SoSe13 StAPF: Unterschied zwischen den Versionen
BenniD (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Nils (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
Es hat sich aber als hilfreich erwiesen, zwecks des besseren Wissenstranfers mindestens einen Posten mit jemandem zu besetzen, der bereits vorher Mitglied des StAPF war. | Es hat sich aber als hilfreich erwiesen, zwecks des besseren Wissenstranfers mindestens einen Posten mit jemandem zu besetzen, der bereits vorher Mitglied des StAPF war. | ||
Mit Hilfe der vorgeschlagenen Satzungsänderung würde man immer garantieren, dass neue StAPF-Mitglieder mit bereits erfahrenen Personen zusammenarbeiten können, was aktuell nur möglich ist, wenn sich jemand für ein ganzes weiteres Jahr aufstellen lässt. | Mit Hilfe der vorgeschlagenen Satzungsänderung würde man immer garantieren, dass neue StAPF-Mitglieder mit bereits erfahrenen Personen zusammenarbeiten können, was aktuell nur möglich ist, wenn sich jemand für ein ganzes weiteres Jahr aufstellen lässt. | ||
=== Dem Plenum vorgelegte Satzungsänderung === | |||
[https://vmp.ethz.ch/zapfwiki/images/f/fc/Satzungs%C3%A4nderung.pdf Antrag auf Satzungsänderung] | |||
[[Kategorie:SoSe13]] | [[Kategorie:SoSe13]] | ||
[[Kategorie:StAPF-Protokolle]] | [[Kategorie:StAPF-Protokolle]] |
Version vom 11. Mai 2013, 18:13 Uhr
Verantwortlich: Christian (Uni Oldenburg)
Thema: Änderungsvorschlag zur Satzung in §5, Absatz 2. :
§5 Organe ... 2. Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit. __Der StAPF besteht aus fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen, welche für jeweils ein Jahr gewählt werden. Zu jeder im Sommersemester stattfindenden ZaPF werden drei Mitglieder des StAPF neu gewählt. Zu jeder im Wintersemester stattfindenden ZaPF werden zwei Mitglieder des StAPF neu gewählt.__ Sollten ein oder mehrere Posten im StAPF vakant sein, muss im Abschlussplenum der Winter-ZaPF eine Nachbesetzung durchgeführt werden. Die Nachbesetzung ist eine Personenwahl wie zur Wahl des gesamten StAPF. Sollte es keine Kandidaten für diese Posten geben, bleiben sie vakant. Er konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher. Sollte kein StAPF gewählt werden übernimmt das Plenum der ZaPF die Aufgaben des StAPF.
Begründung: Nach der derzeitigen Satzung wird nur im Sommersemester der StAPF neu gewählt. Es hat sich aber als hilfreich erwiesen, zwecks des besseren Wissenstranfers mindestens einen Posten mit jemandem zu besetzen, der bereits vorher Mitglied des StAPF war. Mit Hilfe der vorgeschlagenen Satzungsänderung würde man immer garantieren, dass neue StAPF-Mitglieder mit bereits erfahrenen Personen zusammenarbeiten können, was aktuell nur möglich ist, wenn sich jemand für ein ganzes weiteres Jahr aufstellen lässt.