WiSe18 AK Akkreditierungspflicht in MV

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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Björn (RWTH), Jörg (FUB)
Folgende Mail ging über den MeTaFa-Verteiler:

Liebe Pooltragenden Organisationen,

nach den ganzen Diskussionen um Staatsvertrag und Musterrechtsverordnung bei denen Mecklenburg-Vorpommern (MV) ohne Erfolg versucht hatte das Diplom zu implementieren und eine Akkreditierungspflicht zu umgehen, versucht MV nun über ihr LHG ein Schlupfloch für die Hochschulen einzubauen, dass die Akkreditierungspflicht aushebelt. Da dies zu erheblichen Problemen führen würde, ist es nötig hiergegen anzugehen. Ich habe diesbzgl. die ASten in Mecklenburg-Vorpommern und den fzs kontaktiert und möchte auf diesen Wege auch euch drüber informieren.

Den Gesetzesentwurf, der vermutlich Mitte nächsten Jahres verabschiedet werden soll, findet ihr im Anhang. Hier ein Auszug der betreffenden Passage:

„Die Hochschulen sichern die Qualität in Studium und Lehre. In diesem Prozess ist die besondere Beteiligung der Studierenden vorzusehen. Den Hochschulen steht die Möglichkeit offen, nach dem Reglement des bundesweit vereinbarten Studienakkreditierungsstaatsvertrages zu verfahren. Von der Pflicht zur Akkreditierung der Studiengänge werden sie jedoch befreit.“

Um von möglichst vielen Seiten Staub aufzuwirbeln, damit diese Passage gekippt wird, wäre ich euch sehr verbunden, wenn ihr euch auf euren nächsten Bundesfachschaftentagungen bzw. LandesASten-/-studierendenstreffen mit der Thematik beschäftigt und falls in eurem Sinne, eine Pressemitteilung dazu raus gebt. Zu dieser Thematik findet ihr im Anhang auch eine gemeinsame Stellungnahme von DGB (Gewerkschaften) und BDA (Arbeitgeber.). Sollte ihr Fragen haben stehe ich euch gern zur Verfügung.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mich (akkredierungsrat@studentischer-pool.de) und den KASAP (kasap@studentischer-pool.de) darüber informiert, wenn ihr Pressemitteilungen verschickt oder anderweitig aktiv werdet.

Viele Dank und viele Grüße Franziska Studentisches Mitglied Akkreditierungsrat

Dazu kamen noch folgende Anhänge:

Arbeitskreis: Akkreditierungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Protokoll vom 24.11.2018

Beginn
10:42 Uhr
Ende
12:06 Uhr
Redeleitung
Björn Guth (RWTH Aachen)
Protokoll
Jörg Behrmann (FU Berlin)
Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen,
Freie Universität Berlin,
Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald,
Westfälische Wilhelms-Universität Münster,
Universität Rostock,
Technische Universität Dresden

Nach kurzer Zusammenfassung der Situation und Diskussion schreib der AK kollektiv die Resolution

Resolution

Antragsteller: Liz (Rostock), Björn (RWTH), Jörg (FUB), Jonas (Münster)

Adressaten: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Hochschulleitungen der MV-Hochschulen

Die ZaPF betrachtet mit Sorge die Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Akkreditierungspflicht für Studiengänge im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes abzuschaffen.

Die Akkreditierung hat sich als Mittel der Qualitätssicherung bewährt. Sie ist ein bundesweiter Standard und europaweit anerkannt. Weiterhin sichert sie die Teilhabe verschiedener Parteien, insbesondere der Studierenden, an Qualitätssicherungsverfahren und hilft, einen einheitlichen Mindeststandard für den Aufbau von Studiengängen deutschlandweit zu etablieren.

Aufgrund ihrer weiten Verbreitung verlassen sich viele Arbeitgebende auf die Existenz akkreditierter Studiengänge. Durch den Wegfall dieses Merkmals für mecklenburg-vorpommerische Studiengänge können so Abgänger\*innen dieser Nachteile bei der Arbeitsplatzsuche entstehen und mecklenburg-vorpommerische Hochschulen werden zunehmend unattraktiver für Studieninteressierte und Studierende. Dies wird zu sinkenden Studierendenzahlen, eingeschränkter Studierendenmobilität und einem Verlust der Reputation der Hochschulen führen.

Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht.