WiSe10 Anfangsplenum: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Diskussion:''' Tobi aus Düsseldorf merkt an, dass die GO in diesem Punkt eigentlich recht klar ist, Nichtbefassung und Vertagung ist nicht das gleiche, manches muss vertagt werden. Es muss klar sein, dass Vertagung möglich ist. Die FUB antwortet, dass Vertagung tatsächlich oft genutzt wird, um sich mit Anträgen praktisch nicht mehr zu befassen. Diusburg-Essen hält fest, dass Nichtbefassung eine endgültige Nichtbefassung sei. Würzburg schlägt vor, für eine Vertagung die nötige Zustimmung auf eine 2/3-Mehrheit zu erhöhen. Hannover merkt an, dass die Änderungen im Anfangsplenum sinnvoll seien, im Endplenum nicht. Zwischen Nichtbefassung und Vertagung ist sicher ein Unterschied, anscheinend hat ein AK bei Ablehnung eines Antrags keine ausreichende Vorbereitung getroffen, womit eine Vertagung sinnvoll sei. | '''Diskussion:''' Tobi aus Düsseldorf merkt an, dass die GO in diesem Punkt eigentlich recht klar ist, Nichtbefassung und Vertagung ist nicht das gleiche, manches muss vertagt werden. Es muss klar sein, dass Vertagung möglich ist. Die FUB antwortet, dass Vertagung tatsächlich oft genutzt wird, um sich mit Anträgen praktisch nicht mehr zu befassen. Diusburg-Essen hält fest, dass Nichtbefassung eine endgültige Nichtbefassung sei. Würzburg schlägt vor, für eine Vertagung die nötige Zustimmung auf eine 2/3-Mehrheit zu erhöhen. Hannover merkt an, dass die Änderungen im Anfangsplenum sinnvoll seien, im Endplenum nicht. Zwischen Nichtbefassung und Vertagung ist sicher ein Unterschied, anscheinend hat ein AK bei Ablehnung eines Antrags keine ausreichende Vorbereitung getroffen, womit eine Vertagung sinnvoll sei. | ||
Die FUB merkt an, dass die Ablehnung eines Antrags quasi das gleiche sei wie eine Verschiebung, da man einen besser formulierten Antrag stets wieder einreichen kann. Die LMU fügt hinzu, dass bei einem in der Besetzung ständig wechselnden Gremium wie der ZapF eine Verschiebung einer Nichtbefassung gleichkommt. Tübingen hält fest, dass jeder Antragsteller das Recht haben sollte, zu sehen, wie das Plenum zu einem Thema steht. Eine Verschiebung sei dabei frustrierend und brächte kein Ergebnis. Francis möchte den Antrag modifizieren, sodass die Punkte in "Alt" nicht gestrichen werden, sondern eine 2/3-Mehrheit benötigen. Nach aufkommender Unruhe wird der Vorschlag zurückgezogen. | Die FUB merkt an, dass die Ablehnung eines Antrags quasi das gleiche sei wie eine Verschiebung, da man einen besser formulierten Antrag stets wieder einreichen kann. Die LMU fügt hinzu, dass bei einem in der Besetzung ständig wechselnden Gremium wie der ZapF eine Verschiebung einer Nichtbefassung gleichkommt. Tübingen hält fest, dass jeder Antragsteller das Recht haben sollte, zu sehen, wie das Plenum zu einem Thema steht. Eine Verschiebung sei dabei frustrierend und brächte kein Ergebnis. Francis möchte den Antrag modifizieren, sodass die Punkte in "Alt" nicht gestrichen werden, sondern eine 2/3-Mehrheit benötigen. Nach aufkommender Unruhe wird der Vorschlag zurückgezogen. | ||
Bonn merkt an, dass es nicht sinnvoll ist, im Anfangsplenum gestellte Anträge abzulehnen, da man sich dann während der ZaPF darüber austauschen kann. | Bonn merkt an, dass es nicht sinnvoll ist, im Anfangsplenum gestellte Anträge abzulehnen, da man sich dann während der ZaPF darüber austauschen kann. René merkt an, dass "insbesondere" für die ausformulierten Anträge gilt, deshalb sei dies rechtlich korrekter. Er weist außerdem darauf hin, dass bei Ablehnung eines Antrags kein ähnlich formulierter Antrag mehr gestellt werden kann. | ||
Karina stellt einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung. Inhaltliche Gegenrede vom Antragssteller Jörg (FU): Dies sei das Problem: GO-Anträge werden verwendet, um Diskussionen frühzeitig abzubrechen. | Karina stellt einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung. Inhaltliche Gegenrede vom Antragssteller Jörg (FU): Dies sei das Problem: GO-Anträge werden verwendet, um Diskussionen frühzeitig abzubrechen. | ||
Die Fachschaften erhalten zwei Minuten Beratungszeit. | Die Fachschaften erhalten zwei Minuten Beratungszeit. |
Version vom 27. November 2010, 20:00 Uhr
Protokoll des Anfangsplenums
- Beginn
- 20:42 Uhr
- Ende
- 00:19 Uhr
- Vorsitzende des Plenums
- Sören Stamm
- Marc Wiedermann
- Protokollanten
- Benjamin Maier
- Antonio Rylke
- Anwesende Fachschaften
- RWTH Aachen,
- Uni Augsburg,
- FU Berlin,
- HU Berlin,
- TU Berlin,
- Uni Bielefeld,
- Ruhr-Uni Bochum,
- Uni Bonn,
- Uni Bremen,
- Uni Chemnitz,
- TU Cottbus,
- TU Dresden,
- Uni Duisburg-Essen
- Uni Düsseldorf,
- Uni Frankfurt,
- Uni Freiburg,
- Uni Göttingen,
- Uni Graz,
- Uni Greifswald
- Uni Halle-Wittenberg,
- Uni Hannover,
- Uni Heidelberg,
- Uni Jena (ab AK-Planung 1),
- TU Kaiserslautern,
- Uni Karlsruhe,
- Uni Konstanz,
- Uni Linz,
- LMU München,
- TU München,
- HS München,
- Uni Oldenburg,
- Uni Potsdam,
- Uni Tübingen,
- TU Wien,
- Uni Wuppertal,
- Uni Würzburg
Begrüßung
Karina übergibt Sarah das Wort, die ein Grußwort aussprechen soll. Sarah begrüßt die Teilnehmer.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Karina erklärt, dass die Abstimmkarten Briefumschläge sind, in denen Wahlzettel enthalten sind. Zum Abschlussplenum soll dieser Briefumschlag geöffnet und der Inhalt verwendet werden. Es sind alle 36 oben angegebenen Fachschaften anwesend. Damit ist das Plenum beschlussfähig.
