WiSe05 Beschlüsse

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Folgende Resolution wurde am 04.12.2005 auf dem Abschlussplenum der Winter-ZaPF in Frankfurt beschlossen.

Im Falle der Einführung von Studiengebühren haben wir folgende Forderungen:

Entscheidungsrecht bzgl. der Verwendung der Gelder

  • Bei der Verwendung der Gelder, welche durch die Studiengebühren den Hochschulen zukommen, müssen Studierende ein Mitspracherecht, sowie ein Entscheidungsrecht diesbezüglich haben.
  • Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Gelder aus Studiengebühren ausschließlich für die Verbesserung der Lehre verwendet werden.

Sozialverträglichkeit

  • Studiengebühren müssen sozialverträglich erhoben werden. Dabei sind speziell besonders belastete Personen wie unter anderem Behinderte, Studierende im Auslandssemester und Studierende mit Kind von den Studiengebühren zu befreien. Studierende während der Abschlussarbeit sind gesondert zu begünstigen.

Staatliche Verpflichtungen aufrecht erhalten

  • Die Studiengebühren sind zusätzliche Einnahmen und legitimieren weder Bund noch die Länder sich aus der Finanzierung der Hochschulen weiter zurückzuziehen. Anrechnung der Studiengebühren auf das BAföG
  • Die Studiengebühren müssen bei der Berechnung des BAföG als besondere Belastung der Studierenden angerechnet werden. Dabei ist das BAföG auszuweiten, um die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren ausreichend zu sichern.

Zinslose Kredite ermöglichen

  • Studierende können oft nicht die Mittel aufbringen, zusätzliche finanzielle Belastung im Umfang von geplanten oder bereits eingeführten Studiengebühren zu tragen. Daher muss ein zinsloser Kredit angeboten werden.