Satzung der ZaPF

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§ 1 Name

Die Tagung der Vertreter der Physik-Fachschaften trägt den Namen Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften, kurz ZaPF. Sie ist die Nachfolgeorganisation der Bundes-Fachschaften-Tagung Physik (BuFaTa Physik).

§ 2 Mitglieder

Die ZaPF setzt sich aus Vertretern und Mitgliedern der Fachschaften Physik aller Hochschulen des deutschsprachigen Raumes zusammen.

§ 3 Aufgaben

Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. Die ZaPF dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Problemkreisen und tritt mit Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. Eine ZaPF beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. Die ausrichtende Fachschaft legt den weiteren Programm-Ablauf der Tagung fest. Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF analog.

§ 4 Tagung

Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zur Verfügung.

§ 5 Organe

Die Organe der ZaPF sind

  1. Das ZaPF-Plenum
    Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. Einzelne Themen werden in Arbeitskreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und ähnliche Gremien. Es beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF. Alles weitere regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF analog.
  2. Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF)
    Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit. Der StAPF wird auf jeder ZaPF neu gewählt. Er besteht aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen. Er konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen.

Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher. Sollte kein StAPF gewählt werden können, übernimmt das Plenum der ZaPF die Aufgaben des StAPF.

§ 6 Wahlen

Wahlen und Abstimmungen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF analog.

§ 7 Satzungsänderungen

Eine Änderung der Satzung entspricht dem Vorgehen bei Änderung der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF. Die Mehrheiten und Fristen sind entsprechend zu wahren.

Schlussbestimmungen

Die vorliegende Satzung wurde anlässlich der ZaPF '06 in Dresden vorbereitet und mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Fachschaften beschlossen und angenommen. Diese Satzung setzt alle bisherigen außer Kraft. Sie trat zum 28. 05. 2006 in Kraft. Änderung in Paragraph 5 Absatz 2 beschlossen auf der Sommer-ZaPF 07 in Berlin!

Satzung als PDF

Die Satzung der ZaPF findet sich auf dem Webspace des ZaPF e.V. als PDF-Version