SoSe14 AK Zivilklausel
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Version vom 31. Mai 2014, 09:24 Uhr von Drm (Diskussion | Beiträge)
Vorstellung des AK
Verantwortliche/r: Timo (RWTH) und Martin (FUB)
Protokolant: bitte Gern
Diskussion der Sinnhaftigkeit und möglichen Implementation einer Zivilklausel sowie Erarbeitung eines Mindeststandards für Zivilklauseln.
Protokoll vom 31.05.2014
- Beginn
- 09:30 Uhr
- Ende
- HH:MM Uhr
- Redeleitung
- Timo (RWTH)
- Protokoll
- Martin (FUB)
- Anwesende Fachschaften
- RWTH Aachen,
- FU Berlin,
- Uni Bielefeld,
- Uni Bonn,
- TU Braunschweig,
- Uni Bremen,
- TU Dortmund,
- Uni Frankfurt,
- Uni Halle-Wittenberg,
- Uni Jena,
- KIT (Karlsruhe),
- Uni Konstanz,
- LMU München,
- Uni Würzburg,
Einleitung/Ziel des AK
Erarbeiten von Mindeststandards für eine Zivilklausel. Es geht explizit nicht darum, Zivilklauseln den Unis vorzuschreiben oder allen zu empfehlen, solche abzuschließen. Eine weitere Frage ist, wie kann eine Zivilklausel umgesetzt werden.
Protokoll
Meinungsbild: Prinzipiell hat niemand etwas dagegen, dass militärische Geldmittel für zivile Forschung genutzt werden.
- Durchsetzung z.B. Bremen: bei Verstoß bekommt Arbeitsgruppe keine Mittel mehr von der Uni.
- Wer soll das durchsetzen? Konschtanz: Ethikkommission (8-9 Leute) empfiehlt dem Senat
- Zivilklauseln mit zwei Problemkreisen: Ethik und Geheimhaltung
- Ausformulierung, Umsetzung, Ethikbewusstsein
- Transparenz auch mit zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
- Es ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.
- Modell, wie Veröffentlichungen stattfinden sollen (im Rahmen eines Veröffentlichungszwangs) sollte erarbeitet werden - Fristenlösung?
Zusammenfassung
Das Thema Ethik im Physikstudium soll in einem Folge-AK im WiSe14 behandelt werden: AK Wissenschaftsethik, verantwortlich Patrick (Uni Konschtanz)