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Version vom 24. November 2018, 21:54 Uhr von Blei (Diskussion | Beiträge)
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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Albert ( aus ?)

Die Landesregierung Schleswig-Holstein plant in der nächsten Erneuerung des Hochschulgesetzes den Fachschaften den Status einer Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts als Teilkörperschaft der Studierendenschaft zu geben. Wir würden gerne von anderen Fachschaften, die diesen Status bereits haben, Erfahrungen sammeln, was sich dadurch ändert. Dieser Status erlaubt es uns weiterhin, eine eigene Satzung zu geben. Welche Inhalte sind dafür sinnvoll, was sollte man (nicht) da reinschreiben? All das würden wir gerne im Austausch erfahren.

Arbeitskreis: "Rechtsform und Satzung"

Protokoll vom tt.mm.jjjj

Beginn
HH:MM Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Vorname Nachname (Uni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften

Einleitung/Ziel des AK

Das Protokoll befindet sich unter dem volgenden Link. [1]

Protokoll

Zusammenfassung