SoSe21 AK Wissenschaftsrecht
Vorstellung des AKs
Verantwortliche*r: Opa, Gabriel (TU Chemnitz)
Ihr habt euch schon immer gefragt, was es mit der Gruppenuniversität auf sich hat? Wo kommt sie her? Wo will sie hin? Was hat das mit Grundrecht auf Freiheit von Lehre und Forschung zu tun? Und wieso gibt es eigentlich gar keine Professorenmehrheit, auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird?
Dieser Arbeitskreis soll in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit einführen. Es handelt sich um eine sehr spannende Reise, die mit dem sog. 73er-Urteil (BVerfGE 35, 79) beginnt. Da hierin erstmals definiert ist, was unter Wissenschaftsfreiheit zu verstehen ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um dieses Grundrecht überhaupt wahrnehmen zu können, werden wir uns zunächst eingehend mit diesem Urteil beschäftigen.
Einleitung und Ziel des AK
Einführung in die Geschichte der Gruppenuniversität und die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Wissenschaftsrecht
Handelt es sich um einen Folge-AK?
Quasi ein Wiederholungs-AK von Heidelberg 2018
Wer ist die Zielgruppe?
Alle, insbesondere Gremienmitglieder
Wie läuft der AK ab?
Kleiner Geschichts-Input. Lesen und Verstehen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.
Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
keine
Materialien und weitere Informationen
73er-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Arbeitskreis: Wissenschaftsrecht
Protokoll vom tt.mm.jjjj
- Beginn
- HH:MM Uhr
- Ende
- HH:MM Uhr
- Redeleitung
- Opa, Gabriel (TU Chemnitz)
- Protokoll
- Vorname Nachname (Uni)
- Anwesende Fachschaften
Protokoll
Zusammenfassung/Ausblick