SoSe18 AK Uniwechsel
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Fabs (TUB)
Arbeitskreis: Uniwechsel
Protokoll vom 02.06.2018
- Beginn
- 15:00 Uhr
- Ende
- 16:00 Uhr
- Redeleitung
- Fabs (TUB)
- Protokoll
- Marius Anger (TUM)
- Anwesende Fachschaften
- TU München
- Würzburg
- Marburg
- Bochum
- Augsburg
- Ilmenau
- Frankfurt am Main
- Insbruck
- Dresden
- Halle
- Karlsruhe
- FUB
- Potsdam
- LMU
- Köln
Wichtige Informationen zum AK
- Ziel des AK: z.B. Resolution, Positionspapier, HowTo/Guide, GO/Satzungsänderung, Austausch, sonstige Ziele wie Wiki aufräumen, Studienführer aktualisieren etc.
- Handelt es sich um einen Folge-AK: ja/nein, Link zum Protokoll des alten AK, Ist das Vorwissen zwingend erforderlich oder ist das Vorwissen hilfreich aber nicht notwendig?
- Materialien und weitere Informationen: Link zu Protokollen, Artikeln, Gesetzen etc. angeben, Dateien hochladen
- Wer ist die Zielgruppe?: z.B. Einsteiger oder Erfahrene im jeweiligen Thema, Alumni/Alte Säcke, Lehrämtler, in den Akkreditierungspool entsandte, etc.
- Wie läuft der AK ab?: z.B. Input-Vortrag dann Diskussion, welche Themenschwerpunkte sollen besprochen werden?
- materielle (und immaterielle) Voraussetzung: z.B. Laptop, Accounts (Wiki-Account, Studienführer-Account), Git-Kenntnisse, Programmierkenntnisse
Einleitung/Ziel des AK
Protokoll
HackMD: https://protokolle.zapf.in/CwMwDAjArBEMwFozAIYCMHAOwBNgIA4xiE0AmOMnAU2DWqzmqA==
Zusammenfassung Siegen und weitere Diskussion
Folge Ak aus Siegen: Einige Bundesländer haben das Problem, wenn man sich im selben Studiengang bewirbt, dass die Einstufung in ein Semester in dem man schon war, nicht möglich ist. Dies wurde in Siegen ausführlich diskutiert. Man sollte sich zwischen den ZaPFen mit den Gesetztestexten befassen. Da viele neue Gesichter nun im AK sind, lässt sich der AK so nicht weiter führen wie angedacht.
- Lucy (LMU): Manche Fächer werden mit einer anderen ECTS als an der uni angerechnet. Dadurch kann ein Creditverlust stattfinden, der sich auf die Einstufung auswirkt.
- Paul (Köln): Sind Fachsemester überhaupt notwendig?
- Fabs: Krankenkassen sowie Versicherungen beruhen darauf. Dies soll hier nicht behandlet werden.
- Lucy (LMU): Rückstufung sollte möglich sein, aber Einstufung anhand der Modul ECTS.
- Paul (Köln): Eigentlich sollten die ECTS ja die modulunabhängige Einstufung sein.
- Ilmenau: Es soll ja nicht nur die Punktzahl stimmen sonder auch die Fachinhalte, Deswegen ist eine reine ECTS Einstufung nicht sinnvoll.
- Lucy (LMU): Die Arbeitszeit wird aber leider nicht angerechnet.
- Fabs: Beim Umschreiben in eine neue FPSO können Punkte verloren gehen.
- Lucy (LMU): Das Problem sind die Fachsemester ist dass sich aufgrund von weniger ECTS die Studienzeit verlängert
- Fabs: Ein weiterer Punkt ist das manche Unis fordern, dass 50 % der Leistungen die zum Abschluss führen an der eigenen Uni gemacht werden müssen. Die Fachsemesterzahl muss streng monoton steigend sein. Dies ist nachvollziehbar.
- Lucy (LMU): Vorschlag: Nur die Abschlussarbeit muss an der Uni abgelegt werden.
- Ilmenau: Eine Einteilung in MA und BA in diesem Punkt sollte man machen, da die BA nicht so viel im BA beiträgt wie im MA.
- Paul (Köln): Bei einem Wechsel kurz vor Abschluss hängt es sehr stark vom Einzelfall ab.
- Fabs: Einzelfallentscheidungen sind kritisch. Darauf kann man sich nicht verlassen.
- Frankfurt: Es sollte eine freie Entscheidung beim Sutdentika liegen im Bezug auf die Uni.
- Marius (TUM): Der Übergang von einer FPSO in die nächste muss geregelt sein.
