WiSe10 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Die ZaPF beschließt, einen Ausschuss einzurichten, der die Revision der Satzung und der Geschäftsordnung berät. Auf der kommenden Dresden-ZaPF werden die Ergebnisse vorgestelltung und ggf. zur Beschlussfassung gebracht.
Die ZaPF beschließt, einen Ausschuss einzurichten, der die Revision der Satzung und der Geschäftsordnung berät. Auf der kommenden Dresden-ZaPF werden die Ergebnisse vorgestelltung und ggf. zur Beschlussfassung gebracht.
=== CHE-Ranking ===
Die ZaPF möge den StAPF beauftragen, die Kommunikation zum CHE aufrecht zu erhalten und die Koordination der Zusammenarbeit zwecks Überarbeitung der Fragebögen zu übernehmen. <br \>
Die ZaPF möge den StAPF beauftragen, die anderen BuFaTas über die Gesprächsmöglichkeiten mit Vertretern des CHE-Rankings zu informieren und die Ergebnisse des Dialogs weiterzureichen.

Version vom 12. Februar 2011, 19:57 Uhr

Resolutionen

Resolutionen vom WiSe10/11 aus Berlin

Übungskonzepte

Die ZaPF sieht die folgenden Punkte als wichtige Elemente eines Übungsbetriebes an:

  • Zu den Vorlesungen werden in der Regel Übungsaufgaben gestellt (insbesondere zu den Grundvorlesungen).
  • Sofern der Dozent die Aufgaben nicht selbst stellt, werden sie von ihm bestätigt.
  • Zu den Aufgaben werden Musterlösungen als Dokument zugänglich gemacht.
  • Jeder Studierende soll Möglichkeit haben seine bearbeiteten Aufgaben zur Korrektur abzugeben.
  • Die Teilnehmerzahl einer Übungsgruppe soll 15 nicht überschreiten.
  • Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben in den Übungsgruppen die gerechneten und neuen Aufgaben zu besprechen und Fragen zu klären.
  • Vorlesungsinhalte sollen in den Übungsgruppen wiederholt werden (z.B. durch Verständnisfragen, Kurzvorträge).
  • Die Dozenten, Aufgabensteller und Übungsguppenbetreuer einer Lehrveranstaltung treffen sich regelmäßig und halten Rücksprache. Die erste Anlaufstelle für inhaltliche Fragen eines Studierenden ist der Betreuer seiner Übungsgruppe.

Verfasste Studierendenschaften in Bayern und Baden-Würtemberg

Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Studierendenschaften und entsprechenden Landes-ASten-Konferenzen (LAK) in Baden-Württemberg und Bayern nach Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften. Zur Vertretung und Wahrung der Rechte der Studierenden sind frei gewählte Verfasste Studierendenschaften notwendig.

Zur Vertretung und Wahrung der Rechte der Studierenden sind frei gewählte Vertretungen Verfasster Studierendenschaften notwendig. Zur Ausübung dieser Funktion sollen sie insbesondere mit folgenden Rechten ausgestattet werden:

  1. sich selbst eine Satzung zu geben
  2. Beiträge zu erheben und ihre Finanzen selbst zu verwalten
  3. sich politisch zu äußern



Weitere Beschlüsse

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Die ZaPF beschließt, einen Ausschuss einzurichten, der die Revision der Satzung und der Geschäftsordnung berät. Auf der kommenden Dresden-ZaPF werden die Ergebnisse vorgestelltung und ggf. zur Beschlussfassung gebracht.

CHE-Ranking

Die ZaPF möge den StAPF beauftragen, die Kommunikation zum CHE aufrecht zu erhalten und die Koordination der Zusammenarbeit zwecks Überarbeitung der Fragebögen zu übernehmen.
Die ZaPF möge den StAPF beauftragen, die anderen BuFaTas über die Gesprächsmöglichkeiten mit Vertretern des CHE-Rankings zu informieren und die Ergebnisse des Dialogs weiterzureichen.