WiSe18 Beschlüsse
Resolutionen
Resolution zur Akkreditierungspflicht von Studiengängen in Mecklenburg-Vorpommern
Die ZaPF betrachtet mit Sorge die Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die Akkreditierungspflicht für Studiengänge im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes abzuschaffen. Die Akkreditierung hat sich als Mittel der Qualitätssicherung bewährt. Sie ist ein bundesweiter Standard und europaweit anerkannt. Weiterhin sichert sie die Teilhabe verschiedener Parteien, insbesondere der Studierenden, an Qualitätssicherungsverfahren und hilft, einen einheitlichen Mindeststandard für den Aufbau von Studiengängen deutschlandweit zu etablieren.
Aufgrund ihrer weiten Verbreitung verlassen sich viele Arbeitgebende auf die Existenz akkreditierter Studiengänge. Durch den Wegfall dieses Merkmals in Mecklenburg-Vorpommern können Nachteile bei der Arbeitsplatzsuche für Absolvent*innen dieser Studiengänge entstehen und mecklenburg-vorpommerische Hochschulen werden zunehmend unattraktiver für Studieninteressierte und Studierende. Damit wird mutwillig in Kauf genommen, dass Studierendenzahlen sinken, Studierendenmobilität eingeschränkt wird und die Hochschulen an Reputation verlieren.
Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht.
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Resolution gegen außeruniversitäre Werbung in Lern- und Lehrräumen
Die Zusammenkunft aller Physik Fachschaften (ZaPF) fordert die Unterlassung von Raumbranding[1] und außeruniversitärer Werbung[2] in allen Lern- und Lehrräumen (z.B. Bibliotheken, Hörsäle, Übungsräume, Praktikumsräume) bei Lehrbetrieb. Sinn der Lehrveranstaltungen und des Lernbetriebs ist es, dass Studierende, unbeeinflusst von Interessen Dritter, Fachinhalte erlernen und diskutieren, sowie Lehrende Lehrinhalte frei vermitteln können. Raumbranding steht zu diesem Prozess im Widerspruch. Auch ist Raumbranding insbesondere deshalb abzulehnen, da es eine sehr einseitige Form der Werbung darstellt, der sich die Teilnehmenden von Lehrveranstaltungen nicht entziehen können. Wir sehen die Entscheidung solcher Fragen als Grundsatzfrage an und fordern daher den offenen und transparenten Diskurs in den legitimierten Vertretungen aller Statusgruppen der Universität.
- ↑ Hörsaal- und Raumbranding bedeutet in diesem Fall den Verkauf von Namensrechten von Hörsälen und anderen Lehr- und Lernräumen. In konkreten Fällen kann dies das Anbringen von Firmenlogos am und im betroffenen Raum und an der Rauminfrastruktur, sowie die Eintragung des Namens ins Raumverwaltungssystem der Hochschule bedeuten.
- ↑ Unter universitärer Werbung wird Werbung für direkt studien- und universitätsrelevante Veranstaltungen und Ähnliches von nicht kommerziellen Einrichtungen verstanden, außeruniversitäre Werbung ist Werbung, die nicht unter diese Einschränkung fällt.
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Resolution zum BAföG
Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften (ZaPF) begrüßt die durch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek angestrebte Erhöhung des BAföG für 2019, jedoch geht diese Anpassungen aus der Sicht der ZaPF nicht weit genug. Um allen Studierenden die Finanzierung ihres Studiums zu ermöglichen, sprechen wir uns daher für eine Novellierung des BAföGs aus. Dabei sollte, neben realistischen Bezügen und Freibeträgen, die generelle Elternunabhängigkeit beschlossen werden. Auch eine Verminderung des bürokratischen Aufwandes sollte als Teil dieser Umgestaltung angestrebt werden.
Die momentane Situation der Elternabhängigkeit reduziert die Berechnung alleine auf das Einkommen der Eltern. Individuelle familiäre Faktoren und Probleme werden dabei nicht berücksichtigt und blockieren dadurch die benötigte Unterstützung durch das BAföG. Das kann dazu führen, dass Studierende diese Förderung nicht erhalten. Daher spricht sich die ZaPF für ein generelles elternunabhängiges BAföG und die jährliche dynamische Anpassung an die sich verändernden Lebenshaltungskosten aus.
