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AK GO Wesensänderung eines Antrags

Aus ZaPFWiki

Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Gwynne

Einleitung und Ziel des AK Beim überarbeiten der GO ist mir die Passage ‘’Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen.’’ aufgefallen. In meiner Wahrnehmung ist das noch nie zu tragen gekommen. Auf SoSe 25 Erlangen zur Reso ‘’Kritisches Denken und Diskriminierungsfreiheit statt Staatsräson’’ gab es dann tatsächlich eine Menge an Änderungsanträgen, die den Verdacht auf Wesensänderung erregt haben. Während der ZaPF war ich der Meinung, dass der Passus auch gestrichen werden kann, da ein respektvolles Plenum solch Wesensändernden Vorschläge als konkurierenden Antrag einreicht. Ziel ist es eine handhabbare Interpretation, oder eine Änderung der GO zu finden.

Handelt es sich um einen Folge-AK? Nein.

Wer ist die Zielgruppe? Alt und aktuelle Redeleitika, Menschen mit Interesse an Antrags- und Plenumskultur der ZaPF.

Wie läuft der AK ab? Hauptsächlich Diskussion. Ich möchte die Bedürfnisse von Redeleitung, Protokoll, Reso-Antragstellenden und Änderungsantragstellenden erarbeiten und abwägen.

Voraussetzungen (materielle und immaterielle) Kenntnisse von Plenum, GO, ggf. Redeleitung

Materialien und weitere Informationen Geschäftsordnung_für_Plenen_der_ZaPF



AK GO Wesensänderung eines Antrags

Protokoll vom 01.11.2025

Beginn
16:00 Uhr
Ende
17:30 Uhr
Redeleitung
Gwynne (TU Berlin)
Protokoll
Jorim (Alter Sack)
Anwesende Fachschaften
Freie Universität Berlin, :Humboldt-Universität zu Berlin,
Technische Universität Berlin (Naturwissenschaften),
Georg-August-Universität Göttingen,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Philipps-Universität Marburg,
Universitas Saccos Veteres,

Protokoll

Erfahrungsberichte:

1: Die Entscheidung über Wesensänderung liegt eher bei Antragsstellenden als bei der Redeleitung. 2: In Erlangen gab es nach Einschätzung der Redeleitung und Antragsstellenden wesensändernde Anträge. Aufgrund von Verfahrensvorschlag zur Blockabstimmung wurden diese im Block übernommen und der Block insgesamt nicht als wesensverändernd eingeschätzt, da er auch nicht-wesensändernde beinhaltete. Kommentar zu 2: Diese Szene war potentiell problematisch, da Antragstellende weichgekocht wurden.

  • Konkurrierende Anträge sind ein mittel um Anträge zu ändern, d.h. wenn die Antragstellenden ihren Antrag nicht ändern wollen, gilt es einen solchen zu stellen.
  • Die Redeleitung entscheidet, welcher konkurierende Antrag weitergehend ist und zuerst abgestimmt wird

Umgang mit diesem durch die Redeleitung: - Redeleitung sollte auf Möglichkeiten hinweisen

Konkurrierenden Antrag schreiben ist nicht trivial, wie geht man mit Zeitmanagment um?

- Plenum nicht im Vakuum, wesendsändernde Änderungen sollten vor Beginn des Plenums bekannt sein, d.h. Vorbereitungszeit ist eigentlich möglich (insbesondere mit REF AK fristen). - Wird Ausnahmen geben, aber diese sind meistens nicht längliche Textänderungen. - Technische Implementierung hierfür ist nicht anders als für “normalen” Antrag, bzw kopieren ist machbar. D.h. sollte kein großes Problem sein.

Anträge, bei denen im Zwischenplenum bereits angenommen werden kann, dass sie keine Mehrheit erreichen, können durch Änderungsanträge so oft verändert und “runtergebrochen” werden, bis sie angenommen werden. Ketten-Konkurrierende Anträge als konstrukt (siehe Freiburg Polizeigesetz)? Sind zwar GO-konform aber problematisch, da warscheinlich keiner Mehrheitsfähig sein wird.

Fragestellung: Wer hat die Entscheidungsmacht, ob ein Änderungsantrag Wesensverändernd ist?

-> Antragstellende Personen -> Festlegung/Präszision in der GO

Frage: komplettes Streichen von Wesensänderung, und Ablehnen -> nur noch Übernehmen und konkurierende? Was ist mit Satzung und GO? Da gehen keine Initiativanträge, also ein Problem Politische Motivation hinter Änderungsanträgen oder “nur” Formulierungen?



Vorschlag GO Änderung:

https://github.com/ZaPF/Geschaeftsordnung_ZaPF/pull/90/commits/0895ccf31128d4628d24eebc263324f944648af8 - Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. - Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. + Das Wesen eines Antrages wird von den Stellenden des Antrages bestimmt. + Änderungsanträge können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. + Sie sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen.

Begründung: Die Antragstellenden haben den Antrag geschrieben, und somit das Wesen des Antrags am klarsten im Kopf. Da die Antragstellenden das Recht zum Rückzug ihres Antrags haben, besteht ohnehin bereits ein effektives Vetorecht durch die Antragstellenden. Änderungen, welche nicht im Sinne des Antragswesens sind, können weiterhin mithilfe eines konkurrierenden Antrags eingebracht werden. Diese Änderung soll nicht bezwecken, dass alle nicht direkt übernommenen Anträge zu konkurrierenden Anträgen führen. Es ist weiterhin möglich und in vielen Fällen sinnvoll, Änderungsanträge wie bekannt abstimmen zu lassen.