SoSe24 AK Antifaschismus

Aus ZaPFWiki


Vorstellung des AKs

Verantwortliche: lobachevsky, Opa, Björn (alter Sack)

Alle deutschen Hochschulgesetze, mit Ausnahme des bayrischen, gibt den Studierendenschaften die Aufgabe für die politische Bildung der Studierenden zu sorgen. Dies klingt vielerorts ungefähr so:

"die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung"
Ausschnitte aus den Verschiedenen Landeshochschulgesetzen

Quellen über die Seite der Kultusminister Konferenz

  • Baden-Württemberg
    • §65Abs2Punkt3 "die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
  • Bayern
    • keine Verfasste Studierendenschaft
  • Berlin
    • §18Abs2Punkt4 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
  • Brandenburg
    • §17 Absatz1Punkt2 (Aufgaben) "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung,"
  • Bremen
    • $45Abs2Punkt3 (Aufgabe) " im Bewusstsein der Verantwortung vor der Gesellschaft die Förderung der politischen Bildung der Studierenden,"
  • Hamburg
    • §102Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
  • Hessen
    • §84Abs2Punkt5 (Aufgaben) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
  • Mecklenburg Vorpommern HSchulGMV2011rahmen
    • §24Absatz2Punkt6 (Die Studierendenschaft hat) "...die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,..."
  • Niedersachsen NHG
    • §20Abs4 "Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern"
  • NRW
    • $53Abs4. (Die Studierendenschaft hat) "...auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern"
  • Rheinland Pfalz
    • $108Abs1Punkt5 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
  • Saarland
    • §83 Abs1Satz2 "Die Studierendenschaft hat insbesondere die Aufgabe, ... , die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern ..."
  • Sachsen
    • §25Abs3Punkt7 (Die Aufgaben der Studentenschaft sind die) Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung."
  • Sachsen anhalt - nix zu verfasster Studierendenschaft
  • Schleswig Holstein
    • §72Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
  • Thüringen
    • §80Abs1Punkt4 (Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
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Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden.

Resoentwurf

Unvereinbarkeitsbeschluss

Der Unvereinbarkeitsbeschluss teilt sich auf in zwei Teile:

  • Selbstverpflichtung für die ZaPF
  • Aufruf an andere BuFaTas

Selbstverpflichtung zur Unvereinbarkeit =

Antragsstellende: Martin (Opa), Björn (alter Sack), Jörg (FUB)

Die ZaPF möge folgende Selbstverplichtung beschließen:

Die ZaPF kooperiert nicht mit der sogenannten “Alternative für Deutschland” und anderen rechtsextremen Organisationen.

Dies trifft auch auf alle Unterorganisationen, Nachfolgeorganisationen, assoziierte Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen und Hochschulgruppen, sowie andere Organisationen zu, die mit der sogenannten “AfD” kooperieren. Weiter sieht die ZaPF davon ab, Kontakt mit diesen Organisationen aufzunehmen

Eine Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen ist mit der Mitgliedschaft auf der ZaPF nicht vereinbar.

Aufruf an andere BuFaTas =

Antragstellende: Martin (Opa), Jörg (FUB), Björn (alter Sack) Addressierte: MeTaFa, alle BuFaTas

Die ZaPF ruft alle Bundesfachschaftentagungen dazu auf, sich eine der folgenden Selbstverpflichtung Vergleichbare zu geben:

Die ZaPF kooperiert nicht mit der sogenannten Organisationen “Alternative für Deutschland” und anderen rechtsextremen Organisationen.

Dies trifft auch auf alle Unterorganisationen, Nachfolgeorganisationen, assoziierte Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen und Hochschulgruppen, sowie andere Organisationen zu, die mit der sogenannten “AfD” kooperieren. Weiter sieht die ZaPF davon ab, Kontakt mit diesen Organisationen aufzunehmen

Eine Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen ist mit der Mitgliedschaft auf der ZaPF nicht vereinbar.

Protokoll vom 20.05.2024

Beginn
09:10 Uhr
Ende
09:45 Uhr
Redeleitung
Martin (Alumni),
Jörg (FUB)
Björn (Alumni)
Protokoll
Linne Kühn (Bremen)
Sophie Penger (Köln)
Anwesende Fachschaften
Universität Augsburg,
Freie Universität Berlin
Ruhr-Universität Bochum,
Universität Bremen
Technische Universität Chemnitz,
Technische Universität Darmstadt,
Goethe-Universität Frankfurt a. Main,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,
Emmy-Noether-Universität Göttingen,
Universität Greifswald,
Karlsruher Institut für Technologie,
Universität zu Köln,
Universität Konstanz,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Philipps-Universität Marburg,
Universität Potsdam,
Universität Rostock,
Eberhard Karls Universität Tübingen,
Universität Wien,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg,-->
Universitas Saccos Veteres,

Protokoll

Zu Beginn fragte die Redeleitung ab, wer am AK Wissenschaft von Rechts war. Die meisten Teilnehmenden waren in diesem AK, weswegen von einer Einleitung zum Antifaschismus abgesehen wird und direkt zur Arbeit an der Selbstverpflichtung übergegangen wird.