Im bisherigen BAföG-System entsteht durch die Bürokratie für Studierende und Behörden viel Aufwand. Eine Vereinfachung dieser, wie es auch das elternunabhängige BAföG erzielen würde, kann zu einer erheblichen Entlastung der Verwaltung, von Sacharbeiter*Innen und Studierenden führen. Insbesondere würde dies den Bearbeitungsprozess der Anträge beschleunigen und Planungssicherheit für Studierende erhöht.
Für eine moderne Bildungsgesellschaft ist der zuverlässige Zugang zu Hochschulbildung unerlässlich. Die finanzielle Sicherung durch das BAföG würde hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
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Resolution zur geplanten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)
Im Rahmen der geplanten Hochschulgesetz-Novellierung in Berlin hält die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) die folgenden Punkte für besonders relevant und sieht sie als Grundpfeiler eines neuen Gesetzes:
- Studium
- Im Zentrum des Studiums steht die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden. Ein Studium hat das Ziel, Menschen zum kritischen Denken und Hinterfragen anzuregen. Zudem soll der Abschluss des Studiums eine Berufsbefähigung gewährleisten. Die derzeitige alleinige Hauptzielsetzung einer Berufsqualifizierung lehnen wir ab.
2) Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung und freie Entfaltung. Wir lehnen daher Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen jeder Form ab. Die dafür notwendigen Kapazitäten an den Hochschulen sind zu schaffen. Für Details siehe Resolution gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkun- gen.1 3) Im Sinne der freien Entfaltung und der eigenständigen Persönlichkeitsent- wicklung lehnen wir jede Art der Zwangsberatung von Studierenden ab. Eine Beratung ist nur dann sinnvoll, wenn sie freiwillig und aus eigener Entscheidung erfolgt. Daher sollen Beratungsangebote beworben und die Kapazitäten geschaffen werden. 4) Derzeit beträgt der Arbeitsaufwandbei Studienfächern, die auf die Vor- lesungszeit konzentriert sind, 50 - 60 Stunden pro Woche. Dies ist die 1 https://zapfev.de/resolutionen/wise16/Zugangs-Zulassungsbeschraenkung/Reso% 20gegen%20Zugangs-%20und%20Zulassungsbeschraenkungen.pdf
Folge einer Berechnung von Leistungspunkten an der oberen Grenze des in den Akkreditierungsrichtlinien festgelegten Bereiches von 25-30 Zeitstun- den/Leistungspunkt. Für eine Normalisierung der Arbeitsbelastung soll der Maßstab von 1 LP = 25 Stunden Arbeit in Präsenz- und Selbststudium angewendet werden. 5) Momentan bemisst sich die Regelstudienzeit an einem durchschnittlichen Arbeitspensum von 30 LP pro Semester. Daraus ergibt sich bei einem Bachelor mit 180 Leistungspunkten eine Regelstudienzeit von 3 Jahren. Hierbei ist das Wort „Regel“ irreführend, da aktuell die Regelstudienzeit nicht die durchschnittliche Studiendauer beschreibt, die höher liegt. Daher fordern wir die Leistungspunkte pro Semester bei 20-25 LP anzusetzen, so dass die Planstudienzeit zwischen 3.5 und 4.5 Jahre beträgt. Dies entspricht einer Annäherung an die real absolvierbaren Leistungspunkte pro Semester und erleichtert Studierenden im Vollzeitstudium, in einem Umfang arbeiten zu können, der den Lebenshaltungskosten gerecht wird. 6) Ein Teilzeitstudium ermöglicht das Studieren in Vereinbarkeit mit Ar- beit, Familie und anderen Lebensbereichen. Diese Möglichkeit müssen alle Studierenden erhalten, weshalb das Recht auf ein Teilzeitstudium, ohne Begründung, im Berliner Hochschulgesetz verankert werden soll. Einzuschätzen, in welcher Zeit man sich welche Menge an Fachwissen aneignen kann, ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung und muss in freier Entscheidung möglich sein. 7) Fachsemester definieren die Zeit, in der jemand in einen Studiengang bisher insgesamt eingeschrieben war. Bei Wechsel der