SoSe11 AK Selbstverstaendnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Text siehe bisheriger Schlussbestimmungen der aktuellen Satzung. | Text siehe bisheriger Schlussbestimmungen der aktuellen Satzung. | ||
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Die ZaPF hat zur Aufgabe, aktuelle und grundsätzliche Fragestellungen und Probleme des Physikstudiums zu erörtern und für dessen Verbesserung einzutreten. | |||
Dazu werden die entsprechenden hochschul- und studienrelevanten Themenbereiche unter den Fachschaften erörtert und gemeinsame Positionen erarbeitet, die an die Öffentlichkeit herangetragen werden. | |||
Für die Fachschaften bietet sie Gelegenheit, über den Themenhorizont der eigenen Universität hinaus zu blicken, sich zu vernetzen und Ideen und Anregungen zu sammeln. | |||
'''§4 Tagung''' | |||
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Eine ZaPF beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zur Verfügung. |
Version vom 29. Mai 2011, 10:11 Uhr
Protokoll
Datei:SoSe11 Protokoll AK Selbstverständnis.pdf
Ideen für eine Anpassung der Satzung
Im Rahmen des AK's vom 28.Mai.2011 entstanden drei Ideen für eine Anpassung der Satzung der ZaPF:
Idee 1
Präambel:
Die ZaPF dient dem regelmäßigen Austausch der Fachschaften des Fachbereichs Physik mit der Intention die Situation der Studierenden zu verbessern. Zu diesem Zweck erarbeiten die Teilnehmer gemeinsame Positionen, die sie gemeinsam unter dem Namen der ZaPF an dritte Stellen kommunizieren kann.
§1 Die ZaPF
§1.1 Name
Text siehe bisheriger §1 (Name) der aktuellen Satzung.
§1.2 Mitglieder
Text siehe bisheriger §2 (Mitglieder) der aktuellen Satzung.
§1.3 Aufgaben
Die ZaPF befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Problemkreisen und tritt mit Resultaten gegebenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften.
§2 Tagung
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. Die ausrichtende Fachschaft legt den weiteren Programm-Ablauf der Tagung fest. Alles Weitere regelt die Geschäftsordung für Plenen der ZaPF analog. Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zur Verfügung.
§3 Organe
Text siehe bisheriger §5 (Organe) der aktuellen Satzung.
§4 Wahlen
Text siehe bisheriger §6 (Wahlen) der aktuellen Satzung.
§5 Satzungsänderungen
Text siehe bisheriger §7 (Satzungsänderungen) der aktuellen Satzung.
Schlussbestimmungen
Text siehe bisheriger Schlussbestimmungen der aktuellen Satzung.
Idee 2
§3 Aufgaben
Die ZaPF hat zur Aufgabe, aktuelle und grundsätzliche Fragestellungen und Probleme des Physikstudiums zu erörtern und für dessen Verbesserung einzutreten. Dazu werden die entsprechenden hochschul- und studienrelevanten Themenbereiche unter den Fachschaften erörtert und gemeinsame Positionen erarbeitet, die an die Öffentlichkeit herangetragen werden. Für die Fachschaften bietet sie Gelegenheit, über den Themenhorizont der eigenen Universität hinaus zu blicken, sich zu vernetzen und Ideen und Anregungen zu sammeln.
§4 Tagung
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Eine ZaPF beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zur Verfügung.