WiSe15 AK WissZeitVG
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Tobi Düsseldorf
Es steht eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes an. Diese hat zwar einige sinnvolle Änderungen, jedoch ist §6 eher Problematisch.
„Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt vier Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich.“
Da schon mal die Regelstudienzeit Ba+Ma bei 5 Jahren ist und auch nicht jeder in Regelstudienzeit durch kommt.
Ziel des AKs ist:
- Information über den Ist-Stand (Das Gesetzesverfahren ist ja gerade am laufen)
- Meinungsbildung ob die ZaPF das für Problematisch hält
- Tut sie das, dann wäre eine Resolution am sinnvollsten -> Empfänger der Resolution wäre der Bundestag.
Arbeitskreis: "Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes"
Protokoll vom 30.05.2015
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