Universität und Immatri- kulation in den gleichen Studiengang wird die Person in das Fachsemester +1 eingestuft. Beim Wechsel des Studienganges in einen fachähnlichen oder fachnahen Studiengang wird die Person in das erste oder auf Antrag in ein höheres Fachsemester eingestuft. Die Hochschulsemester sind die Summe aller Fachsemester. Ein Teilzeitstudium führt zu einem anteiligen Fachsemester entsprechend des Verhältnisses der angestrebten Arbeitsbe- lastung zum Vollzeitstudium. Durch diese Abänderung der Handhabung von Fachsemestern schaffen wir Probleme beim Hochschulwechsel aus der Welt. Für Details siehe die Resolution zur Studierendenmobilität.2 Semestergebühren
Die ZaPF spricht sich gegen die Erhebung von Verwaltungs-
und Rückmeldegebühren aus. Wir sehen die Durchführung von Verwaltungs- aufgaben im Rahmen des Studiums wie Immatrikulation, Prüfungsverwaltung oder Rückmeldung als Kernaufgaben der Hochschulen, die ohne die Erhebung von Gebühren finanziert werden müssen. 2 https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Mobilitaet/reso_mobilitaet.pdf
2. Prüfungen Prüfungsan- und -abmeldungen
Prüfungsan- und abmeldungen werden von Hoch-
schulen individuell gehandhabt und dienen oft einem logistischen Zweck. Dies geht teilweise soweit, dass selbst innerhalb einer Hochschule oft deutliche Unter- schiede zu vermerken sind. Hier stehen die Fristen im Widerspruch zu Flexibilität und Studierendenfreundlichkeit. In unseren Augen gibt es keinen Grund, warum Studierende zum Teil mehrere Wochen vor Prüfungstermin von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen und wir sehen in dieser Form der Handhabung unnötige Hürden für Studierende. Eine Prüfungsanmeldung soll, falls sie denn explizit nötig ist, revidierbar sein. Diese Revision sollte so spät wie möglich vor der Prüfung durchführbar sein. Für ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF siehe die Resolution für einen flexibleren Umgang mit Prüfungsan- und abmeldungen.3 Zwangsexmatrikulation
Studierende durch drohende Zwangsexmatrikulationter Druck zu setzen ist in unseren Augen unangemessen; es ersetzt selbstver-
antwortliches und selbstbestimmtes durch prüfungsorientiertes Studierenbehindert damit die freie Entfaltung. Die ZaPF spricht sich gegen sämtliche Regelungen in Studienordnungen aus, welche den Fokus des Studiums vonAneignung von Wissen und persönlicher Entwicklung hin zu der Verhinderung der eigenen Exmatrikulation verschieben. Insbesondere fordern wir, solche Rege- lungen aufzuheben oder abzuändern, die auf eine Zwangsexmatrikulation hinaus laufen können, insbesondere die Begrenzung der Anzahl von Prüfungsversuchen oder die Zwangsberatungen. Ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF findet man in der Resolution zur Zwangsexmatrikulation.4 Symptompflicht
Die ZaPF spricht sich gegen die geforderte Angabe von Sym-
ptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus. Wir fordern, ausschließlich das Verfahren der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu ermöglichen. Für ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF siehe das Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten 5 und die Resolution zu Prüfungsunfähigkeits- bescheinigungen.6 3 https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Pruefungsanmeldung/reso_ pruefungsanmeldung.pdf 4 https://zapfev.de/resolutionen/wise17/Zwangsexmatrikulation/ Zwangsexmatrikulation.pdf 5 https://zapfev.de/resolutionen/sose17/symptompflicht/PosPapier_ Symptompflicht.pdf 6 https://zapfev.de/resolutionen/wise17/Pruefungsunfaehigkeit/ Pruefungsunfaehigkeitsbescheinigung.pdf
