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Satzung der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Pklaus (Diskussion | Beiträge)
K PDF-Datei der aktuellen Satzung verlinkt.
Krümel (Diskussion | Beiträge)
§ 5 Organe: Einarbeitung der auf SS13 beschlossenen Änderungen des StAPF
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# '''Das ZaPF-Plenum'''<br />Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. Einzelne Themen werden in Arbeits-kreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und ähnliche Gremien. Es beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF. Den Ablauf der Plenen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF.
# '''Das ZaPF-Plenum'''<br />Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. Einzelne Themen werden in Arbeits-kreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und ähnliche Gremien. Es beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF. Den Ablauf der Plenen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF.
# '''Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF)'''<br />Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit. Zu jeder im Sommersemester stattfindenden ZaPF wird der StAPF neu gewählt. Sollten ein oder mehrere Posten im StAPF vakant sein, muss im Abschlussplenum der Winter-ZaPF eine Nachbesetzung durchgeführt werden. Die Nachbesetzung ist eine Personenwahl wie zur Wahl des gesamten StAPF. Sollte es keine Kandidaten für diese Posten geben, bleiben sie vakant. Der StAPF besteht aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen. Er konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher. Sollte kein StAPF gewählt werden übernimmt das Plenum der ZaPF die Aufgaben des StAPF.
# '''Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF)'''<br />Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit. Der StAPF besteht aus fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen, welche für jeweils ein Jahr gewählt werden. Zu jeder im Sommersemester stattfindenden ZaPF werden drei Mitglieder des StAPF neu gewählt. Zu jeder im Wintersemester stattfindenden ZaPF werden zwei Mitglieder des StAPF neu gewählt. Sollten ein oder mehrere Posten im StAPF vakant sein, muss im Abschlussplenum der darauf folgenden ZaPF eine Nachbesetzung durchgeführt werden. Die Nachbesetzung ist eine Personenwahl wie zur Wahl des gesamten StAPF. Sollte es keine Kandidaten für diese Posten geben, bleiben sie vakant. Der StAPF besteht aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen. Er konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher. Sollte kein StAPF gewählt werden übernimmt das Plenum der ZaPF die Aufgaben des StAPF.


=== § 7 Satzungsänderungen ===
=== § 7 Satzungsänderungen ===