SoSe17 Beschlüsse
Beschlüsse der ZaPF SoSe 17 in Berlin
Resolutionen zum SoSe 17 aus Berlin
Resolutionen
Kritik am Besetzungsverhalten der HRK in den Akkreditierungsrat
Adressaten:
Die „Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften“ verurteilt die Entscheidung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), den vom Poolvernetzungstreffen gewählten studentischen Vertreter nicht in den Akkreditierungsrat zu entsenden.
Der Akkreditierungsrat ist die höchste Instanz der Akkreditierung in Deutschland, in dem die Studierenden nach dem „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ (§7 (2)) eine vertretene Statusgruppe darstellen. Der studentische Akkreditierungspool wird getragen von den Landeszusammenschlüssen der Studierendenschaften, den Bundesfachschaftentagungen und dem freien zusammenschluss von StudentInnenschaften. Eine Wahl durch sein oberstes beschlussfassendes Organ (Poolvernetzungstreffen) stellt damit die hochstmögliche demokratische Legitimation von studentischen VertreterInnen im Akkreditierungsrat dar.
Vor diesem Hintergrund kritisiert die ZaPF das folgende Verhalten der HRK:
- Die HRK lehnte den Vorschlag des Poolvernetzungstreffens für einen studentischen Vertreter ab.
- Sie begründete ihre Entscheidung zur Ablehnung nicht.
- Sie fragte ohne Rücksprache mit dem studentischen Akkreditierungspool einen eigenen studentischen Kandidaten an, der somit nicht von der Statusgruppe demokratisch legitimiert ist.
- Sie reagiert nicht auf wiederholte Versuche einer Kontaktaufnahme seitens
des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools.
In der Vergangenheit wurden bereits zwei weitere Vorschläge des Poolvernetzungstreffens für studentische Vertreter*innen abgelehnt. Auch wenn die HRK das Recht zur Benennung innehat, befinden wir das wiederholte Ablehnen von den durch ihre Statusgruppe gewählten Kandidat*innen als undemokratisch.
Die Punkte 2. bis 4. wirken erschwerend. Wir kritisieren, dass dadurch die Mitbestimmung aller Statusgruppen untergraben und ihre Zusammenarbeit massiv erschwert wird.
Die ZaPF fordert die HRK auf, die von Studierenden selbst auf demokratischem Wege bestimmte studentische VertreterInnen zu benennen und zu einer konstruktiven und kommunikativen Zusammenarbeit zurückzukehren. Verabschiedet am 27.05.2017 in Berlin
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Resolution gegen Studiengebühren
Adressaten:
Die ZaPF lehnt Studiengebühren jeglicher Art ab. Darüber hinaus positioniert sie sich gegen alle weiteren Bildungsbarrieren.
Wir stehen gegen Studiengebühren, wie sie beispielsweise in Baden-Württemberg eingeführt und in anderen Bundesländern noch z.B. für das Zweitstudium vorgesehen sind. Dies wendet sich auch gegen jüngste Bestrebungen in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen.
Gesellschafts-, sozial und bildungspolitische Gründe sprechen gegen Studiengebühren und wurden schon an zahllosen Orten ausgiebig diskutiert, z.B. im Krefelder Aufruf des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS): „[Studiengebühren] lösen kein einziges Problem [..].“
Statt ständiger Umstrukturierung und Neuorientierung in einer kurzfristigen Bildungspolitik sind stabile Rahmenbedingungen für ein frei zugängliches Bildungssystem essentiell.
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Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau
Adressaten:
Im wissenschaftlichen Mittelbau fehlt es an unbefristeten Stellen. Durch die drastische Reduktion solcher Stellen hat sich dieses Problem in den vergangenen Jahren noch erheblich verschärft.
