SoSe14 AK Prüfungssystem Sammlung

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Version vom 21. Mai 2014, 15:49 Uhr von Mo (Diskussion | Beiträge) (Situation in Heidelberg zusammengefasst)

Einleitung/Ziel des AK

Verantwortliche/r: Daniela (Frankfurt)
Protokolant: Teil 1: Ja Teil 2: Nein

Es geht darum eine (tabellarische) Übersicht über die verschiedenen Prüfungsordnungsvarianten zu erstellen.

1. Teil: Als erstes sollen Kriterien erarbeitet werden mit denen eine Prüfungsordnung charakterisiert werden kann. Beispiele dafür könnten die Anzahlen der Wiederholungsmöglichkeiten oder z.B. Fristen für Klausuren sein.

Das Ziel ist eine Übersicht ähnlich der Mentoring Tabelle.

2. Teil: Es soll ein Arbeits-AK zum Füllen der Tabelle mit den entsprechenden Inhalten in der Tabelle folgen. Damit auf der ZaPF selbst möglich viel Zeit dafür ist, sollte die Erarbeitung der Kriterien und die Erstellung der Tabelle möglichst früh stattfinden.


Situation an einzelnen Hochschulen (Sammlung)

Uni Heidelberg

Bachelor:

Nach der Prüfungsordnung (§18) hat man im Physik Bachelor in Heidelberg das Recht, eine nicht bestandene Prüfung einmal zu wiederholen. Darüber hinaus gibt es zwei „Joker“ mit denen man je ein Pflichtmodul noch ein drittes Mal wiederholen darf. Diese Bestimmungen werden im Modulhandbuch näher spezifiziert: Als ein Prüfungsversuch im Sinne §18 PO gilt Klausur und Nachklausur. Man kann also durch insgesamt vier Klausuren fallen, bevor man einen Joker in Anspruch nehmen muss. Ausnahme bildet hier die Orientierungsprüfung Ex1. Da wir nicht wollten, dass Leute aus dem Studium geprüft werden, bevor sie nicht einmal ein Prof persönlich gesehen hat, bekommt man, falls man auch im dritten Prüfungsversuch (Joker) durch die erste Klausur gefallen ist, eine mündliche Prüfung.

Master:

Im Physik Master gibt es einen Kernbereich aus neun Module (á 8 CP) von denen man zwei hören muss. Alle anderen Module sind nicht benotet und müssen nur bestanden werden, sodass es hier eigentlich nie zu Problemen mit Durchfallen kommt. Ansonsten kann auch hier jede Prüfung einmal (bei besonderer Begründung zweimal) wiederholt werden.

Prüfungsordnung Modulhandbuch