Sammlung aller Resolutionen und Positionspapiere
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WiSe 10/11 - Berlin
WiSe10/11 Beschlüsse Zu allen Beschlüssen aus Berlin
SoSe 10 - Frankfurt
Resolutionen vom SoSe10 aus Frankfurt
Prüfungsmodalitäten
Bei Studienbeginn zum Sommersemester müssen die Fachbereiche/Universitäten gewährleisten, dass alle Veranstaltungen in einer sinnvollen Reihenfolge absolviert werden können. Ggf. schließt das ein Mehrangebot an Veranstaltungen ein, damit der Studiengang in Regelstudienzeit studierbar ist.
Lehramt
Datei:Lehramtstellungnahme.pdf
Empfehlungen zur Ausgestaltung der Bachelor- und Master-Studiengänge im Fach Physik
- Der Bachelorstudiengang soll 180 CP und der Master 120 CP umfassen.
- Um Auslandsaufenthalte zu unterstützen und Hochschulwechsel zu ermöglichen, sollen extern erbrachte Studienleistungen im Pflichtbereich des Bachelorstudiums im vollen Leistungspunktumfang auf inhaltlich ähnliche Module der eigenen Hochschule angerechnet und als Qualifikation für Folgemodule anerkannt werden. Bei einer Differenz in der Anzahl der Leistungspunkte wird ein kulantes Vorgehen befürwortet. Gibt es an der eigenen Hochschule kein äquivalentes Modul, so sollen die Leistungen in einem entsprechenden Wahlbereich angerechnet werden.
- Es sollen wirksame Mechanismen zur Qualitätssicherung der Studiengänge und eine Instanz zur sinnvollen Zuordnung und zur Überprüfung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes vorhanden sein.
- Die Prüfungs- und Studienordnungen müssen transparent und eindeutig sein.
- In der Experimentalphysik sollen im Bachelor mindestens folgende Inhalte vermittelt werden:
- Klassische Mechanik
- Thermodynamik
- Elektrodynamik
- Optik
- Quanten- / Atomphysik
- In der theoretischen Physik sollen im Bachelor mindestens die folgenden Inhalte vermittelt werden:
- Klassische Mechanik
- Analytische Mechanik
- Elektrodynamik
- Spezielle Relativitätstheorie
- Einführung in die Quantenmechanik
- Thermodynamik
- Eine für die Bewältigung der Studieninhalte der Punkte 5 und 6 notwendige Vermittlung der entsprechenden Rechenmethoden soll rechtzeitig erfolgen und ggf. durch ein ergänzendes Modul gewährleistet werden.
- Der Umfang der Punkte 5 und 6 sollte insgesamt etwa 50-60 CP betragen, mit einer Gewichtung von 1:1 von Experiment und Theorie. Universitäten können selbst Schwerpunkte auf Theorie oder Experiment legen, wobei die Gewichtung nicht stärker als 2:1 sein sollte.
- In der mathematischen Ausbildung sollten folgende Inhalte vermittelt werden:
- Analysis einer Veränderlichen
- Analysis mehrerer Veränderlicher
- zugeh¨orige Integrationstheorie
- Lineare Algebra (elementare Matrixberechnungen bis Eigenwertprobleme)
- gewöhnliche Differentialgleichungen
- Funktionentheorie
- Operatorentheorie auf Hilberträumen
- Diese Inhalte sollten etwa 30 CP umfassen.
- Weiterhin sollen grundlegende Kenntnisse im Experimentieren vermittelt werden. Der Bachelor sollte Versuche im Grundpraktikum von mindestens 12 CP und im Fortgeschrittenenpraktikum im Umfang von 6-8 CP enthalten. Ein Ziel der Praktika sollte das Erlernen eigenständigen Arbeitens sein. Dies kann z.B. realisiert werden durch die Integration eines Projektpraktikums, welches das Grundpraktikum zum Teil ersetzen könnte.
- Die Inhalte von Festkörperphysik, Kern- und Elementarteilchenphysik, Atom- und Molekülphysik, Höhere Quantenmechanik und Statistische Physik sind wichtige Themen des Physikstudiums und es soll sichergestellt werden, dass diese Inhalte bis zum Masterabschluss gehört und eingebracht werden können.
- Im Bachelor sollte es möglich sein, Qualifikationen im Umfang von etwa 10 CP wie z.B. Programmiersprachen, Elektronik oder wissenschaftliches Präsentieren zu erlernen und einzubringen. Außerdem sollte es Raum von 33-45 CP für einen physikalischen Wahlbereich geben, der ein breites Angebot an Seminaren und ersten Vertiefungsvorlesungen im Bachelor beinhaltet.
- Weiterhin sollte Raum für ein verpflichtendes nichtphysikalisches Nebenfach geschaffen werden, welches einen Umfang von höchstens 12 CP haben sollte. Für physiknahe Fächer können zusätzlich CP aus dem physikalischen Wahlbereich hinzugezogen werden.