Die Aussichten auf eine unbefristete Stelle in der Wissenschaft abseits der Professur sind derzeit verschwindend gering. Durch die damit verbundene Unsicherheit sind Karriere und Familienplanung in der Wissenschaft in den seltensten Fällen vereinbar, was diesen Karriereweg für viele Studierende sehr unattraktiv macht.
Im Ergebnis wirkt sich dieses Umfeld prekärer Beschäftigungsverhältnisse zwangsläufig negativ auf die Kontinuität von Lehre und langfristigen Forschungsvorhaben aus.
Eine Beschleunigung des wissenschaftlichen Karrierewegs zur Professur ist der falsche Ansatz. Insbesondere punktuelle Initiativen, wie das aktuelle Vorhaben zur Förderung von Tenure-Track-Stellen, konzentrieren sich zu sehr auf die Professur als Karriereziel und verlieren die Schaffung einer ausgeglichenen akademischen Landschaft aus den Augen.
Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau kann es zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in der Forschung und Lehre, effizientem Wissenstransfer und einer Steigerung der Attraktivität der Karriere in der Wissenschaft kommen.
Daher fordert die ZaPF, auch im Interesse der Wissenschaft im deutschsprachigen Raum, die Schaffung unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau.
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Resolution zur studentischen Beteiligung bei Bauvorhaben
Adressaten:
Die ZaPF fordert, dass Studierende von Beginn an ein fester Bestandteil von Planungskommissionen für Neu- und Umbauten auf dem Hochschulgelände sind.
Oft berücksichtigen die Bedarfserhebungen und Planungen die Bedürfnisse der Lehre und des studentischen und kulturellen Lebens auf dem Campus nicht in ausreichendem Maße, obwohl die Studierenden die größte Nutzer*innengruppe darstellen. Hochschulöffentliche Räumlichkeiten müssen von allen Statusgruppen gemeinsam geplant werden. Hierzu gehören Aufenthalts-, Arbeits- und Erholungsräume, die auch für Studierende zugänglich sind. Ebenso gehören auch großzügige Foren und Flure,die für informelle Begegnungen und akademischen Veranstaltungen genutzt werden können, dazu.
Bei der Erarbeitung und dem Beschluss von Nutzungskonzepten müssen Studierende von Beginn an beteiligt werden.
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Positionspapiere
Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen
Die ZaPF begrüßt die aktuellen Entwicklungen innerhalb des öffentlichen Diskurses über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen in den MINTFächern.
Explizit verweisen wir hierbei auf den offenen Brief „Mathematikunterricht und Kompetenzorientierung” vom 17.3.2017 sowie die beiden darauf folgenden Stellungnahmen zu diesem Thema. Insbesondere schließen wir uns der Stellungnahme der DMV, GDM und MNU in allen Punkten bis auf den beiden folgenden an:
- Zur Thematik „Taschenrechner im Schulunterricht“ verweisen wir auf die Stellungnahme zu unserer Resolution aus Dresden.
- Darüber hinaus schließen wir uns der Forderung nach einer bundesweit verbindlichen schriftlichen Mathematikprüfung im Abitur nicht an.
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Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus.
An vielen Universitäten ist es erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfä- higkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen.
Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen diese Regelung:
- Studierende müssen Ärzt*innen „freiwillig“ von der Schweigepflicht entbinden.
- Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden.
- Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensibler Daten birgt das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber gelangen.
Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, ausschließlich folgendes Verfahren zu ermöglichen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen.
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Sonstiges
Offener Brief zum Thema VG-Wort
Adressaten:Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundestagsfraktionen, die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektorenkonferenz und Verwertungsgesellschaft WORT
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Fachschaftentagung Maschinenbau und die Zusammenkunft aller Physikfachschaften haben den Novellierungsprozess des Urheberrechts aufmerksam verfolgt. Wir sind davon überzeugt, dass der inzwischen vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf eine Verbesserung für die Studierenden an deutschen Hochschulen bringen wird. Der Entwurf ist zur aktuellen Lage ein Fortschritt und als solcher zu honorieren. Er berücksichtigt die Pauschalabrechnung, wie von uns bereits in der Vergangenheit gefordert wurden (vgl. Petition der FaTaMa und weiterer Tagungen von September 2016) und dürfte somit zu einer Entschärfung des Konflikts zwischen Hochschulen und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) führen.
