Diskussion:SoSe20 AK Satzungsänderung zur Behebung der Not von Physikern und ZaPF

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Version vom 21. Mai 2020, 13:14 Uhr von Björn (RWTH) (Diskussion | Beiträge)
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Formale Rahmenbedingungen

  • Auf der aktuellen ZaPF wird keine Satzungsänderung möglich sein, da es zum einen weder ein Anfangs- noch ein Endplenum geben wird und zum anderen keine angemeldeten Fachschaften. Außerdem wurden die nötigen Fristen für eine Sazungsänderung nicht eingehalten. Björn (RWTH) (Diskussion) 23:42, 17. Mai 2020 (CEST)
    • Einfacher gesagt, die aktuelle ZaPF ist keine ZaPF entsprechend der Satzung.Lobachevsky (Diskussion) 23:53, 17. Mai 2020 (CEST)

Inhaltliche Diskussion

  • Die Antragsstellenden scheinen dem grundsätzlichen Missverständnis verfallen zu sein, der StAPF wäre ein basisdemokratisches Gremium. Dem ist aber nicht so. Der StAPF ist ein Gremium repräsentativer Demokratie und die Fachschaften übertragen mit deren Wahl den StaPFika die Möglichkeit, ohne weitere Rücksprache Beschlüsse im Namen der ZaPF zu treffen. Über diese muss der StAPF auf jedem Anfangsplenum Rechenschaft ablegen und die ZaPF hat dann die Möglichkeit diese zurückzunehmen und den StAPF gegebenenfalls abzusetzen. Björn (RWTH) (Diskussion) 23:42, 17. Mai 2020 (CEST)
    • Ich würde hier weniger formal argumentieren und einfach sagen, dass wir den Leuten, die wir wählen, vertrauen sollten. Denn wenn wir das nicht tun, dann sollten wir uns mehr Gedanken darüber machen, wen wir wählen. Und selbst dann, wenn Leute gewählt werden, mit denen wir selbst vielleicht tatsächlich nicht überein stimmen, können wir ihnen denke ich dennoch zugestehen, dass sie versuchen, die Interessen der Physik-Studierenden zu vertreten und nicht mutwillig bösartige Entscheidungen/Beschlüsse treffen werden.Hannah (HUB) (Diskussion) 12:31, 18. Mai 2020 (CEST)
  • Der Änderungsvorschlag ist undurchdacht. Es ist quasi unmöglich Beschlüsse zwei Wochen im Voraus im exakten Wortlaut vorliegen zu haben; die kleinste notwendige Anpassung würde eine Abstimmung im zwei Wochen verschieben. Der Vorschlag kommt damit einem Verbot von Stapf-Beschlüssen gleich. Lobachevsky (Diskussion) 23:36, 17. Mai 2020 (CEST)
    • Ich würde mitgehen zu sagen, dass es schön wäre, wenn Beschlussentwürfe in der Einladung mit aufgeführt werden (wie bisher meines Wissen auch geschehen?). Aber zu verbieten, dass diese auf der Sitzung oder zwischen Einladung und Sitzung geändert werden, würde auch verhindern, dass Feedback von Fachschaften/anderen Menschen berücksichtigt wird oder eben den Beschluss ewig aufschieben, was auch nicht sinnvoll ist.Hannah (HUB) (Diskussion) 12:01, 18. Mai 2020 (CEST)
  • Die kritisierte unbestimmte Sprache ist in Gesetzestexten üblich, da Gesetzestexte eine gewisse Auslegungsfreiheit benötigen um mit in der Realität auftretenden Umständen nicht zu kollidieren. Gesetze werden immer im Rahmen von Notwendigkeiten und Tradition ausgelegt und ihre Ausführung wird durch andere Organe, in unserem Fall das Plenum, überwacht. Lobachevsky (Diskussion) 23:36, 17. Mai 2020 (CEST)
  • "Rechtzeitig" und "an geeigneter Stelle" implizieren klar, dass es Gremiumsmitgliedern und anderen Interessierten möglich sein muss an der Sitzung teilzunehmen; das gezeichnete Bild von einer Minute Vorlauf mit "irgendeiner" Einladung ist folglich Unsinn. Die Kritik wie zwei Stapfika ausgebootet werden, bleibt unklar; ursprünglich wurde diese Regelung geschaffen für den Fall von Stapfika, die verhindert sind oder Sitzungen aus unklaren Gründen fernbleiben um eine weitere Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Lobachevsky (Diskussion) 23:36, 17. Mai 2020 (CEST)
    • Ich würde die vage Formulierung ("rechtzeitig" und "an geeigneter Stelle") auf jeden Fall auch einer konkreten Regelung vorziehen. Ich glaube es ist überhaupt nicht in unserem Interesse, den StAPF mit mehr formalen Vorgaben irgendwann in seinen Handlungsmöglichkeiten einzuschränken. Und es ist voll okay, den gewählten StAPFika ein bisschen Vertrauen vorzustrecken, dass sie sich selbst Gedanken machen, was es für angemessene und gleichzeitig mögliche Fristen etc. geben kann/muss.Hannah (HUB) (Diskussion) 12:31, 18. Mai 2020 (CEST)
      • Und selbst wenn wir konkrete Regelungen für den StAPF haben wollten, wäre die Satzung nicht der richtige Ort um diese festzulegen. Genauso wie diese auch für das Plenum in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF festgehalten werden, sollten diese dann in einer Geschäftsordnung des StAPF definiert sein. Hatten wir sogar mal. Björn (RWTH) (Diskussion) 14:14, 21. Mai 2020 (CEST)
  • Bis dato wurden alle StAPF-Beschlüsse mit einer Woche Vorlauf angekündigt, was ausreichend Vorlauf bieten sollte. Zwei Wochen dürften zu umständlich zu handhaben sein und würden es nicht mehr erlauben auf eilende Situation zu reagieren. Lobachevsky (Diskussion) 23:36, 17. Mai 2020 (CEST)
    • Das stimmt nicht ganz. Es gab auch schon Beschlüsse, die mit kürzerem Vorlauf angekündigt wurden. Aber die unterstellten Beschlüsse mit einer Minute Vorlauf gab es bisher noch nicht. Björn (RWTH) (Diskussion) 23:50, 17. Mai 2020 (CEST)
      • Richtig, korrekter wäre "üblicherweise mit einer Woche Vorlauf"Lobachevsky (Diskussion) 23:54, 17. Mai 2020 (CEST)
  • Ich glaube, ich sehe nicht ganz den möglichen Schaden, der entstehen könnte, wenn wir dem StAPF nicht genug Regeln vorgeben. Am Ende reicht ein ZaPF-/StAPF-Beschluss leider nicht aus um die Welt zu verändern. Dafür braucht es nach dem Beschluss immer noch Leute, die diesen weiter tragen und sich dafür einsetzen. Und da liegt es so oder so einfach auch zu großen Teilen immer in der Hand der Fachschaften, etwas aus diesen Beschlüssen zu machen.Hannah (HUB) (Diskussion) 12:31, 18. Mai 2020 (CEST)
    • Hier liegt glaube ich ein großes Problem, dass die Grundlage vieler Diskussionen auf der ZaPF ist: Die ZaPF ist einfach nicht wichtig. Auch wenn wir uns gerne einreden, der Weltrevolutionsrat zu sein, sind wir am Ende nur ein bunt zusammengewürfelter Haufen von 200 Studis, die alle halbe Jahre mal versuchen, eine gemeinsame Meinung zu Themen zu formulieren. Björn (RWTH) (Diskussion) 14:14, 21. Mai 2020 (CEST)