. Problematisch sind hier vor allem Arbeiten, die erst spät im 6. Semester abgeschlossen werden können (Dauer von Korrekturen und Gutachten, Fristen für Master-Einschreibngen, ...). Es gibt eine Auswahlmöglichkeit an physikalischen Vertiefungs-/ Spezialisierungsveranstaltungen, welche auch mindestens im ECTS-Punkteumfang einer üblichen Veranstaltungen angerechnet werden. Zudem sind ECTS-Punkte (wiederum mindestens im Rahmen einer üblichen Veranstaltung) verfügbar, in denen nichtphysikalische Veranstaltungen angerechnet werden können. Diese Anforderung ist recht allgemein gehalten, da die Umsetzung sehr unterschiedlich erfolgen kann. Denkbar ist z.B. eine "Wahlpflichtmodul", in dem aus verschiedenen Vertiefungen ausgewählt werden kann, in Kombination mit einem "Nebenfachmodul" oder auch ein freier ECTS-Punktebereich, in dem beliebige Veranstaltungen angerechnet werden können.

Entsendeverfahren der ZaPF

Die ZaPF ist als Bundesfachschaftentagung Physik eine der tragenden Organisationen des studentischen Akkreditieurngspool. Er bildet die studentische Interessenvertretung im Bereich Akkreditierung und schult oder entsendet zum Beispiel studentische Gutachterinnen und Gutachter für Akkreditierungsverfahren. Weitere Informationen zum studentischen Akkreditierungspool sind hier zu finden: Akkreditierungspool

Als pooltragende Organisation darf die ZaPF Personen in den Akkreditierungspool entsenden. Genauere Informationen zum Entsendeverfahren sind hier zu finden: Entsendung in den Akkreditierungspool

Resolutionen, Positionspapiere und Beschlüsse

Allgemeine Aussagen der ZaPF zum deutschen Akkreditierungswesen

Auf der ZaPF im SoSe 2016 wurde folgende Aussage zum deutschen Akkreditierungswesen getroffen:

Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF

Auf der ZaPF im WiSe 2003 wurden folgende Akkreditierungskriterien der ZaPF verabschiedet, die als Ergänzung zu den Akkreditierungsvorgaben des Akkreditierungsrats zu verstehen sind:

Diese wurden zunächst um eine wenige Punkte ergänzt.

Auf der ZaPF im WiSe 2008 in Aachen wurden die Akkreditierungskriterien grundlegend überarbeitet:

Systemakkreditierung

Auf der WinterZaPF 2012 Wien wurde begonnen darüber zu diskutieren, wie gute Qualitätsmanagementsysteme im Bereich Studium und Lehre aussehen sollten. Folgendes Positionspapier wurde verabschiedet:

Die weitere Diskussion resultierte auf der SommerZaPF 2013 in Jena in einer gemeinsamem Resolution mit der PsyFaKo, in der die beiden Organisationen ihre Forderungen zu Struktur und Ausgestaltung guter Qualitätsmanagementsysteme systemakkreditierter Hochschulen darlegen:

Positionspapier zum studentischen Akkreditierungspool

Im SoSe 2012 verabschiedete die ZaPF ein Positionspapier, in dem sie ihre Position zur Struktur und zu den Aufgaben des studentischen Akkreditierungspools festhielt:

weitere Beschlüsse

Im WiSe 2011 in Bonn wurde folgender Beschluss zum Mandat von ZaPF-Vertreterinnen auf den Poolvernetzungstreffen gefasst:

Im WiSe12 in Karlsruhe wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Beschlüsse zur Stellungnahme von Fachschaften in Programmakkreditierungen und zum Umgang mit nicht bestätigten Entsendungen in den Pool.

Im WiSe 2013 wurde folgender Beschluss für die Nominierung in den Systemakkreditierungspool gefasst:

Weiterführende Informationen

im Wiki

Allgemein

Akkreditierungsagenturen


Arbeitskreise

WS Einführung in die Akkreditierung
Überarbeitung der Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF
WS Einführung in die Systemakkreditierung und WS Aufbau-Workshop Systemakkreditierung

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