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SoSe24 AK Reso Bayerisches Bundeswehrgesetz Schule

Aus ZaPFWiki
Version vom 11. März 2026, 20:55 Uhr von Robotob (Diskussion | Beiträge)
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Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Köln

Einleitung und Ziel des AK
Resolution zum in AK Schule und Krieg vorgestellten Bayerischen Bundeswehrgesetz mit den im AK besprochenen Aspekten. Da es inhaltliche Überschneidung zur parallel entstehenden Reso aus dem Zivilklausel und Geopolitik gibt, sind Menschen, die daran arbeiten, auch gerne gesehen :)

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Ja. Wissen aus AK Schule und Krieg ist notwendig, Protokoll hier

Wer ist die Zielgruppe?
Alle ZaPFika

Wie läuft der AK ab?
Arbeiten an der Resolution (den Resolutionen?), ohne große inhaltliche Diskussion.

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
Laptop ist hilfreich

Materialien und weitere Informationen
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2024/02/Entwurf-Gesetz-zur-Foerderung-der-Bundeswehr.pdf
Stellungnahme GEW Bayern: https://www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/zum-gesetzentwurf-zur-foerderung-der-bundeswehr-in-bayern


Kein Protokoll - aber immerhin ein Resoentwurf

Adressat*innen:

  • Bayrische Landesregierung (poststelle@stk.bayern.de)
  • Bayrisches Kultusministerium (poststelle@stmuk.bayern.de)
  • Bayrisches Wissenschaftsministerium (…)
  • GEW (Bayern) (info@gew-bayern.de)
  • Opposition, also bildungspolitische Sprecher*innen der Landtagsfraktionen (inkl. AfD?) (info@gruene-fraktion-bayern.de, info@bayernspd-landtag.de, geschaeftsstelle@afdbayern.de)
  • Bildungsministerium (bundesweit) (bmbf@bmbf.bund.de) * alle Hochschulpräsidien in Bayern

Titel: Resolution zum Bayerischen Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr

Antragsteller*innen:

Anton (Köln), Annemarie (Köln), Moritz (Hamburg), Felix (Darmstadt), Frowin (München), Alex (Frankfurt)

Text:

Die ZaPF lehnt den Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr in Bayern ab und fordert eine klare Trennung zwischen Bildungseinrichtungen, Wissenschaft und dem Militär.

Zur Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes

Version 1:

Wie die ZaPF in der Vergangenheit bereits gefordert hat [1], ist es notwendig, dass die Hochschulen einen Beitrag zu einer gerechten, nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt leisten. Dies steht direkt im Widerspruch zu §1 Abs. 2 des Gesetzesentwurfs. Wettrüsten, das als “Sicherheitspolitik” getarnt wird, führt unweigerlich zu zunehmenden globalen Spannungen. Im Kontrast dazu fordern wir daher, dass sich bayerische Hochschulen in ihrer Grundordnung eine Zivilklausel geben, um damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Weiterhin wird es der Bundeswehr durch §1 Abs. 1 des Gesetzesentwurf ermöglicht, eine Kooperation mit Hochschulen zu erzwingen, ohne dass die Hochschulen dazu in der Lage sind, dies abzulehnen. Die Hochschulen sind aktuell bereits viel zu stark auf Drittmittel angewiesen und die Fokussierung öffentlicher Mittel auf militärische Zwecke wird das Problem dieser Abhängigkeit nur verstärken. Die ZaPF sieht hierin einen Eingriff in die Freiheit der Forschung und Lehre an Hochschulen, welche in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetz verankert ist.

Version 2:

Durch §1 Abs. 1 des Gesetzesentwurfs wird es der Bundeswehr ermöglicht, eine Kooperation mit Hochschulen zu erzwingen, ohne dass die Hochschulen dazu in der Lage sind, dies abzulehnen. Die ZaPF sieht hierin einen Eingriff in die Freiheit der Forschung und Lehre an Hochschulen, welche in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetz verankert ist. Die erzwungene Kooperation wird zudem dazu führen, dass Hochschulen die Bundeswehr deutlich schlechter kritisieren können. Darüber hinaus sind die Hochschulen durch eine fehlende Ausfinanzierung aktuell bereits viel zu stark auf Drittmittel angewiesen und die Fokussierung öffentlicher Mittel auf militärische Zwecke wird das Problem dieser Abhängigkeit nur verstärken.

Wie die ZaPF in der Vergangenheit bereits gefordert hat [1], ist es stattdessen notwendig, dass die Hochschulen einen Beitrag zu einer gerechten, nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt leisten. Das wird nur gewährleistet, wenn Hochschulen mit pazifistischen Motiven agieren. Das steht direkt im Widerspruch zu §1 Abs. 2 des Gesetzesentwurfs.

Wir fordern daher stattdessen, dass sich bayerische Hochschulen in ihrer Grundordnung eine Zivilklausel geben, um damit kritisch zu hinterfragen, inwiefern sie damit ihrer Verantwortung tatsächlich nachkommen.