3. Akkreditierung Die Qualitätssicherung im Rahmen von (System-)Akkreditierungen mussne Rückbindung an die demokratischen Hochschulgremien erfahren, da sonst Verwaltungsstellen über die Ausgestaltung und Qualitätssicherung von Studien- gängen entscheiden. Die Einbindung der Ausbildungskommissionen undKommissionen für Studium und Lehre muss gesetzlich garantiert werden. Neuakkreditierungen sollen mit einer verkürzten Frist von fünf Jahren gelten. Für mehr Details siehe die Resolution zur länderspezifischen AusgestaltungMRVO.7 Alle Gutachter*innen sollen im Bereich Akkreditierung geschult seinentweder durch ihre Erfahrung oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnah- men. Bei Akkreditierungen von Lehramtsstudiengängen darf die VertretungBerufspraxis in der Gutachtergruppe nicht durch einen Vertreter*in der obersten Landesbehörde ersetzt werden, sondern soll um diese*n ergänzt werden. 4. Verfasste Studierendenschaft Stärkung des Zugangs zu Hochschuleinrichtungen
Verfasste Studierendenschaften
müssen für die Erfüllung ihrer vielfältigen und wichtigen Aufgaben freien Zugang zu den Einrichtungen der Hochschule haben. Insbesondere die ungehinderte Nutzung von Räumen für Veranstaltungen und der Versand von Mailsdie Studierenden sind Rechte, die im Gesetz garantiert werden müssen.Hochschule hat die verfasste Studierendenschaft durch Zugang zu allgemei- nen Verwaltungseinrichtungen wie Briefversand z.B. an neue Erstsemesterunterstützen. Fachschaftsinitativen
Viele Hochschulen in Berlin haben als innovatives Konzept
das offene Modell der studentischen Partizipation eingeführt, die sogenannten Fachschaftsinitativen. Diese niederschwelligen Strukturen sind als studentische Gestaltungsmöglichkeiten in der akademischen Selbstverwaltung entsprechend im Gesetz aufzunehmen. Ihnen muss der Zugang zu den EinrichtungenHochschulen garantiert werden, insbesondere die Bereitstellung von Fachschafts- räumen. Semesterticket
Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ist eine unver-
zichtbare Voraussetzung für ein sozialverträgliches Studium. In Anbetrachtsteigenden Lebenshaltungskosten in Berlin sehen wir es als notwendig, dassSemesterticket nicht nur kostengünstig, sondern höchstens kostenneutral ist. ei- der der – der an Die zu der der ein 7 https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Akkreditierung/reso_laender_akkr.pdf
5. Gremien Zusammensetzung und Statusgruppenveto
Für die konstruktive Zusammenarbeit
aller Statusgruppen in Universitätsgremien empfiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten: 1) Grundsätzlich ist es falsch, wenn eine Statusgruppe in einem demokrati- schen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt. Vielmehr ist es notwen- dig, dass keine Position übergangen werden kann. Dies kann z.B. durch eine paritätische Zusammensetzung oder ein Statusgruppen-Vetorecht [siehe Punkt 2[ sicher gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dassTeilhaberechte aller gesetzlich sichergestellt sind und nicht nur optional gewährt werden. Vergleiche hierzu Abschnitt „Gremien“ der Resolution zu Hochschulgesetzen.8 2) Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgruppenveto). 3) Die Mitglieder des Dekanats [und des Präsidiums bzw. Rektorats] dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen. [Die Leitung von Gremien erfolgt durch einen selbst gewählten Vorsitz.] Vergleiche das Positionspapier zur demokratischen Mitgestaltung in Hochschul- gremien.9 4) Gewählten Stellvertretungen der Mitglieder aller Gremien darf die Anwe- senheit auch in nichtöffentlichen Sitzungen des jeweiligen Gremiums nicht verwehrt werden. Kontrollrechte von Gremienmitgliedern
Zur Wahrung der demokratischen Grund-
sätze in der akademischen Selbstverwaltung sind Kontrollrechte für Gremien- mitglieder unabdingbar. Daher fordern wir das Recht für Gremienmitglieder, Berichte sowie Akteneinsicht zu allen in den Zuständigkeitsbereich des Gremi- ums und der von ihm gewählten Ämter fallenden Fragestellungen zu erhalten. Den Gremien muss darüber hinaus das Recht auf Einholung von Gutachten und Stellungnahmen garantiert werden. Gremienvor- beziehungsweise -nachmittag