- Die Bachelorarbeit sollte einen Umfang von etwa 15 CP haben. Für diese dürfen jedoch keine weiteren Zusatzkenntnisse verlangt werden, die über die entsprechende Ordnung hinausgehen.
- Schon frühzeitig im Bachelorstudium sollen abweichend von der Klausur als Prüfungsform auch andere Prüfungsformen angeboten werden. Insbesondere werden mündliche, möglicherweise modulübergreifende Prüfungen befürwortet, um vernetztes Lernen der Studierenden zu fördern.
- Im Master sollte es einen Bereich von 60 CP geben, der sowohl vertiefende Spezialisierungsveranstaltungen als auch Veranstaltungen über bisher nicht behandelte physikalische Themen beinhaltet. Ein verpflichtender Anteil sollte ingesamt einen Umfang von 20 CP nicht übersteigen.
- Das Masterstudium sollte mit einer einjährigen Forschungsphase abgeschlossen werden, die mit einem Umfang von 60 CP bemessen ist.
Zu allen Beschlüssen aus Frankfurt
WiSe 09/10 - München
WiSe09/10 Beschlüsse Zu allen Beschlüssen aus München
SoSe 09 - Göttingen
Resolutionen vom SoSe09 aus Göttingen:
Resolution aus dem AK Lehramt (1)
- Die ZaPF fordert für das Lehramtsstudium im Fach Physik Veranstaltungenzum Planen, Durchführen, Präsentieren und Evaluieren von Experimentenfür den praktischen Einsatz im Unterricht.
- Die Experimente müssen sich am geltenden Rahmenlehrplan orientieren und einige dieser vor/mit Schülern durchgeführt werden, um den Praxisbezug zu gewährleisten.
- Die Nachbereitung soll unter Einbeziehung der Schüler stattfinden.
- Die Veranstaltung soll im Umfang von mindestens 3 Semestern à 4 SWS stattfinden und im 2. Studienjahr beginnen.
Resolution aus dem AK Lehramt (2)
Die Möglichkeit zur Promotion im Fach Physik muss für Absolventen des Gymnasiallehramtsstudiums erhalten bleiben.
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WiSe 08/09 - Aachen
Resolutionen vom WiSe08 aus Aachen:
Resolution aus dem AK Lehramt
„Die Lehramtsstudierenden im Fach Physik sollen in allen Bereichen auf sie zugeschnittene Veranstaltungen erhalten. Physikvorlesungen für Fachfremde sind hierfür kein Ersatz! Die Bereiche umfassen in der theoretischen Physik für die Sekundarstufen mindestens die klassische Mechanik, die Elektrodynamik und die Quantenmechanik. Die Vermittlung der grundlegenden mathematischen Fertigkeiten ist für alle zu gewährleisten.“
Resolution aus dem AK Studiengebührenverwendung
„Die ZaPF fordert die Hochschulen, an denen Studiengebühren erhoben werden, auf, deren Verwendung vollständig und aufgeschlüsselt mindestens einmal jährlich zu veröffentlichen.“ Resolution aus dem AK Zusatzveranstaltungen „Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen, die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.“
Resolution aus dem AK Zusatzveranstaltungen
Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen, die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.
Resolution zu den Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF
Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses. Sie ersetzen die Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF von 2002, selbige werden umbenannt in „Richtlinien für BaMa-Studiengänge“.
Für Bachelor- und Masterstudiengänge:
Die Ziele des Bologna-Prozesses, eine sinnvolle Modularisierung, die Zuordnung von ECTS-Punkten sowie vor allem die Studierbarkeit des Studienganges, wird umgesetzt.
Auslandsaufenthalte werden (z.B. durch Kooperationen, unbürokratische Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, etc.) unterstützt und gefördert.
Der durch die ECTS-Punkte vorgegebene Workload wird regelmäßig durch geeingete Erhebungen überprüft; dabei festgestellte Abweichungen werden korrigiert (z.B. durch Umverteilung der ECTS-Punkte oder Änderungen im Umfang der Veranstaltungen). Die Prüfungsordnung sieht eine Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vor. Eine Regelung zur Notenverbesserung (z.B. Freischussregelungen, Prüfungswiederholung auch von bestandenen Prüfungen, etc.) ist wünschenswert.
Die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse sind klar in der Prüfungsordnung definiert; auf Einschränkungen, insbesonder durch fehlende Englischkenntnisse, wird deutlich hingewiesen. Wenn Pflichtvorlesungen oder ein Großteil des Wahlbereichs Fremdsprachenkenntnisse erfordern, so gehören diese (mindestens als Hinweis) in die Zugangsvoraussetzungen.
Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen/ von anderen Universitäten.
Es gibt wirksame Instrumente zur Qualitätssicherung des Studiengangs; diese beinhalten insbesondere auch Mechanismen, um auf auftretende Probleme und Missstände zu reagieren. Eine Lehrevaluation als reine Bestandsaufnahme ist wenig hilfreich, wenn es keine Ansätze gibt, die durch die Evaluation aufgedeckten Probleme auch zu beseitigen.
