Zugangsvoraussetzung für den Bachelor und Master und Berufsqualifizierung des Bachelor
Thema:
Es geht insbesondere um die Zugangsvoraussetzungen und die Zugangsprüfungen für den Master. Hier auftauchende Probleme sind unter anderem die Anerkennung von Studienleistungen anderer Universitäten, die fehlende Vergleichbarkeit der Studiengänge und die Beschränkung der Masterplätze durch die landesspezifischen Hochschulgesetze.
Diskussion:
Die Frage nach den Zugangsvoraussetzungen insbesondere für den Master sind seit der Einführung des Bachelor-Master-Systems ein brisantes Thema. Es wurde vorgesehen die Zahl der Masterstudenten zu begrenzen und nur einen bestimmen Prozentteil der Absolventen zuzulassen. Auf den ZaPFen herrschte Konsens, dass dies seitens der Studierenden abgelehnt wird. Dies wird auch von der KFP so gesehen. Aus ihrer Sicht sprechen zum einen die Tatsache, dass gute Noten noch keinen guter Physik ausmachen, gegen feste Prozentsätze. Weiterhin würde die Forschung zu grunde gehen, da die Arbeit der Bachelorabsolventen nicht als ordentliche Forschung angesehen werde.
Die Diskussion wurde in Bielefeld im WS 07/08 in einem eigenen AK fortgesetzt und auf der darauffolgenden ZaPF in Konstanz wurden entsprechende Resolutionen verabschiedet, die sich erneut gegen Zulassungsbeschränkungen aussprechen.
Auf der darauffolgenden Winter-ZaPF in Aachen verständigte man sich unter anderem auch um die Handhabung während des Übergangs im Bachelor und Master, da zur Bewerbungsfrist zum Master im Regelfall der Bachelor noch nicht abschlossen ist. Dieses Problem würde an vielen Universitäten durch vorläufige Zulassungen gelöst. Weiterhin herrschte der Konsens, dass Bachelornoten innerhalb Deutschlands nicht vergleichbar sein und es werden verschiedene Vorschläge zu Zulassungsverfahren diskutiert. Hierzu zählen unter anderem das Heranziehen der ECTS-Grades und Motivationsgespräche.
Die Diskussion wurde auf der nachfolgenden Sommer-ZaPF 09 in Göttingen fortgesetzt und neben einem Austausch über bestehende Eignungsfeststellungsverfahren wurde auch über die Studentenmigration nach dem Bachelor gesprochen. Der Arbeitskreis hat festgestellt, dass viele Studierende zwar über einen Wechsel nachdenken, aber die meisten dann doch nicht wechseln.
Auch auf der Winter-ZaPF 09/10 in München wurde die Diskussion fortgesetzt. Dort wurde vor allen Dingen über Auflagen bei einem Wechsel diskutiert, zu diesem Thema herrschte jedoch keine Einigkeit.
Das Thema wurde auf der Winter-ZaPF 10/11 in Berlin erneut aufgegriffen. Es fand ein Austausch über bestehende Regelungen statt und es wurde darüber gesprochen, dass eigene Studenten oftmals bevorzugt werden. Ein weiteres Thema waren Auflagen bei Hochschulwechslern.
Resolutionen:
"Die Zusammenkunft der Physikfachschaften des deutschsprachigen Hochschulraumes (ZaPF) lehnt für Absolventen eines Bachelor of Science im Fach Physik Zugangsbeschränkungen zu konsekutiven Masterstudiengängen in jeder Form ab.
Da solche Masterstudiengänge als auf dem Bachelor aufbauend konzipiert sind, muss der Bachelor dafür ausreichend qualifizieren. Die Einführung zusätzlicher Kriterien legt Zweifel an der Qualität der Bachelor-Ausbildung nahe.
Des Weiteren rechtfertigen weder die Kapazitäten der Universitäten noch der Bedarf an hochqualifizierten Physikerinnen und Physikern eine künstliche Beschränkung der Zulassung.
Außerdem bieten die neuen Bachelorstudiengänge den Studierenden die Wahl zwischen frühzeitigen Berufseinstieg und vertiefenden Studium. Dieses sollte nicht einseitig zulasten der Studienfortsetzung eingeschränkt werden.
Deshalb ist eine Einführung von Zugangsbeschränkungen untragbar und wir fordern die Abschaffung aller bereits bestehenden Beschränkungen." (SS 07)
"Die ZaPF fordert, dass alle Abschlüsse, B.Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichweitig behandelt werden. Das heißt, dass zwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B.Sc. in Physik aus einem akkreditierten Studiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen M.Sc. in Physik nicht unterschieden wird.
Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B.Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M.Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen.. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem solchen Zulassungsverfahren befinden.
Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung." (SS 08)
Arbeitskreise:
- Berlin (SS 07)
- Bielefeld (WS 07/08)
- Konstanz (SS 08)
- Aachen (WS 08/09)
- Göttingen (SS 09)