SoSe11 AK Selbstverstaendnis: Unterschied zwischen den Versionen
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===Idee 1=== | ===Idee 1=== | ||
'''Präambel:''' | |||
Die ZaPF dient dem regelmäßigen Austausch der Fachschaften des Fachbereichs Physik mit der Intention die Situation der Studierenden zu verbessern. Zu diesem Zweck erarbeiten die Teilnehmer gemeinsame Positionen, die sie gemeinsam unter dem Namen der ZaPF an dritte Stellen kommunizieren kann. | Die ZaPF dient dem regelmäßigen Austausch der Fachschaften des Fachbereichs Physik mit der Intention die Situation der Studierenden zu verbessern. Zu diesem Zweck erarbeiten die Teilnehmer gemeinsame Positionen, die sie gemeinsam unter dem Namen der ZaPF an dritte Stellen kommunizieren kann. | ||
'''§1 Die ZaPF''' | |||
'''§1.1 Name''' | |||
Text siehe bisheriger §1 (Name) der aktuellen Satzung. | Text siehe bisheriger §1 (Name) der aktuellen Satzung. | ||
'''§1.2 Mitglieder''' | |||
Text siehe bisheriger §2 (Mitglieder) der aktuellen Satzung. | Text siehe bisheriger §2 (Mitglieder) der aktuellen Satzung. | ||
'''§1.3 Aufgaben''' | |||
Die ZaPF befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Problemkreisen und tritt mit Resultaten gegebenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. | Die ZaPF befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Problemkreisen und tritt mit Resultaten gegebenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. | ||
'''§2 Tagung''' | |||
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. Die ausrichtende Fachschaft legt den weiteren Programm-Ablauf der Tagung fest. Alles Weitere regelt die Geschäftsordung für Plenen der ZaPF analog. Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zur Verfügung. | Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. Die ausrichtende Fachschaft legt den weiteren Programm-Ablauf der Tagung fest. Alles Weitere regelt die Geschäftsordung für Plenen der ZaPF analog. Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zur Verfügung. | ||
'''§3 Organe''' | |||
Text siehe bisheriger §5 (Organe) der aktuellen Satzung. | Text siehe bisheriger §5 (Organe) der aktuellen Satzung. | ||
'''§4 Wahlen''' | |||
Text siehe bisheriger §6 (Wahlen) der aktuellen Satzung. | Text siehe bisheriger §6 (Wahlen) der aktuellen Satzung. | ||
'''§5 Satzungsänderungen''' | |||
Text siehe bisheriger §7 (Satzungsänderungen) der aktuellen Satzung. | Text siehe bisheriger §7 (Satzungsänderungen) der aktuellen Satzung. | ||
'''Schlussbestimmungen''' | |||
Text siehe bisheriger Schlussbestimmungen der aktuellen Satzung. | Text siehe bisheriger Schlussbestimmungen der aktuellen Satzung. |
Version vom 28. Mai 2011, 13:07 Uhr
Ideen für eine Anpassung der Satzung
Im Rahmen des AK's vom 28.Mai.2011 entstanden drei Ideen für eine Anpassung der Satzung:
Idee 1
Präambel:
Die ZaPF dient dem regelmäßigen Austausch der Fachschaften des Fachbereichs Physik mit der Intention die Situation der Studierenden zu verbessern. Zu diesem Zweck erarbeiten die Teilnehmer gemeinsame Positionen, die sie gemeinsam unter dem Namen der ZaPF an dritte Stellen kommunizieren kann.
§1 Die ZaPF
§1.1 Name Text siehe bisheriger §1 (Name) der aktuellen Satzung. §1.2 Mitglieder Text siehe bisheriger §2 (Mitglieder) der aktuellen Satzung. §1.3 Aufgaben Die ZaPF befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Problemkreisen und tritt mit Resultaten gegebenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften.
§2 Tagung Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. Die ausrichtende Fachschaft legt den weiteren Programm-Ablauf der Tagung fest. Alles Weitere regelt die Geschäftsordung für Plenen der ZaPF analog. Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zur Verfügung.
§3 Organe Text siehe bisheriger §5 (Organe) der aktuellen Satzung. §4 Wahlen Text siehe bisheriger §6 (Wahlen) der aktuellen Satzung. §5 Satzungsänderungen Text siehe bisheriger §7 (Satzungsänderungen) der aktuellen Satzung. Schlussbestimmungen Text siehe bisheriger Schlussbestimmungen der aktuellen Satzung.