Menü aufrufen
Toggle preferences menu
Persönliches Menü aufrufen
Nicht angemeldet
Ihre IP-Adresse wird öffentlich sichtbar sein, wenn Sie Änderungen vornehmen.

SoSe25 AK Vereinbarkeit Schwangerschaft

Aus ZaPFWiki


Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Steph

Einleitung und Ziel des AK
Austausch und Sammlung für best practise bzgl Umsetzungen von Arbeitsschutz während und nach Schwangerschaft während des Studiums, in der Abschlussarbeitszeit bzw. während der Promotion

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Nein

Wer ist die Zielgruppe?
Z.B. Alle ZaPFika, Einsteiger*innen oder Erfahrene im jeweiligen Thema, Alumni/Alte Säcke, Lehramtika, in den Akkreditierungspool Entsandte, etc.

Wie läuft der AK ab?
Z.B. Input-Vortrag dann Diskussion, welche Themenschwerpunkte sollen besprochen werden?

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
Z.B. Laptop, Accounts (Wiki-Account, Studienführer-Account), Git-Kenntnisse, Programmierkenntnisse

Materialien und weitere Informationen
MuSchG - Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

Protokollpad
https://pads.zapf.in/SoSe25_Erlangen_AK_Vereinbarkeit_Schwangerschaft?edit

SoSe25 AK Vereinbarkeit Schwangerschaft

Protokoll vom 01.05.2025

Beginn
13:30 Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Steph (Alumni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften
Humboldt-Universität zu Berlin,
Universität Bremen,
Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,-->
Heinrich Heine Universität Düsseldorf (Naturwissenschaften),
Justus-Liebig-Universität Gießen,
Emmy-Noether-Universität Göttingen,
Universität Heidelberg,
Friedrich-Schiller-Universität Jena,
Universität Münster,
Universität Potsdam,
Universität Rostock,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
jDPG; junge Deutsche Physikalische Gesellschaft,

Protokoll

Wir schauen uns zu Beginn das Mutterschutzgesetz an, Paragraph 2, Unterabschnitt 10 bis 12: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/

Wie läuft das mit der Umsetzung des MuSchG v.A. im Bezug auf Praktika an euren Unis ab?

  • Essen: Es gibt eine Stabsstelle, die sich damit befasst und an die man sich wenden kann
  • Jörg, FU Berlin: Einmal im Semester im FBR Feststellung, welche Module Mutterschutzrichtlinien entspricht. Bei denen, wo es nicht möglich ist dann Einzelfallklärung
  • Bremen: Zum Beginn des Praktikums wird, wenn es eine Schwangere Person gibt, einmal geprüft, ob irgendwo Mittel eingesetzt werden, die Fruchtbarkeitsschädigend o.Ä. sind. Die Ergebnisse der/anderer Gruppe werden dann der schwangeren Person zur Verfügung gestellt. Das ist aber - sofern bekannt - nirgends fest vorgeschrieben.
  • Göttingen: Sicherheitsbelehrung zum Praktikum mit Radioaktivität wird gesagt, dass Schwangere den nicht machen dürfen. Angestellte Person führt den dann stellvertretend durch und stellt die Ergebnisse bereit. In Göttingen gibt es die Möglichkeit dass Hilfskräfte "gewährt werden" und eine relativ gute Website: https://www.uni-goettingen.de/de/644368.html

Wie ist es, wenn alle Versuche gleichzeitig im gleichen Raum stattfinden?

  • Bremen: Zeitlich getrennt
  • Essen: Räumlich getrennt
  • HU Berlin: Räumlich getrennt

Gibt es eine Uni, die Praktika explizit dafür anders ausgelegt haben (bspw kürzer als 4 Stunden)

  • Bremen: Praktika sind fest nur maximal 3 Stunden
  • Essen: Kurze Pause + Pausenräume immer möglich zwischen drin. Wenn Dozierenden vorab Bescheid gesagt wird über die Schwangerschaft, dann nehmen die da auch Rücksicht drauf

Wie sieht es mit Experimentellen Abschlussarbeiten aus? Was passiert, wenn man in der Zeit der Abschlussarbeit (3-6 Monate) schwanger wird. Muss mensch dann das Thema wechseln, wird da weitergearbeitet oder gibt es andere Regelungen?

