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* Gerade bei dem Vorstand der hochschulweiten Studierendenvertretung und den Referaten gibt es häufig eine finanzielle Aufwandsentschädigung, die zwischen 50 € und dem BAFöG-Höchstsatz liegt. | * Gerade bei dem Vorstand der hochschulweiten Studierendenvertretung und den Referaten gibt es häufig eine finanzielle Aufwandsentschädigung, die zwischen 50 € und dem BAFöG-Höchstsatz liegt. | ||
* Oftmals ist für etwa ein Semester oder Jahr intensiverer Arbeit in der Studierendenvertretung ein (zusätzliches) Urlaubs/Freisemester | * Oftmals ist für etwa ein Semester oder Jahr intensiverer Arbeit in der Studierendenvertretung ein (zusätzliches) Urlaubs/Freisemester, ein Semester länger BAFöG oder die Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester möglich. | ||
* Urlaubs/Freisemester sind möglich für diejenigen, die ein gewähltes Amt inne haben. | * Urlaubs/Freisemester sind möglich für diejenigen, die ein gewähltes Amt inne haben. | ||
* Vereinzelt wird sogar Sitzungsgeld für einzelne oder gar alle Abgeordnete in der uniweiten Studierendenvertretung gezahlt. | * Vereinzelt wird sogar Sitzungsgeld für einzelne oder gar alle Abgeordnete in der uniweiten Studierendenvertretung gezahlt. | ||