Die ZaPF spricht sich dafür aus,Hochschulgesetz einen für Gremienarbeit reservierten Vor- oder Nachmittagverankern. Insbesondere sollen in diesem Zeitraum keine Lehrveranstaltungen
8 https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Hochschulgesetze/reso_hsgesetze.pdf 9 https://zapf.wiki/Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere# Positionspapier_zur_demokratischen_Mitgestaltung_in_Hochschulgremien
stattfinden. Die Wahl des Zeitraums und des Wochentages soll der jeweiligen Hochschule überlassen bleiben. 6. Gleichstellung Die Forderungen der ZaPF zur Durchsetzung von Gleichstellung an den Berliner Hochschulen lauten: 1) Genderneutrale Formulierungen im BerlHG. Beispiel: „Studierende“ statt „Studentinnen und Studenten“. 2) Dass Hochschulgrade in genderneutraler Form verliehen werden. 3) Eine Änderung der Regelung zur Frauenbeauftragten, so dass die Anzahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten von der Anzahl der Studieren- den der Hochschule abhängt, mindestens jedoch drei hauptberufliche Frauenbeauftragte pro Hochschule tätig sind. 4) Zur Wahl der haupt- und nebenberuflichen Frauenbeauftragten habenMitglieder der Hochschule das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht setzt den Eintrag „weiblich” in der Geburtsurkunde voraus. 5) Eine hauptberuflich beauftragte Person zur Gender-Gleichstellung. 6) Eine beauftragte Person für Studierende mit Behinderungen pro Fachbe- reich. 7) Eine beauftragte Person für Studierende mit Kindern, analog zu (5)Fachbereich. 8) Eltern-Kind-Zimmer, die KiTa-Standards erfüllen. 9) Die Möglichkeit, bei der Immatrikulation nicht-binäre Genderoptionen wählen zu können. 7. Promotion Rolle und Statusgruppe
Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung
zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie ist die erste Phase selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. Wir als ZaPF fordern die Aufnahme dieser Klarstellung in das Berliner Hoch- schulgesetz und in Konsequenz die Einordnung aller Promovierender inStatusgruppe der wissenschaftlich Mitarbeitenden.
Bessere Promotionsbedingungen
Zur Auflösung der Abhängigkeit von der betreu-
enden Person fordern wir die personelle Trennung von Betreuung, Begutachtung und arbeitsrechtlicher Weisungsbefugnis. Um dies zu gewährleisten müssen Promovierendenzentren an den Hochschulen mit den Aufgaben: • Zulassung zur Promotion und Zuordnung der fachlichen Betreuung, • Finanzielle und arbeitsrechtliche Organisation des Promotionsvorhabens, • Bestellung der Gutachter der Doktorarbeit • Unterstützung und Weiterbildung in Fragen der Lehre, • Überfachliche Weiterbildung, • Ombudsstelle eingerichtet werden. Die Lehrtätigkeit Promovierender ist eine der Säulen universitärer Lehre. Die Qualität dieser Lehrtätigkeit ist daher von besonderer Wichtigkeit. Aus die- sem Grund müssen Promovierende bei der Entwicklung ihrer didaktischen Fähigkeiten unterstützt werden. Als Anstellungsverhältnis fordern wir Qualifizierungsstellen mit den unter Ar- beitsbedingungen genannten Standards (siehe unten). 8. Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft Qualifizierungsstellen
Für Arbeitsverhältnisse mit einem Qualifikationsziel for-
dern wir folgende Standards: Arbeitsverhältnisse auf Qualifizierungsstellen an Hochschulen werden grundsätz- lich auf Basis von 100 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen. In begründeten Ausnahmen (Teilzeit) darf hiervon in Absprache mit den Arbeit- nehmenden abgewichen werden. Wird ein Arbeitsverhältnis mit weniger als 100 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen, so ist eine Mehrarbeit über das vertraglich festgesetzte Maß unzulässig. Es stehen mindestens 50 Pro- zent der regulären tariflichen Arbeitszeit zur Erreichung des Qualifikationszieles zur Verfügung. Dauerstellen