  • Essen: Je nach Situation kann ein Antrag (Pausieren der Arbeit oder Ändern des Themas) gestellt werden. Es gibt ein Familienzimmer, in dem man Stillen kann. Das ist jedoch in der Didaktik, also von der ExPhy entfernt
  • Steph: Unis könnten auch Technische Assistenzen einstellen, um die Experimente durchzuführen. Dann muss die schwangere Person den Experimentplan schreiben und die TA führt das aus. Das kostet aber natürlich. Macht das eine Uni?
    • Nein

Best Practices zur Promotion:

  • HU Berlin: Promotionsordnung auf 4 Jahre angesetzt, die nicht-erlaubten Tätigkeiten würden für quasi den gesamten Promotionszeitraum gelten. (ca 50-50 Verteilung, ob Promotionsstudi und/oder Angestellte der Uni)
  • FU Berlin: Es sollte möglich sein, Promotion in Teilzeit weiterführen zu können. An der FU ist das jedoch problematisch, da der Promotionsausschuss dem zustimmen muss und die Gelder dann verlängert werden müssen (Drittmittel problematisch)
  • Göttingen: Bachelorstudiengang nicht in Teilzeit vorgesehen (ist das legal??), es gibt ab 12 Semestern Langzeitstudiengebühren (403€ Studiengebüren plus 500€ Langzeitgebüren pro Semester).
  • Bremen: Details nicht gut zu finden, Teilzeitstudium jedoch nicht vorgesehen. Asbest zusätzliche Belastung
  • Regelungen zum Teilzeitstudium (ab Seite 11) :https://www.che.de/wp-content/uploads/upload/CHE_AP_188_Das_Teilzeit_Studium_an_deutschen_Hochschulen.pdf
  • FUB: Familienbüro gibt zu, keine Ahnung über den Umgang mit Physik und Chemie zu haben lol
  • Düsseldorf: Es gibt Eltern-Kind Räume an der Uni
  • Bremen hat gerade einen Fall einer Schwangeren und hofft, dass sich in dem Zuge in Zukunft noch Best Practices o. Ä. ergeben

Allgemeine Diskussion: Wie sinnvoll ist der Austausch hier, da niemand damit Erfahrung hat?

  • Münster: Hat selbst keine Erfahrung und es ist die Frage, wie viele hier im Raum überhaupt Dinge über Familienpolitik der Uni wissen. Daher die Frage, wie sinnvoll die Aussagen hier sind.
  • Essen: Es sollte ja möglich sein, solche Infos einfach auf der Uniseite zu finden/Ergooglen zu können
  • Steph: Explizit keine Ausweitung des AKs auf Care-Verpflichtungen, da die Unis das noch mehr auf dem Schirm haben als Schwangerschaft.
  • Bremen: Infos sollten Online zu finden sein. In der AntiDis-Satzung kommt Schwangerschaft immerhin vor.
  • Münster: Es gibt die Webseite (Uni-allgemein) dazu (https://www.uni-muenster.de/studium/hilfeundberatung/mutterschutzgesetz.html), aber hauptsächlich sagen sie, dass sie sich an das Gesetz halten.


Themen:

  • Während der Promotion
    • Es ist extrem schwierig, allgemeine Richtlinien zu erarbeiten, da die Umstände einer Promotion extrem individuell sind.
    • Es sollte deshalb an den Unis mehr Klarheit geben, damit Ansprechpersonen (Gleichstellungsbeauftragte, etc) erkennbar sind und es einfacher ist, individuelle Lösungen zu finden (und damit sich an das Gesetz zu halten...)
    • Promovieren mit Stipendium: Schwangerschaft bricht meist das Stipendium ab. Das ist problematisch.
    • Wichtig: Bereits im Mutterschutzgesetz, Paragraph 9: "[...] Nachteile aufgrund der Schwangerschaft, der Entbindung oder der Stillzeit sollen vermieden oder ausgeglichen werden."
  • Während Abschlussarbeiten
    • Keine explizite Regelung gefunden, sofern Abschlussarbeiten als normale Prüfungen gelten, können Nachteilsausgleiche beantragt werden (?) bzw. es wird eine Einzelfallbetrachtung gemacht
    • Da es üblich ist, dass erst die Experimente abgeschlossen werden und dann die Arbeit angemeldet wird, ist es schwierig, diesen Leuten eine TA einzustellen. Aber das löst gleichzeitig auch das Problem des Themawechsels
    • Infos zu Verlängerungen (schwangerschaftsspezifisch) und was ist, wenn Experimente wegen Mutterschutz nicht beendet werden können wären gut
  • Während des Studiums allgemein
  • Räumlichkeiten (Stillen, welche Gebäude darf man betreten, Wickeltisch)

