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SoSe13 AK Promotionsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Stefan.le (Diskussion | Beiträge)
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Meinungsbilder im AK brachten folgende Position der ZaPF, die im Endplenum zur Kenntnis genommen werden sollen:
Meinungsbilder im AK brachten folgende Position der ZaPF, die im Endplenum zur Kenntnis genommen werden sollen:


* Wir sind unschlüssig, ob die zwingende Heranziehung externer Gutachter hilfreich ist Folge-AK
* Wir sind unschlüssig, ob die zwingende Heranziehung externer Gutachter hilfreich ist Folge-AK
* Wir befürworten Graduiertenkollegs, soweit sie nicht zu einer Verschulung der Promotion führen. Zwingende Teilnahmen sind abzulehnen.
* Wir befürworten Graduiertenkollegs, soweit sie nicht zu einer Verschulung der Promotion führen. Zwingende Teilnahmen sind abzulehnen.
* Es muss weiter zur Verpflichtung des Fachbereiches zur Betreuung geredet werdenFolge-AK
* Es muss weiter zur Verpflichtung des Fachbereiches zur Betreuung geredet werden Folge-AK
* Bei der Notenvergabe herrscht Unschlüssigkeit, eine sinnvolle Notenverteilung ist anzustreben
* Bei der Notenvergabe herrscht Unschlüssigkeit, eine sinnvolle Notenverteilung ist anzustreben
* Kumulative Promotionen sind als Ausnahme nicht grundsätzlich abzulehnen.
* Kumulative Promotionen sind als Ausnahme nicht grundsätzlich abzulehnen.