Trotzdem stellen wir fest, dass auch eine Abrechnung auf Basis von Stichproben erfolgen kann. Da hier keine weiteren Informationen zur Durchführung der Stichprobenerhebung vorliegen, lehnen wir dies vorerst ab, da an einzelnen Institutionen ähnliche Belastungen wie durch Einzelfallabrechnungen herbeigeführt werden können. Wir betrachten mit Sorge die Möglichkeit, dass die Gesetzesänderung nicht vor Ende des aktuellen Moratoriums, also bis Ende September, zum Vertrag zwischen Hochschulen und VG WORT zum Tragen kommt. Aus diesem Grunde fordern wir die Verhandlungspartner auf, das Moratorium bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu verlängern. In diesem Zusammenhang sprechen sich die Fachschaftentagung Maschinenbau und die Zusammenkunft aller Physikfachschaften für mehr Transparenz rund um den Verhandlungsprozess aus. Auch ist eine Beteiligung aller betroffenen Statusgruppen sinnvoll. Insbesondere sollten bundesweite Vertreter der Studierendenschaften als Teil der Abordnung der Hochschulen mit einbezogen werden.
Der selbstgesetzte Zeitrahmen der Gesetzesverabschiedung muss eingehalten werden. Im Gesetzgebungsprozess muss auf die Forderungen seitens der Wissenschaft eingegangen werden. Dies gilt insbesonders für die für jeden Studiengang absolut notwendige Arbeit mit wissenschaftlichen Texten und Publikationen. Besonders die digitale Entwicklung in den letzten Jahren macht eine Reform des Urheberrechts unumgänglich. Neben digitalen Semesterapparaten sind auch digitale Fernleihen ein Thema welches wissenschaftliche Arbeit und Lehre vereinfachen würden. Wir fordern an dieser Stelle ebenfalls eine Stärkung von Open Access Angeboten, welche mit einer nachhaltigen Digitalisierung des Hochschul- und Bildungsbereichs im Allgemeinen einhergehen. Wir bitten den Gesetzgeber, sicherzustellen, dass das Gesetz der Weiterentwicklung digitaler Lehrangebote, wie zum Beispiel Vorlesungsaufzeichnungen, aber auch Vorlesungsübertragungen in andere Hörsäle, nicht im Wege stehen. Hierbei muss die an vielen Hochschulen angespannte Raumauslastung angemessen berücksichtigt werden. Wir sehen insbesondere §60a Abs (3) Punkt 1 diesbezüglich sehr kritisch. Hierbei muss unbedingt die Entwicklung der Lehre in den letzten Jahren berücksichtigt werden, was insbesondere Konzepte der digitalen Lehre wie Blended Learning, digitale Hochschulen, etc. mit einschließt. Es ist hochgradig zu bedauern, wenn die Bemühungen der Hochschulen und des Hochschulforums Digitalisierung durch eine Gesetztesänderung entwertet würden (vgl. Abschlussbericht des Hochschulforums Digitalisierung).
Hier sind sämtliche Akteure der Hochschullandschaft in der Verantwortung, die Entwicklung voran zu
treiben. Wir sehen den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht nicht in der Lage dazu den sich stetig verändernden Gegebenheiten der Hochschulbildung gerecht zu werden. Daher appellieren wir an die Akteure sich bereits jetzt in einen Dialog zur Zukunft eines Urheberrechts zu begeben, welches auch diesen Anforderungen gerecht wird. Die Entwicklungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass eine Verschleppung solcher Reformen fatale Auswirkungen für die Lehre an Hochschulen haben können.