Zusammenfassung/Ausblick

  • Die Regelungen sind sehr unübersichtlich und es besteht bei den Teilnehmenden sehr wenig Wissen über das Thema
  • Es wird als sinnvoll erachtet, das Problem weiter zu verfolgen und gegebenenfalls in Zukunft ein Positionspapier zu dem Thema zu schreiben.
  • Arbeitsauftrag an alle: Befasst euch mit dem Thema an eurer Uni und allgemein, sodass ein Folge-Ak stattfinden kann
  • Sollte eine Gruppe oder Umfrage zu dem Thema gemacht werden, damit das Thema zwischen den ZaPFen besser bearbeitet werden?
    • E-Mail in der Woche nach der ZaPF sollte darauf hinweisen. Simon (Gießen) kümmert sich darum und hoffentlich auch um den Folge-AK

Studium

Praktika

- Laborpartner macht Experimente, zu Hause Auswertung, geht aber keine Bewertung des Experimentieren an sich - zeitliche und räumliche Trennung

  • Auswahl an Versuchen - Ausweichversuche?
    • müsste vorher bekannt sein wegen Aufbau
    • muss etwas aus bestimmten Bereich gemacht werden?
  • auf Simulationen zurückgreifen?
    • Datenauswertung
  • vorherige Daten nutzen?
  • Videos/Simulationen von Versuchen aus Coronazeit
    • wieder mit Videos?
  • Frage nach Vergleichbarkeit
    • Nachteilsausgleich
    • aber temporär, unterschiedlich zwischen Unis, ob Nachteilsausgleich
  • Was ist mit Stillen
    • Kind mit im Labor - wird wahrscheinlich nicht möglich sein
  • Versuche Aufgabe der Institute
    • Zusammenstellung, was geht



Klausuren

  • Schwangerschaftsbeschwerden in Klausur?
    • Krankschreibung und Zweittermin

weiteres

  • andere Module
    • zeitliche Probleme - wann liegen die Module?
  • Pausieren bei Schwangerschaft
  • Wenn doch weiterstudiert: Nachteilsausgleich
  • Was bei Fehlgeburt?
    • Krankschreibung?
  • irgendwo festschreiben?
    • für rechtliche Absicherung


Bafög

  • Wie ist das mit Regelstudienzeit und Bafög?
    • Bafög: zusätzlich Bafög
  • Wie ist es mit Wohnheimplätzen und Regelstudienzeit?
Verlängerung der Förderung

Wird die Förderungshöchstdauer infolge einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zum Alter von vierzehn Jahren überschritten, können zusätzliche Semester über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden (geregelt in § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG).

Folgende Zeiten sind als angemessen anerkannt:

für die Schwangerschaft: 1 Semester bis zum 5. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester pro Lebensjahr für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester für das 11. bis 14. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester

Grundsätzlich wird Förderung nur geleistet, solange die Ausbildung tatsächlich betrieben wird. Sie wird jedoch auch geleistet, solange Auszubildende durch eine Schwangerschaft gehindert sind, ihrer Ausbildung nachzugehen, allerdings nicht über das Ende des dritten Kalendermonats der schwangerschaftsbedingten Ausbildungsunterbrechung hinaus (§ 15 Abs. 2a BAföG(Link is external)). Der Monat, in den der Beginn der Unterbrechung fällt, wird dabei nicht mitgezählt.



Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im Kategorienbaum unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([1]).

[[Kategorie:{{{Thema}}}]]