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Erik (Diskussion | Beiträge) pdf link auskommentiert, da pdf derzeit nicht online wir aber wieder angepasst |
Pklaus (Diskussion | Beiträge) Umbau der Anmerkungen in richtige MediaWiki-Referenzen; Einfügen des Standes der GO: ein Tag nach dem Abschlussplenum in Göttingen (und als Referenz dazu die Änderungs-Historie); PDF nicht aktuell |
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'''Die männliche Anrede gilt im folgenden sowohl für weibliche als auch für männliche TeilnehmerInnen der ZaPF.''' | Stand: 1. Juni 2009<ref>Diese Geschäftsordnung wurde 2005 im Abschlussplenum der Sommer ZaPF in Erlangen beschlossen. Änderungen seit dem 2007 auf der Sommer ZaPF in Berlin, 2008 auf der Sommer ZaPF in Konstanz, 2008 auf der Winter ZaPF in Aachen, 2009 auf der Sommer ZaPF in Göttingen</ref> | ||
'''Die männliche Anrede gilt im folgenden sowohl für weibliche als auch für männliche TeilnehmerInnen der ZaPF.''' | |||
== Ablauf eines Plenums: == | == Ablauf eines Plenums: == | ||
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== Beschlüsse und Wahlen == | == Beschlüsse und Wahlen == | ||
* Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn 15 Physik Fachschaften | * Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn 15 Physik Fachschaften<ref>15 Fachschaften entsprechen unserem Kenntnissstand nach 1/4 der Physik Fachschaften Deutschlands.</ref> im Plenum anwesend sind. | ||
* Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein- Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | * Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein- Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | ||
* Stimmberechtigt für Meinungsbilder ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. | * Stimmberechtigt für Meinungsbilder ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. | ||
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* Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | * Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | ||
* Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | * Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | ||
* Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Jede Fachschaft besitzt eine Stimme. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen und mindestens acht <ref> | * Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Jede Fachschaft besitzt eine Stimme. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen und mindestens acht <ref>Das Minimum von acht Ja-Stimmen bewirkt, dass ein Kandidat mindestens die absolute Mehrheit der zur Beschlussfähigkeit notwendigen Stimmen erhalten muss. Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen.</ref> Ja-Stimmen erhält und die Wahl annimmt. Sollten mehr Kandidaten gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt. | ||
* Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | * Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | ||
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== Kommentare == | |||
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== Geschäftsordnung als PDF == | == Geschäftsordnung als PDF == | ||
Die Geschäftsordnung lag früher in einer PDF-Version vor, zu der zurzeit jedoch keine LaTeX-Quelldatei auffindbar ist. Es wird derzeit nach dieser gesucht und dann die PDF hier hinzugefügt. Wer Hinweise hat, melde sich bei mir. --[[Benutzer:Pklaus|pklaus]] 12:03, 1. Dez. 2010 (CET) | |||
<!-- Die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF findet sich auf dem Webspace der www.zapf-ev.de als PDF-Version.--> | <!-- Die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF findet sich auf dem Webspace der www.zapf-ev.de als PDF-Version.--> | ||