WiSe09 AK Fast Track

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Fast Track - Promotionszulassung


Sitzungsleitung: Max

Anwesende Fachschaften: Göttingen, Frankfurt, Würzburg, Oldenburg, Dresden, Konstanz, Greifswald, FU Berlin, LMU München

Protokoll: Anni

Sitzungsort: Theresienstr. 41, C111 Sitzungszeit: 14.11.2009 15:15 - 16:45


Themenvorstellung/-eingrenzung:

Frankfurt stellt vor: Modularisierte Studiengänge passen nicht zur Promotionsordnung, Master dürfen in FFM nun auch promovieren, andere Abschlüsse sollen zur Promotion zugelassen werden Beispiel: Bachelor im Ausland (4 Jahre) -> halber Master -> zur Promotion zugelassen....

Frage: Wie gehen andere Unis mit dem Problem um, welche Abschlüsse werden zur Promotion zugelassen?

Die Unis stellen ihr System vor: Oldenburg: Fast Track nicht vorgesehen, schon länger Bachelor/Master (Engineering Physics), einige wollten nach Pflichtmodulen aus Master direkt in Promotion einsteigen, wurde inzwischen verboten. Abschluss aus Ausland -> Einzelfall-Prüfung Dresden: soweit bekannt, schnelle Zulassung nicht vorgesehen Konstanz: bisher kein Master, nur Diplom und ausl. Master zugelassen. Nur Umbennung von Diplom zu Master FU Berlin: Fast Track ist neu eingebaut: In Promotionsordnung bisher "Hochschulabschluss" als Voraussetzung, neu "außergewöhnlicher Bachelor-Abschluss" (nicht nur Bachelor-Arbeit, auch alle Vorlesungen), dann einjährige Master-Teilnahme und mündliche Prüfung. Wenn Prüfung nicht bestanden, regulär Master-Arbeit. Master ist hier Master of Physics Göttingen: nicht bekannt, im Moment Diplomanden zugelassen Greifswald: nicht bekannt Würzburg: keine Neuerungen bekannt, Master aus den USA bisher auch zugelassen zur Promotion LMU München: Fast Track wird benötigt (Uni-Leitung), zugelassen bisher zur Promotion: Diplom, Master, Master aus Ausland, verwandte Disziplinen. Es wird definitv Fast Track geben.

Frage aus Frankfurt: Ausländische vierjährige Bachelor-Abschlüsse?

LMU: Prüfungsausschuss entscheidet im Einzelfall. Oldenburg: wie LMU, z.B. auch von FH LMU: Elitestudiengang TMP, vorher keine Bachelor, sondern Diplomer machen Bachelor-Arbeit FU: Falls äquivalent zu Diplom/Master, "außergewöhnlicher Bachelor" siehe oben. Bisher keine Erfahrungen mit dieser Fast-Track-Regelung.

Konkretisierung des Problems durch Frankfurt:

Beispiel: Ausländischer Studierender mit Bachelor, halbes Master-Studium, aber keine Master-Arbeit. Zur Promotion zugelassen. Daraufhin Änderung der Promotionsordung, Öffnung für andere Abschlüsse. Wozu gibt es Master-Studiengang, wie Rechtfertigung der ungleichen Voraussetzungen zur Promotionszulassung? Ideen zu Fast Track? Meinungen des AKs?

- Ba/Ma wie Diplom (3+2 Jahre). 1 Jahr Master merkwürdig. Starke Unterschiede an den Unis und zwischen den Abschlüssen. - Master und Ph.D. in den USA beides Graduate Studies, an einigen Unis nur Ph.D. möglich, Master nicht angeboten. - In Frankfurt ist es möglich Master-Vorlesungen während des Bachelors zu hören, dadurch Verkürzung zum Master auch möglich. - In den USA bedeutet Master nicht, dass der Kanditat ein qualifizierte Wissenschaftler ist, in Deutschland Master als berufsqualifizierender Abschluss - Vorschlag: Zweigleisig in Deutschland: Ph.D. für Zukunft in der Wissenschaft, Master als schnellerer Abschluss für schnelleren Berufseinstieg - Schnellerer Abschluss soll nicht Mehraufwand durch zeitgleiche Bachelor- und Master-Vorlesungen bedeuten - Abkehr von 5 Jahren Studium und abschließender Arbeit? Promotion folgt nicht nach Master? - HRK Konsens: 4 Jahre Bachelor, KFP dagegen (?) - überall Getrickse um Master-Arbeit einjährig statt einsemestrig zu machen - in der DDR ist der Versuch gescheitert, ein vierjähriges Physik-Studium einzuführen - Tendenz: wenige Credits als Zulassung zur Promotion, gleiche Creditzahl soll Kriterium sein für Promotion sein, nicht unbedingt der Name des Abschlusses - Braucht man den Master, um in einer Promotion erfolgreich wissenschaftlich zu arbeiten? - In Ba/Ma System insgesamt 3 Arbeiten (Bachelor, Master, Promotion), eine zu viel? - An der FU: Mastervorlesungen nach wie vor Voraussetzungen, nur Master-Arbeit eingespart - Master-Arbeit hilfreich zur Entscheidungsfindung, ob man promovieren möchte -> Kein Abbruch der Promotion - Bachelor ist nicht berufsqualifizierend, Master trotzdem nicht einzige Lösung zur Berufsqualifizierung - Möglichkeit bei Zweigleisigkeit trotzdem Master + Promotion - USA: 4 Jahre Bachelor, 6 Jahre Graduate Studies. Problem der Namensgebung? - Bei Entwertung des Masters (z.B. 1 Jahr) wird evtl. Promotion Voraussetzung für guten Job - Bachelor nicht selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, ohne Master-Arbeit keine Vorbereitung auf Promotion - Beispiel: Bachelor in 2 Jahren, doppelte Seitenanzahl der Bachelor-Arbeit, Poster etc. -> Im Einzelfall ist Einsparung der Master-Arbeit sinnvoll - Es wird immer Regelung für besonders Talentierte geben, muss es eine allgemeine Regelung geben? -> Missbrauchspotential - Zeiten, Nebenfächer etc. unerheblich, am Ende muss der Doktor-Titel gleichwertig sein, Master etwas minderwertiger


-> Gerechtigkeitsdefizit. Unser Ziel?

Sinn des Masters? Unterschiedliche Möglichkeiten: - Vorbereitung auf wissenschaftliches Arbeiten - Berufsqualifizierung - Notfall-Master, falls Promotion scheitert. Teilweise ohne Master-Vorlesungen.


Konsens: Master nur mit Master-Vorlesungen oder zumindest Bestehen einer großen Abschlussprüfung über deren Inhalt. Man sollte exzellenten Studenten, die gerne Zeit in Studium investieren, nicht den Weg verbauen. Ausnahme oder Regel?? Unterbindung vom Regelfall! Keine Entwertung des Masters! Oder doch "Industrie-Master"? Hält die Master-Arbeit auf oder ist sie sinnvoll? Ungleichheit steht der Vergleichbarkeit und der Mobilität im Wege. Ungleichheit gleicht sich mit der Zeit aus, weil immer mehr Unis den Fast Track einführen?


Wiederaufnahme des Themas auf der nächsten ZaPF nach Erkundigungen an den eigenen Unis. Sensibilisierung der Fachschaften aus dieses Thema.