SoSe16 AK GO und Satzungsaenderung
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Björn (RWTH), Jörg (FUB)
Dieser AK befasst sich mit ein paar letzten kleinen Unklarheiten und Problemen in GO und Satzung, die auf der letzten ZaPF in Frankfurt gefunden wurden.
Die Probleme der Satzung sind:
- Die Zahl der Leute, die in das KomGrem entsendet werden, ist falsch.
- Wann der StAPF beschlussfähig ist, wird nicht eindeutig geregelt.
- Derzeit können nur Physik-Studierende in den StAPF gewählt werden. Dies schließt streng auslegt Lehrämtler und Bindestrichstudiengänge aus.
- Die Satzung regelt, dass falls kein StAPF gewählt wird, das Plenum seine Aufgaben übernimmt. Dies ist widersprüchlich, da der StAPF gerade die Aufgaben des Plenums außerhalb der ZaPFen übernimmt und es nicht beliebig lange Plenum geben kann.
In der GO sind folgende Dinge zu lösen:
- Strenggenommen sind die Wahlen zu Protokoll und Sitzungsleitung Personenwahlen, werden aber seit jeher per Akklamation durchgeführt.
- Das passive Wahlrecht umfasst derzeit keiner Helfer ausrichtender Fachschaften und damit bei genauer Betrachtung wohl die ausführende Fachschaft insgesamt.
- Beschlüsse, die auf der letzten ZaPF verschoben wurden, sollen priorisiert behandelt werden, um eine Nichtbehandlung durch Verschieben zu verhindern.
Lösungsvorschläge für einige dieser Punkte können hier und hier gefunden werden.
Arbeitskreis: GO- und Satzungsänderung
Protokoll vom 06.05.2016
- Beginn
- 16:00 Uhr
- Ende
- 17:20 Uhr
- Redeleitung
- Jörg Behrmann (FU Berlin), Björn Guth (RWTH Aachen)
- Protokoll
- Jörg Behrmann (FU Berlin)
- Anwesende Fachschaften
- RWTH Aachen,
- FU Berlin,
- Uni Bonn,
- Uni Düsseldorf,
- Uni Frankfurt,
- Uni Jena,
- LMU München,
Einleitung/Ziel des AK
Ziel des Arbeitskreises ist es auf und seit der letzten ZaPF identifizierte Probleme der Geschäftsordnung und Satzung der ZaPF zu lösen.
Protokoll
GO-Änderungen
Wahl der Sitzungsleitung und des Protokolls per Akklamation
Die Redeleitung wird seit vielen ZaPFen per Akklamation gewählt. Die GO regelt jedoch, dass diese eine Personenwahl ist; entsprechend müsste sie als geheime Wahl durchgeführt werden. Der AK entscheidet eine Ausnahmeregelung für diese Wahl zu formulieren. Eine entsprechende Änderung wurde als Pull Request #10 bei Github im Repository der Geschäftsordnung gestellt.
passives Wahlrecht
Derzeit genießen nur angemeldete Teilnehmika der ZaPF das passive Wahlrecht bei Personenwahlen. Dies schließt viele Helfika und die ausrichtende Fachschaft aus, da diese nicht im Sinne der GO angemeldet sind. Der AK beschließt eine Änderung zu teilnehmenden Personen anzuregen. Eine entsprechende Änderung wurde als Pull Request #11 bei Github im Repository der Geschäftsordnung gestellt.
Priorisierung vertagter Beschlüsse
Es geschieht manchmal, Beschlüsse über mehrere ZaPFen hinweg vertagt werden, da sie in der Tagesordnung der entsprechenden Plena zu weit am Ende waren. Der AK regt an solche Beschlüsse zukünftig priorisiert zu behandeln. Eine entsprechende Änderung wurde als Pull Request #14 bei Github im Repository der Geschäftsordnung gestellt.
namentliche Abstimmung
Nach den erneuten Erfahrungen des Go-Schlachten-AKs wurde beraten ob der GO-Antrag auf namentliche Abstimmung ohne Gegenrede und ohne Abstimmung sein sollte. Dies wurde kontrovers diskutiert und keine Einigung wurde gefunden.
Nachtrag: Von der AK-Leitung wurde nach Abschluss des AKs gefunden, dass der GO-Antrag auf namentliche Abstimmung schon im Abschlussplenum der Sommer-ZaPF in Aachen auf ohne Gegenrede und ohne Abstimmung geändert wurde. Diese Änderung wurde in der GO nachgetragen.
Abstimmungsmodus bei Beschlüssen
Auf der aktuellen ZaPF wurde ein alternativer Abstimmungsmodus mit elektronischen Fernbedienungen erprobt. Dies ist nach der aktuellen GO nicht möglich. Der AK diskutierte wie der Wahlmodus sinnvoll zu verallgemeinern ist. Eine entsprechende Änderung wurde als Pull Request #15 bei Github im Repository der Geschäftsordnung gestellt.
Satzungsänderungen
Anzahl der entsandten Kommunikationsgremiumsmitglieder
Die in der Satzung genannte Anzahl von Mitgliedern, die in das Kommunikationsgremium entsandt werden, ist falsch. Darüber hinaus kann die ZaPF nicht für die jDPG regeln wie viele Mitglieder diese zu entsenden hat. Eine entsprechende Änderung wurde als Pull Request #12 bei Github im Repository der Satzung der ZaPF gestellt.
Beschlussfähigkeit des StAPFes
Die Beschlussfähigkeit des StAPFes ist unklar geregelt, da einzig geregelt wird, dass StAPF-beschlüsse einstimmig sein müssen. Es wird vorgeschlagen dem derzeitigen Status Quo zu folgen und eine Beschlussfähigkeit ab drei anwesenden StAPFika zu sehen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen die Beschlussfähigkeit an eine vorherige Ankündigung des Beschlusses zu koppeln. Eine entsprechende Änderung wurde als Pull Request #13 bei Github im Repository der Satzung der ZaPF gestellt.
Wählbarkeit für den StAPF
Nach dem derzeitigen Stand der Satzung dürfen nur Physik-Studierende in den StAPF gewählt werden, was unter strenger Auslegung z.B. Lehrämtler und Studikierende von Bindestrich-Studiengängen von der Wahl in den ZaPF ausschließt. Der AK schlägt vor die Wählbarkeit auf alle teilnehmenden natürlichen Personen auszuweiten, da das Plenum wählen sollte, wen auch immer es für diese Aufgabe für geeignet hält. Eine entsprechende Änderung wurde als Pull Request #14 bei Github im Repository der Satzung der ZaPF gestellt.
Gremienhierarchie für StAPF-Nachfolge
Die derzeitige Fassung der Satzung regelt, dass bei einer Nichtwahl des StAPFes seine Aufgaben durch das Plenum erfüllt werden. Dies ist nicht praktikabel. Es wird über eine mögliche Nachfolgereihenfolge für die Archivierungs- und Versendungsaufgaben nachgedacht und als Reihung Kommunikationsgremium, TOPF, ausrichtende Fachschaft vorgeschlagen. Eine entsprechende Änderung wurde als Pull Request #15 bei Github im Repository der Satzung der ZaPF gestellt.