Die ZaPF fordert die Schaffung unbefristeter Stellen im wissen-
schaftlichen Mittelbau. Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im wis-
senschaftlichen Mittelbau kann es zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in der Forschung und Lehre, effizientem Wissenstransfer und einer Steigerung der Attraktivität der Karriere in der Wissenschaft kommen. Siehe Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mit- telbau 10 Insbesondere müssen Daueraufgaben durch unbefristete Anstellungen abgedeckt sein. Siehe Resolution zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.11 Gute Wissenschaftliche Praxis
Forschung nach den Prinzipien guter wissenschaft-
licher Praxis ist in allen Bereichen der Wissenschaft anzustreben. Als konkrete Maßnahme sehen wir die Notwendigkeit der Einrichtung unabhän- giger Ombudsstellen auf Landesebene. 9. Transparenz und Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen Transparenz in der Drittmittel-finanzierten Forschung
Wir halten Transparenz bei
der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten im Interesse Dritter für notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten folgende Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen: 1) Titel des Projekts 2) Hochschule mit Organisationseinheit 3) Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung 4) Projekt- und Vertragslaufzeit 5) Gesamtsumme 6) Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschrän- kungen, u. a. Art, Dauer und Umfang Positionspapier zur Transparenz in der Drittmittelforschung 12 Zusätzlich muss am Projektende ein Abschlussbericht veröffentlicht werden. 10 https://zapfev.de/resolutionen/sose17/mittelbau/mittelbau.pdf 11 https://zapfev.de/resolutionen/wise15/WissZeitVG/Stellungnahme_WiSe15_ WissZeitVG.pdf 12 https://zapfev.de/resolutionen/wise15/Transparenz_in_der_ Drittmittelforschung/Stellungnahme_WiSe15_Transparenz_in_der_ Drittmittelforschung.pdf
Friedensbindung
Im Berliner Hochschulgesetz fehlt bisher die Verpflichtung zur
zivilen Forschung. Diese Verantwortung soll bei den Aufgaben der Hochschule im Gesetz verankert werden. 10. Psychologische Erstberatung Mit dem Studium beginnt ein neuer Lebensabschnitt in dem Menschen mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden. Dies kann zu psychischen Belas- tungen führen, die unter Umständen nicht ohne professionelle Ansprechpersonen bewältigt werden können. Für diese Aufgabe muss die Hochschule eine psy- chologische Anlauf- und Beratungsstelle einrichten. Zudem sieht die ZaPF die Sensibilisierung im Umgang mit psychologischen Problemen als wichtiges gesell- schaftliches Thema und unterstützt die Schaffung und aktive Bewerbung von universitären Beratungsstellen.
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Resolution zu Open Science
Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass frei zugängliche Wissenschaft für die Durchführung der Forschung, wie auch für die Verbreitung der Ergebnisse, essentiell ist.
Die ZaPF spricht sich für den Grundsatz von Open Science in seinen verschiedenen Facetten aus. Insbesondere fordert die ZaPF, wissenschaftliche Arbeiten, vor allem die aus öffentlicher Hand finanzierten, unter Open Access zu veröffentlichen sowie erhobene Daten und entwickelten Quellcode im Sinne von Open Data beziehungsweise Open Source frei verfügbar zu machen.
Darüber hinaus betrachtet die ZaPF die aktuellen Bemühungen zum Aufbau der European Open Science Cloud (EOSC)[1] als richtungsweisend für die Realisierung von Open Science auf europäischer Ebene. Besonders die Entwicklungen der Hochenergiephysik, wie etwa das SCOAP3-Programm[2] , sind beispielhaft für die praktische Umsetzung im Forschungsalltag. Fachbereichsübergreifend ist die Förderung von Open Access Projekten aktiv voranzutreiben und deren Bedeutung hervorzuheben.