Die mit den ECTS-Punkten des jeweiligen Moduls gewichteten Modulabschlussnoten ergeben die Gesamtnote. Abweichungen von dieser Regelung möglich, wenn diese entsprechend begründet werden. Eine geringere Gewichtung der Module im ersten/ zweiten Semester (Übergang Schule/ Stdium, unterschiedliches Niveau der Anfänger) sollte sich problemlos begründen lassen, ebenso eine stärkere Gewichtung der Abschlussarbeit.
Für Bachelor-Studiengänge:
Der Studiengang bietet eine umfassende physikalische Grundausbildung und ermöglicht sowohl den Zugang zu einm fachwissenschaftlichen Maser als auch den Einstieg in das Berufsleben.
Der Studiengang wird mit einer möglichst umfangreichen eigenständigen Bachelorarbeit abgeschlossen. Im Bologna-Prozess ist eine Bachelorarbeit im Rahmen von 6 bis 12 ECTS-Punkten vorgesehen, allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Bachelorarbeit ist so in den Stundenplan integriert, dass sie den Übergang in den Masterstudiengang (auch beim Hochschulwechsel) nicht unnötig erschwert. Problematisch sind hier vor allem Arbeiten, die erst spät im 6. Semester abgeschlossen werden können (Dauer von Korrekturen und Gutachten, Fristen für Master-Einschreibngen, ...). Es gibt eine Auswahlmöglichkeit an physikalischen Vertiefungs-/ Spezialisierungsveranstaltungen, welche auch mindestens im ECTS-Punkteumfang einer übblichen Veranstaltungen angerechnet werden. Zudem sind ECTS-Punkte (wiederum mindestens im Rahmen einer üblichen Veranstaltung) verfügbar, in denen nichtphysikalische Veranstaltungen angerechnet werden können. Diese Anforderung ist recht allgemein gehalten, da die Umsetzung sehr unterschiedlich erfolgen kann. Denkbar ist z.B. eine "Wahlpflichtmodul", in dem aus verschiedenen Vertiefungen ausgewählt werden kann in Kombination mit einem "Nebenfachmodul" oder auch ein freier ECTS-Punktebereich, in dem beliebige Veranstaltungen angerechnet werden können.
Zu allen Beschlüssen aus Aachen
SoSe 08 - Konstanz
Resolutionen vom SoSe08 aus Konstanz:
Resolution aus dem AK Auslandsaufenthalte im BA/MA-System
Die ZaPF hat festgestellt, dass die notwendige Vergleichbarkeit hinsichtlich des Studienablaufs der verschiedenen Bachelor- und Master Studiengänge der Physik innerhalb Deutschlands und international nicht gegeben ist. Dies führt insbesondere zu Problemen bei Auslandsaufenthalten und widerspricht somit der Zielsetzung des Bologna-Prozesses.
Resolution aus dem AK Finanzierungskonsequenzen Bachelor
Die ZaPF bittet die einzelnen Fachschaften der Physik die Studierenden ihres Fachbereiches auf evtl. finanzielle Konsequenzen für BA-Absolventen aufmerksam zu machen. So ist zweifelhaft, ob nach dem berufsqualifizierenden Abschluss noch eine Familienversicherung der Krankenkasse bzw. eine Haftpflichtversicherung über die Eltern möglich ist und noch Unterbringung in Studentenwohnheimen angeboten wird.
Weitere Konsequenzen können sich in der Arbeitswelt durch den Wegfall des Status als ungelernte Arbeitskraft ergeben.
Resolutionen aus dem AK Master-Zulassung
Die ZaPF fordert, dass alle Abschlüsse B. Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichwertig behandelt werden. Das heißt, dass zwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B. Sc. in Physik aus einem akkreditierten Studiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen Master of Science in Physik nicht unterschieden wird.
Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B. Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M. Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem Zulassungsverfahren befinden.
Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge der Physik findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung.
Zu allen Beschlüssen aus Konstanz
WiSe 07/08 - Bielefeld
Resolutionen vom WiSe07 aus Bielefeld:
Resolution aus dem AK Ba/Ma Abschlussarbeiten
Die ZaPF legt den Studierendenvertretern nahe, den Professoren den Unterschied zwischen Diplomarbeit und Bachelorarbeit, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Anforderungen und Bearbeitungszeit bewusst zu machen. Ferner muss auch bei steigenden Studierendenzahlen eine ausreichende Betreuung gewährleistet sein.
Resolution aus dem AK Studiengebührenfreistellung
Die Studierenden leisten in der Zeit der Master- und Diplomarbeiten einen wesentlichen Beitrag zur Forschung an den Universitäten. Daher fordert die ZaPF die Befreiung von Studiengebühren während dieses Zeitraums. Die Professoren werden um Unterstützung gebeten.\grqq
Zu allen Beschlüssen aus Bielefeld