SoSe10 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Empfehlungen zur Ausgestaltung der Bachelor- und Master-Studiengänge im Fach Physik === | === Empfehlungen zur Ausgestaltung der Bachelor- und Master-Studiengänge im Fach Physik === | ||
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# Der Bachelorstudiengang soll 180 CP und der Master 120 CP umfassen. | # Der Bachelorstudiengang soll 180 CP und der Master 120 CP umfassen. | ||
# Um Auslandsaufenthalte zu unterstützen und Hochschulwechsel zu ermöglichen, sollen extern erbrachte Studienleistungen im Pflichtbereich des Bachelorstudiums im vollen Leistungspunktumfang auf inhaltlich ähnliche Module der eigenen Hochschule angerechnet | # Um Auslandsaufenthalte zu unterstützen und Hochschulwechsel zu ermöglichen, sollen extern erbrachte Studienleistungen im Pflichtbereich des Bachelorstudiums im vollen Leistungspunktumfang auf inhaltlich ähnliche Module der eigenen Hochschule angerechnet |