Außerdem fordert die ZaPF Unterzeichnung der Declaration on Research Assessment (DORA)[3] , die Empfehlungen in Bezug auf die Bewertung von wissentschaftlichen Arbeiten im Sinne von Open Science Evaluation ausspricht.
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Positionspapiere
Positionspapier zu studentischen begutachtenden Personen in Akkreditierungsverfahren
In den vergangen Jahren hat sich der studentische Akkreditierungspool als Instanz zur Schulung von studentischen begutachtenden Personen in allen Bereichen rund um den Themenkomplex der Akkreditierung von Studiengängen, sowie als Kontaktquelle zu den studentischen begutachtenden Personen etabliert. Die ZaPF als Vertretung der Physikstudierenden wertschätzt und unterstützt die Arbeit des Pools und die dadurch gegebene Qualitätssicherung.
Deshalb fordern wir, bei der Suche nach studentischen begutachtenden Personen auf den studentischen Akkreditierungspool zurückzugreifen und dessen Vorschlägen zu folgen. Eine Aquirierung von studentischen begutachtenden Personen auf anderen Wegen lehnen wir ab. Dies gilt sowohl für Programm- als auch für Systemakkreditierungsverfahren und interne Verfahren an systemakkreditierten Hochschulen.
Des Weiteren rufen wir Fachschaften, die direkte Anfragen nach studentischen begutachtenden Personen von Akkreditierungsagenturen erhalten, dazu auf, diese Agenturen an den studentischen Akkreditierungspool weiterzuverweisen.
Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung
Dieses Positionspapier ersetzt das Positionspapier des gleichen Titels, das auf der Winter-ZaPF 2017 in Siegen beschlossen wurde.
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) ist der Meinung, dass Wissenschaftskommunikation ein elementarer Bestandteil im Studium sein sollte. Wir sehen dafür unter anderem folgende Stellen im Bachelor- sowie Masterstudium, bei denen wissenschaftskommunikation integriert werden kann:
Vortrag der Abschlussarbeiten
Die ZaPF empfiehlt als Maßnahme, Angebote zu schaffen, um das Thema der eigenen Abschlussarbeit neben einer möglichen Verteidigung vorstellen zu können, um die Kompetenz, Wissenschaft zu kommunizieren, zu stärken. Sie ist der Meinung, dass hierfür beispielsweise Institutskolloquien, einen populärwissenschaftlichen Blogbeiträg veröffentlichen, Konferenzvorträge, Science Slams o. Ä. sinnvoll sind. Bei diesen kann aufgrund des diverseren Publikums die zielgruppenorientierte Kommunikation besser geübt werden als bei einem Publikum mit gleicher Spezialisierung. Insbesondere für die Masterarbeit wird deshalb eine Öffnung für die Allgemeinheit sehr empfohlen.
Eigenständiges Modul oder Integration als Schlüsselkompetenz
Die ZaPF empfiehlt das Angebot einer Veranstaltung, die folgende theoretische und praktische Kompetenzen im Bereich der Wissenschaftskommunikation vermittelt:
- Kenntnis von Konzepten der Wissenschaftskommunikation sowie Anwendung jener,
- Kenntnis und Anwendung diverser, über Präsentationen hinausgehender wissenschaftskommunikativer Formate,
- (populär-)wissenschaftliches Schreiben,
- Strukturierung wissenschaftlicher Inhalte sowie zielgruppenorientierte Aufbereitung dieser,
- selbstständige Darstellung eigener Forschung und
- Medienkompetenz, insbesondere Nutzung, Anwendung, Gestaltung und Einsatz von Medien.