- Lucy (LMU): Keine Uni nimmt einen Studenten mit vollen ECTS und Abschlussarbeit. Bitten wir sie doch darum als Vorgabe zu geben, dass die Abschlussarbeit an der neuen Uni geschrieben werden muss
Zusammenfassung:
- Einzelfallentcheidung wurde diskutier als ein Ansatz für das Problem
- Die Prozenthürde soll auf nur die Abschlussarbeit reduziert werden.
Einstufungsproblematik:
Eine Immatrikulation kann nur in ein höheres Fachsemester durchgeführt werden. Es wird ein Toleranzsemester diskutiert. Eine Benachteiligung derjenigen die nicht wechseln muss vermieden werden. Nach der Höchssemetserzahl an der Uni noch zuwechseln sollte nicht möglich sein. In die Entscheidung über ein Toleranzsemester (als eine Art von EInzelfallentscheidung), kann hier verwendet werden, nach einer Immatrikulation. Eine Einzelfallentscheidung wird immer nötig sein, da man nie alle ohne Benachteiligung abdenken kann. Die Entscheidung Immatrikulation und wie es in der Uni weitergeht werden so getrennt. Es gibt bereits Bewerbungen mit Vorstellung. Bewerbung mit Begründung wollen wir aus Datenschutz* und Gleichstellungsgründen nicht. Ein Motivationschreiben, das häufig verlangt wird, fällt in die Kategorie einer Begründung. Wenn wir eine Bewerbung ohne Begründung fordern, müssen wir diskutieren bis wann das geschehen soll. Weiterer Vorschlag bei Wechsel unter dem geforderten soll, muss es nachgehört werden.
Forderungen
- Der Student soll eine freie Wahl bei einer Anrechung haben welche Module angerechnet werden. Wir sprechen uns explizt gegen eine entweder alles oder nichts Regelung aus.
- ?Einzelfallentscheidungen sollen getrennt von der Zulassung gehandhabt werden
- In Fällen, wo eine Rückstufung nicht möglich ist, soll in das nächsthöhere eingestuft werden ohne eine Regelung durch ECTS oder ähnliches.
- In Fällen, wo eine Rückstufung möglich ist, soll nach ECTS eingestuft werden.
Anmerkung in Reso
- gendern
- nach Bolonia soll...
Resolution
Ziel
- Resolution für eine freie Möglichkeit des Uniwechsels
Problematik
- Uniwechsel schwierig da ECTS unterschiedlich bewertet werden
* Regelstudienzeit durch dieses gefährdet
- Immatrikulation in abgeschlossens Semester nicht möglich
Zusammenfassung der Problematik
Eine Immatrikulation kann nur in ein höheres Fachsemester durchgeführt werden. Es wird ein Toleranzsemester diskutiert. Eine Benachteiligung derjenigen die nicht wechseln muss vermieden werden. Nach der Höchssemetserzahl an der Ursprungshochschule noch zu wechseln sollte nicht möglich sein.
In die Entscheidung über ein Toleranzsemester (als eine Art von Einzelfallentscheidung), kann hier verwendet werden, nach einer Immatrikulation. Eine Einzelfallentscheidung wird immer nötig sein, da man nie alle ohne Benachteiligung abdenken kann.
Die Entscheidung Immatrikulation und wie es in der Uni weitergeht werden so getrennt. Es gibt bereits Bewerbungen mit Vorstellung. Bewerbung mit Begründung wollen wir aus Datenschutz* und Gleichstellungsgründen nicht. Ein Motivationschreiben, das häufig verlangt wird, fällt in die Kategorie einer Begründung.
Wenn wir eine Bewerbung ohne Begründung fordern, müssen wir diskutieren bis wann das geschehen soll.
Weiterer Vorschlag bei Wechsel unter dem geforderten soll, muss es nachgehört werden.
- Der Student soll eine freie Wahl bei einer Anrechung haben welche Module angerechnet werden. Wir sprechen uns explizt gegen eine entweder alles oder nichts Regelung aus.
- Einzelfallentscheidungen sollen getrennt von der Zulassung gehandhabt werden
- In Fällen, wo eine Rückstufung nicht möglich ist, soll in das nächsthöhere eingestuft werden ohne eine Regelung durch ECTS oder ähnliches.
- In Fällen, wo eine Rückstufung möglich ist, soll nach ECTS eingestuft werden.