Version 3:

Durch §1 Abs. 1 des Gesetzesentwurf wird es der Bundeswehr ermöglicht, eine Kooperation mit Hochschulen zu erzwingen, ohne dass die Hochschulen dazu in der Lage sind, dies abzulehnen. Die ZaPF sieht hierin einen Eingriff in die Freiheit der Forschung und Lehre an Hochschulen, welche in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetz verankert ist. Die erzwungene Kooperation wird zudem dazu führen, dass Hochschulen die Bundeswehr deutlich schlechter kritisieren können. Darüber hinaus sind die Hochschulen durch eine fehlende Ausfinanzierung aktuell bereits viel zu stark auf Drittmittel angewiesen und die Fokussierung öffentlicher Mittel auf militärische Zwecke wird das Problem dieser Abhängigkeit nur verstärken.

Wie die ZaPF in der Vergangenheit bereits gefordert hat [1], ist es stattdessen notwendig, dass die Hochschulen einen Beitrag zu einer gerechten, nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt leisten. Viele Universitäten sehen dies allein in einer pazifistischen Selbstverpflichtung erfüllt. Die Freiheit der Wissenschaft sichert ihnen dies zu. Deshalb müssen auch bayerische Universitäten weiterhin in der Lage sein, sich eine Zivilklausel geben zu können, um damit kritisch zu hinterfragen, inwiefern sie damit ihrer Verantwortung tatsächlich nachkommen.

Zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Eine zentrale Aufgabe von (politischer) Bildung in Schulen ist es, Schüler*innen im Sinne einer friedlichen und nachhaltigen Welt zu erziehen und sie zu ermündigen, sich eine eigene Meinung zu bilden und für diese einzustehen. Die Verpflichtung, dass Schulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssen, lehnen wir ab, da sie diesem Ziel entgegen steht und die Bundeswehr in diesem Prozess keinesfalls neutral ist. Die bevorzugte Stellung der Bundeswehr gegenüber anderen Organisationen/Ansichten, die durch den Gesetzesentwurf herbeigeführt wird, führt außerdem zu einer unausgeglichenen Darstellung. Der erste Satz der vorgeschlagenen Gesetzesänderung des §2 BayEUG verpflichtet Schulen und Lehrkräfte zur Zusammenarbeit mit Jugendoffizier*innen. Dies sehen wir als schwerwiegenden Eingriff in die Unterrichtsgestaltung der bayrischen Lehrkräfte. Wir halten die Lehrkräfte durch ihre fundierte Ausbildung dazu befähigt, selbstständig zu entscheiden, ob das Einladen von Gästen an die Schule im Sinne ihres Unterrichts ist. Wir teilen die Auffassung der GEW Bayern, dass Bundeswehr-Jugendoffizier*innen pädagogisch nicht für einen sicherheitspolitischen Exkurs im Sozialkundeunterricht qualifizert sind und das Prinzip der Schüler*innenorientierung in der politischen Bildung durch die parteiische Darstellung ohne sichtbare, zivile Gegenposition gefährdet wird. [2]

Außerdem vertritt die ZaPF ebenfalls die Meinung, dass Schulen kein Ort der Rekrutierung Minderjähriger sein darf, und diesem weder durch ein von Jugendoffizier*innen gezeichnetes Selbstbild der Bundeswehr noch durch offene Werbung von Karriereberater*innen der Bundeswehr in den Klassenzimmern Vorschub geleistet werden sollte.

[1] https://zapf.wiki/images/0/0a/Verantwortung_SoSe17.pdf

[2] https://www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/zum-gesetzentwurf-zur-foerderung-der-bundeswehr-in-bayern

nicht teil der Reso

Wird diskutiert: Die Lehrkräfte haben das Recht, Bundeswehrleute einzuladen. Die Bundeswehr sollte nicht das Recht haben, sich in Schulen einzuladen.

Begründung:

Argumente: * verletzt Neutralität * bevorzugte Stellung der Bundeswehr bei politischer Bildung/im Klassenzimmer * Karriereoffiziere (?) nicht im Klassenzimmer sondern auf Karrieremessen * es gibt bessere/auch andere Expertinnen, die das Thema Sicherheitspolitik in den Unterricht bringen können Bundeswehr-Offizierinnen nicht ausgebildet für Unterricht in der Schule Freiheit der Unterichtsgestaltung von Lehrerinnen Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Bundeswehr steht Bildung für friedliche und nachhaltige Welt entgegen

Archiv:

Version 2

Wie die ZaPF in der Vergangenheit bereits gefordert hat [1], ist es notwendig, dass die Hochschulen einen Beitrag zu einer gerechten, nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt leisten.

Deshalb muss es bayr. Hochschulen im Gegensatz zu §1 Abs. 2 weiterhin möglich sein, sich eine Zivilklausel zu geben. Weiterhin wird in §1 Abs. 1 des Gesetzesentwurf der Bundeswehr ermöglicht eine Kooperation mit den Hochschulen zu erzwingen, ohne dass diese dazu in der Lage sind dies zu beeinflussen. Die ZaPF sieht hier einen Eingriff in die Freiheit der Forschung und Lehre an Hochschulen, welche in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetz verankert ist. Die Hochschulen sind zu diesem Zeitpunkt bereits viel zu stark auf Drittmittel angewiesen und die Fokussierung öffentlicher Mittel auf militärische Zwecke würde das Problem der Abhängigkeit nur verstärken.

Reso-Pad

https://pads.zapf.in/SoSe24_Kiel_AK_Schule-und-Krieg_Reso