Diese Veranstaltung sollte mindestens im Wahlpflichtbereich vorkommen. Sinnvoll für die Umsetzung erachtet die ZaPF ein Seminar und/oder eine Ringvorlesung mit folgenden beispielsweisen Inhalten:
- Überblick über Konzepte und Umsetzungsmöglichkeiten der Wissenschaftkommunikation,
- herkömmliche Kommunikationsformate, z.B. Vorträge, Artikel in Zeitschriften, Fernseh- und Radiobeiträge, Tage der offenen Tür o.Ä., sowie
- alternative Kommunikationsformate, z.B. Blogs, Videos, Podcasts, Ausstellungen, Science Slams, interaktive Veranstaltungen, Nächte der Wissenschaft o.Ä.,
- Rhetorikschulung,
- Medientheorie und
- Darstellung der eigenen Forschung.
Ein fakultätenübergreifendes Modul wird ermutigt. Dessen Leitung kann sowohl von universitären Lehrkräften unterschiedlicher Fachbereiche[1] als auch Mitarbeiter*innen zentraler Einrichtungen[2] oder externen Expert*innen übernommen werden. Die aus der Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes resultierende Vernetzung von Studierenden mit anderen Fachbereichen und in der Forschung ist nur eine der positiven Auswirkungen.
Bis zum Erreichen des Masterabschlusses sollte mindestens eine solche Maßnahme durchgeführt worden sein. Die Einbindung dieses Themengebietes in das Curriculum wird gefordert, um sowohl die Akzeptanz und Wertschätzung von Wissenschaftskommunikation allgemein, als auch die Identifikation von Studierenden mit Forschung sowie die Interdisziplinarität zu fördern.
Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation
Dieses Positionspapier ersetzt das Positionspapier des gleichen Titels, das auf der Winter-ZaPF 2017 in Siegen beschlossen wurde.
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) positioniert sich für eine starke Wissenschaftskommunikation und weist auf die besondere gesellschaftliche Verantwortung von Wissenschaftler*innen hin. Bisher sehen wir die Wissenschaftskommunikation als von den Universitäten unterschätzt, jedoch unabdingbar an. Neben der Bildung der Gesellschaft und der Verbreitung von Wissen soll Wissenschaftskommunikation ebenso der Rechtfertigung, aber auch der gesellschaftlichen Kontrolle der Wissenschaft dienen. Sie soll Forschung transparenter machen, Neugierde wecken, zum Nachdenken anregen, Akzeptanz für Wissenschaft und Forschung vergrößern und insbesondere mögliche Ängste in der Gesellschaft vor wissenschaftlichen Entwicklungen nehmen. Wissenschaft muss Teil der gesellschaftlichen und politischen Diskussion sein, deshalb sollen Wissenschaftler*innen sich aktiv in diese einmischen und Unwissenschaftlichkeit entgegentreten.
Eine gute Wissenschaftskommunikation bereitet ihren Gegenstand zielgruppenorientiert auf. Ebenso wie die Kommunikation von Forschung nach innen zur Aufgabe von Wissenschaftler*innen gehört, sei es durch Abschlussarbeiten, Publikationen oder wissenschaftliche Vorträge, so sollten Sie auch nach außen wirken, z.B. je nach Zielgruppe durch Formate wie Podcasts, Blogs, Videos, Science Slams oder wissenschaftliche Artikel in Zeitschriften. Wichtig ist hierbei das Erschließen neuer Zielgruppen und die Nachwuchsförderung. Auf für Wissenschaftler*innen teils oft schwer zu erreichende Gruppen wie bildungsferne Schichten oder Menschen mit Migrationshintergrund soll aktiv zugegangen werden. Dialog und Integration können und sollten auch über Wissenschaft stattfinden.
Eine besondere Rolle in der Ausübung sowie der Stärkung der Wissenschaftskommunikation sprechen wir den Universitäten und weiteren Hochschulen zu. Diese sollen bei Durchführung von Veranstaltungen sowie der Sensibilisierung und Ausbildung von zukünftigen Wissenschaftler*innen der Wissenschaftskommunikation eine besondere Beachtung schenken. Wir begrüßen das Engagement für Veranstaltungen wie z.B. Lange Nächte der Wissenschaften oder Schüleruniversitäten und sehen großes Potenzial in der Integration von Wissenschaftskommunikation in die akademische Ausbildung.