Erster Antrag: Selbstverpflichtung

Der Vorschlag einer Unvereinbarkeitsbeschlusses wird verlesen. Das Ziel ist keine inhaltliche Diskussion mit undemokratischen Parteien zu führen um diesen keine Legitimation zu geben. Ähnliche Unvereinbarkeitsbeschlüsse wurden auch schon von anderen Gruppen, z.B. verschiedenen Gewerkschaften umgesetzt.

Die Nachfrage nach vorherigen Unvereinbarkeitsbeschlüssen der ZaPF wird verneint, da die aktuelle Situation, mit der AfD mit Umfragewerten von etwa 30% auf Bundesebene, noch nicht dagewesen ist und in der Vergangenheit von der ZaPF weniger Resolutionen an weniger AdressattInnnen verschickt wurden.

Auf Nachfrage wird das Kooperationsverbot debattiert, da dies andere Parteien einschließen könnte. Die Redeleitung erklärt, dass kooperierende Parteien aktiv eine antidemokratische Partei unterstützen und damit gegen das pluralistische Gesellschaftssystem arbeiten. Sie zeigen damit ein Desinteresse an Diskurs. Es wird aber nicht ausgeschlossen, dass weiterhin Beschlüsse an sie versendet werden können, sie wären nur nicht mehr automatisch im Kreis der Empfangenden und eine Versendung an andere, z.B. Landesgruppen der gleichen Partei fänden weiterhin statt. An wen dinge versendet werden steht weiterhin im Ermessen des StAPFes und der Antragstellenden bei der Zusammenstellung der adressierten Personen.

Es wird diskutiert ob die Formulierung über die AfD ausgeweitet werden sollte, da manche Fachschaften sich nicht parteipolitisch äußern können, aber es wird darauf hingeweisen, dass alle Hochschulgesetzte bis auf das bayrische den Studierendenschaften die Aufgabe politischer Bildung auf Basis der freiheitlich demokratischen übertragen, z.B. anhand des sächsischen Hochschulgesetztes:

[Die Aufgaben der Studentenschaft sind die] Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Um es diesen Fachschaften einfacher zu machen, wird nach "Alternative für Deutschland" im ersten Satz "und rechtsextreme Organisationen" eingefügt.

Die Diskussion kehrt immer wieder zum Kooperationsverbot zurück und es wird gefordert, dass man weiterhin auch mit der AfD gesprochen werden müsse um ihr die Hand zu reichen. Österreicher beschreiben daraufhin den erfoglosen Umgang mit der FPÖ, die sich in das österreichische Politiksystem integrieren konnte und bei der nächsten Wahl gute Chancen hat stärkste Kraft zu werden.

Darüber hinaus wird hingewiesen, dass es ein Nichtumgang auf Organisationsebene ist und es weiterhin allen freisteht mit allen anderen zu reden.

Abschließend wird die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft diskutiert. Gemeint ist die Mitgliedschaft entsprechend der ZaPF. Es wird damit nur aspirativ der Standpunkt der ZaPF ausgedrückt, da die Gesinning von Teilnehmenden nicht überprüft wird, nicht überprüft werden kann und dies auch nicht gewünscht ist, aber auf diese Art ausgedrückt werden kann, dass AfD-Positionen mit dem Wesen und dem Verhaltenskodex der ZaPF unvereinbar sind.

Zweiter Antrag: Aufruf an andere BuFaTas

Es wird angemerkt, dass die anderen BuFaTas sich nicht der Selbstverpflichtung anschließen sollten, sondern eine gleichartige verabschieden.

Vordiskussion Satzungsänderung

Die Satzungsänderung wird vorgestellt. Auf Nachfrage werden Merkmale von Basisdemokratie erklärt und betont, dass das Konsensprinzip nicht zwingend dazugehört und daher die Definition, z.B. der Bundeszentrale für politische Bildung, gut auf die ZaPF anwendbar ist.

Es wird weiter diskutiert ob der Text erweitert werden würde, aber man einigt sich darauf ihn nicht unnötig aufzublähen.

Zusammenfassung

Eine Selbstverpflichtung und eine Satzungsänderung wurden vorgestellt und diskutiert. Die Selbstverpflichtung wird für das Zwischenplenum eingebracht. Die Satzungsänderung muss bis zur ZaPF in Mainz warten.

Nachfolge-AKs zu den Gründen für das Erstarken faschistischer Parteien sollen folgen.