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Satzung des ZaPF e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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<li><p>Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigenden Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende gemeinnützige Organisation. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts durchgeführt werden.</p></li>
<li><p>Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigenden Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende gemeinnützige Organisation. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts durchgeführt werden.</p></li>
<li><p>Bei der Auflösung wählt die Mitgliederversammlung zwei Mitglieder zu vertretungsberechtigten Liquidatoren.</p></li></ol>
<li><p>Bei der Auflösung wählt die Mitgliederversammlung zwei Mitglieder zu vertretungsberechtigten Liquidatoren.</p></li></ol>
[[Kategorie:Regelungen]]
[[Kategorie:ZaPF e.V.]]