WiSe07 AK Studiengebühren 1

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Studiengebühren 1 - Verwendung

Welche Uni verwendet ihre Studiengebühren auf welche Weise? Wieviel nimmt die Uni von wem?



NRW Landesrecht

  • jede/r BAFöG-Berechtigte hat Anspruch auf Kredit bis Regelstudienzeit + 4 Semester
  • Deckelung von BAFöG und Studienbeiträge auf 1000 Euro/Semester, max. 10000 Euro
  • festgeschriebene Befreiung für z.B. Studierende mit Kind, etc.

Bielefeld

  • 350 Euro pro Semester von jedem
  • Befreiung:
    • siehe Landesrecht
    • zusätzlich: Gremienarbeit, Sonderregelung für ausländische Studierende, Langzeitstudies
  • Aufteilung:
    • 50 Prozent an die Fakultäten nach Vollstudiumsäquivalenten
    • 30 Prozent zentrale Mittel
    • 20 Prozent auf Antrag der Fakultäten
    • Mittel werden auf Fakultätsebene und zentral von einer paritätisch besetzten Kommission verteilt
    • die zentrale Kommission bewertet auch die gestellten Anträge, sinnvoll vor allem für neue Geräte etc.

Saarland / Saarbrücken

http://www.uni-saarland.de/mediadb/organisation/Verwaltung/Referate/Ref2/Fundstellenverzeichnis/Bewirtschaftung/DB06-384.pdf

  • 500 Euro / Semester (1. und 2. Semester: 300 Euro)
    • (zzg. 129 Euro Semesterbeitrag)
  • Aufteilung (nach Abzug der Kosten für die Verwaltung und das Darlehnungssytem)
    • mindestens 70% an die Fakultäten nach Vollstudiumsäquivalenten
    • 30% zentrale Mittel
  • Befreiung auf Antrag. Eine Auswahl der Begründungen:
  • FSR war bei Planung beteiligt.
  • Veröffentlichung in den nächsten Wochen.
  • Projekte (Auswahl)
    • zentrale Mittel
      • Längere Öffnungszeiten aller Bibliotheken
      • Mentorenprogramm
      • USB Stick für jeden Studierenden
      • Physik Grundpraktikum für alle Fächer
    • Fakultät

(Auch wenn wir nicht kommen können, würden wir uns über eine Sammlung von Verwendungsvorschlägen freuen. Mehr Tutorien sind bei uns aus personellen Gründen nicht möglich.)