SoSe24 AK Antifaschismus
Vorstellung des AKs
Verantwortliche: lobachevsky, Opa, Björn (alter Sack)
Alle deutschen Hochschulgesetze, mit Ausnahme des bayrischen, gibt den Studierendenschaften die Aufgabe für die politische Bildung der Studierenden zu sorgen. Dies klingt vielerorts ungefähr so:
- "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung"
Quellen über die Seite der Kultusminister Konferenz
- Baden-Württemberg
- §65Abs2Punkt3 "die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
- Bayern
- keine Verfasste Studierendenschaft
- Berlin
- §18Abs2Punkt4 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
- Brandenburg
- §17 Absatz1Punkt2 (Aufgaben) "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung,"
- Bremen
- $45Abs2Punkt3 (Aufgabe) " im Bewusstsein der Verantwortung vor der Gesellschaft die Förderung der politischen Bildung der Studierenden,"
- Hamburg
- §102Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
- Hessen
- §84Abs2Punkt5 (Aufgaben) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
- Mecklenburg Vorpommern HSchulGMV2011rahmen
- §24Absatz2Punkt6 (Die Studierendenschaft hat) "...die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,..."
- Niedersachsen NHG
- §20Abs4 "Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern"
- NRW
- $53Abs4. (Die Studierendenschaft hat) "...auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern"
- Rheinland Pfalz
- $108Abs1Punkt5 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
- Saarland
- §83 Abs1Satz2 "Die Studierendenschaft hat insbesondere die Aufgabe, ... , die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern ..."
- Sachsen
- §25Abs3Punkt7 (Die Aufgaben der Studentenschaft sind die) Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung."
- Sachsen anhalt - nix zu verfasster Studierendenschaft
- Schleswig Holstein
- §72Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
- Thüringen
- §80Abs1Punkt4 (Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden.
Resoentwurf
Unvereinbarkeitsbeschluss
Der Unvereinbarkeitsbeschluss teilt sich auf in zwei Teile:
- Selbstverpflichtung für die ZaPF
- Aufruf an andere BuFaTas
Selbstverpflichtung zur Unvereinbarkeit =
Antragsstellende: Martin (Opa), Björn (alter Sack), Jörg (FUB)
Die ZaPF möge folgende Selbstverplichtung beschließen:
Die ZaPF kooperiert nicht mit der sogenannten “Alternative für Deutschland” und anderen rechtsextremen Organisationen.
Dies trifft auch auf alle Unterorganisationen, Nachfolgeorganisationen, assoziierte Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen und Hochschulgruppen, sowie andere Organisationen zu, die mit der sogenannten “AfD” kooperieren. Weiter sieht die ZaPF davon ab, Kontakt mit diesen Organisationen aufzunehmen
Eine Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen ist mit der Mitgliedschaft auf der ZaPF nicht vereinbar.
Aufruf an andere BuFaTas =
Antragstellende: Martin (Opa), Jörg (FUB), Björn (alter Sack) Addressierte: MeTaFa, alle BuFaTas
Die ZaPF ruft alle Bundesfachschaftentagungen dazu auf, sich eine der folgenden Selbstverpflichtung Vergleichbare zu geben:
Die ZaPF kooperiert nicht mit der sogenannten Organisationen “Alternative für Deutschland” und anderen rechtsextremen Organisationen.
Dies trifft auch auf alle Unterorganisationen, Nachfolgeorganisationen, assoziierte Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen und Hochschulgruppen, sowie andere Organisationen zu, die mit der sogenannten “AfD” kooperieren. Weiter sieht die ZaPF davon ab, Kontakt mit diesen Organisationen aufzunehmen
Eine Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen ist mit der Mitgliedschaft auf der ZaPF nicht vereinbar.
Antifaschismus
Protokoll vom tt.mm.jjjj
- Beginn
- HH:MM Uhr
- Ende
- HH:MM Uhr
- Redeleitung
- Vorname Nachname (Uni)
- Protokoll
- Vorname Nachname (Uni)
- Anwesende Fachschaften
Protokoll
https://pads.zapf.in/SoSe24_Kiel_AK_Antifaschismus
Zusammenfassung/Ausblick
Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im Kategorienbaum unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([1]).
[[Kategorie:{{{Thema}}}]]