Adressaten
- alle Hochschulen (Fachschaften, Prüfungsausschüsse)
- AStA Fulda (von denen kommt das Zitat)
- MeTaFa
- KMK
- Akkreditierungsagenturen
- Studentischer Akkreditierungspool
- BMBF~~Bildungspolitische Sprecher der Bundesministerien~~
- Bildungspolitische Sprecher der Parteien
Resolutionsentwurf
Der Leitgedanke der Bologna*Reform ist es, die inter* und intranationale Mobilität der Studierenden zu fördern. Besonders im Vordergrund steht die "Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen" [1]. Dieses Ziel wird in Deutschland aus diversen Gründen nicht erreicht.
Unter Anderem stellt die Thüringer Staatskanzlei schon 2011 fest [2]: > Selbst ein einfacher Standortwechsel in Deutschland wird, auch auf Grund des Bildungsföderalismus, oft durch die engen Modulpläne der einzelnen Universitäten oder Hochschulen verhindert.
Weiterhin bestehen an einigen Hochschulen formale Gründe (u.A.: Zugangs* und Zulassungssatzungen bzw. *ordnungen, Landeshochschulgesetze), die einen Hochschulwechsel, insbesondere innerhalb eines Studiums, verhindern. Es entsteht z.B. ein Konflikt wenn eine Rückstufung unmöglich ist \footnote{es ist nicht möglich, mehrfach das selbe Fachsemester zu studieren} und eine Leistungsbasierte Einstufung \footnote{die erbrachten Leistungspunkte nach ECTS bestimmen das Fachsemester} erfolgen soll. Eine Einstufung in ein zu niedriges Fachsemester verhindert hier eine Immatrikulation und damit einen Hochschulwechsel. Dies steht in direktem Widerspruch zu den Leitgedanken des Bologna*Prozesses.
Ein Hochschulwechsel innerhalb eines Studienganges verlängert nahezu zwingend die Studiendauer. Grund hierfür ist vor allem die unterschiedliche Bewertung der einzelnen Module sowie die zu begrüßende unterschiedliche Schwerpunktsetzung der Hochschulen. Dies stellt in Verbindung mit Studienhöchstdauern eine erhebliche Hürde in der Studierendenmobilität im Sinne der Bologna*Reform dar.
Hinzu kommen oft Bedingungen zu Mindestleistungen an der Zieluniversität, z.B. dass die Hälfte der Leistungen an der abschlussgebenden Hochschule erbracht werden muss. Dies verhindert bei einem Hochschulwechsel bei der oft erforderlichen Anerkennung aller vorherigen Leistungen einen Abschluss.
Für eine vollständige Umsetzung des Bologna*~~Prozesses~~Reform ist die Gewährleistung der Mobilität unabdingbar. Konkret bedeutet dies:
- In Fällen, in denen eine Immatrikulation nicht möglich ist, da der Studierende nach bestehenden Regelungen in ein zu niedriges Fachsemester einzustufen wäre, ist eine Einstufung in das nächsthöhere Fachsemester vorzunehmen. Ist eine Rückstufung formal möglich, ist eine Einstufung nach ECTS vorzunehmen.
- Bestehen unglücklicherweise Höchststudiendauern oder andere Zwangsbedingungen, ist ein Hochschulwechsel als Begründung für Toleranzsemester oder andere Härtefallregelungen anzusehen.
- Es muss der Entscheidung der oder des Studierenden obliegen, welche Leistungen zur Anerkennung der Zieluniversität zur Verfügung stehen. Ist dies formal nicht möglich und steht eine Regelung zur Mindestleistung an der Zieluniversität einem Abschluss im Weg, so ist eine Regelung zu finden, die den erfolgreichen Studienabschluss ermöglicht.
- Die Akkreditierungsagenturen sowie der Studentische Akkreditierungspool werden gebeten, bei der Akkreditierung darauf zu achten, Mobilität dadurch zu fördern [3], dass diese Mobilitätshürden abgebaut werden.
Quellen
[1] Der Europäische Hochschulraum – Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, 19. Juni 1999, Bologna [2] Claire Weiß, Tim Wiewiorra: Reform des Bologna*Prozesses als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. In: Europäisches Informations*Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei: Reform des Bologna*Prozesses an deutschen Hochschulen als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. Erfurt 2011, S. 105 [3] §12 (1) Musterrechtsverordnung gemäß §4 (1*4) Studienakkreditierungsstaatsvertrag, Beschluss der KMK vom 7.12.2017
](http://www.gbv.de/dms/weimar/toc/665256868_toc.pdf)
https://suche.thulb.uni*jena.de/Record/665256868 https://wiki.asta.hs*fulda.org/images/1/10/Bologna_Konferenz_Stellungnahme_AStA_HS_Fulda.pdf