Wahl der Redeleitung
Vorgeschlagen von Karina werden Marc Wiedermann und Sören Stamm. Die Vorschläge werden durch Klopfen angenommen.
Wahl der Protokollanten
Vorgeschlagen von Sören Stamm werden Antonio Rylke und Benjamin Maier. Die Vorschläge werden ebenfalls durch Klopfen angenommen
Tagesordnung
Übriggebliebene oder vormals nicht vorhandene Namensschilder und Teilnehmerausweise (für BVG) müssen im Tagungsbüro abgeholt werden. Die restliche Tagesordnung wird angenommen. Die Frage nach der Bedeutung von "AK-Planung 1" und "AK-Planung 2" kommt auf. "AK-Planung 1" heißt "Sammeln der AKs", "AK Planung 2" heißt "Aufstellen des endgültigen AK-Plans durch Absprache mit Plenum".
AK-Planung 1
Anmerkung zur Markierung hinter den AK-Namen: (Nachfrage bei Anwesenden/Kleine Fachschaften). Es gibt insgesamt 20 kleine Fachschaften (Definition: 0 < #anwesende Mitglieder < 4).
Bemerkungen
- Der CHE-AK findet am Samstag um 15.00 Uhr statt, vorher soll ein Info-AK abgehalten, bei dem die Disukussionsgrundlage geschaffen werden soll. In den AK selbst soll ein Vertreter pro Fachschaft entsendet werden.
- Die Redeleitung eines AKs soll das rudimentäre Protokoll nach dem AK mit dem Protokollanten im Tagungbüro gegenlesen (zur Vermeidung von Missverständnissen)
Sammeln der AKs
- Fortsetzungs-AKs:
- Übungskonzepte (60/8)
- In Frankfurt fand lediglich ein Austausch statt, diesesmal sollen konkrete Konzepte erarbeitet werden.
- Tutorenfortbildung (20/4)
- Wie kann die didaktische Ausbildung der Übungsleiter verbessert werden.
- Übungskonzepte (60/8)
- Vorschläge
- CHE-Vorbereitung (\infty/0)
- Es sollen maximal zwei Teilnehmer pro Fachschaft erscheinen, um eine fruchtbare Diskussion zu ermöglichen. Es soll informiert und ausgetauscht werden, um eine Diskussionsgrundlage für den CHE-AK zu schaffen.
- Lehramt (20/4)
- Konkrete Themen sind "Quereinsteiger" und "Hochschuldidaktik". Nach Wunsch können auch andere Themen behandelt werden.
- Akkreditierung (Austausch-AK) (15/4)
- Wieviele Unis sind akkreditiert und welche Erfahrungen haben sie dabei gemacht?
- Studienführer (10/6)
- Informationen über die Unis sollen im neuen Wiki gesammelt werden.
- Föderalismus (30/7)
- Ergebnis vorheriger Diskussionen ist, dass Föderalismus in Bildungsangelegenheiten suboptimal ist. Jedoch traf die in Frankfurt vorgestellte Resolution nicht auf Zustimmung und soll deshalb diskutiert und überarbeitet werden.
- Preis für Lehre (Austausch) (20/4)
- Aachen verleiht einen Preis für gute Lehre und will Erfahrungen weitergeben. Wie kann eine Evaluation optimale Grundlage dafür sein?
- Fast-Track (15/7)
- Fast-Track bedeutet, direkt nach dem Bachelor, eine Promotion zu absolvieren. Beim letzten Mal wurden Positionen gesammelt und diskutiert, dabei kam kein Konsens zustande, es waren außerdem zu wenig Teilnehmer. Deshalb soll noch mal in größerer Runde diskutiert werden, welche Stellung die ZaPF dazu hat.
- Wahlwerbung (10/2)
- Es geht um die Wahlen zum FS-Rat. Welche Gruppen sind wahlberechtigt und wie kann man diese erreichen?
- Gleichstellung (20/4)
- Es soll um Probleme und Diskriminierung zwischen den Studierenden gehen. Wie kann man diese vermeiden, wie vorbeugen? Die TU Wien fragt nach einer akuten Problemstellung. Potsdam wollte eigentlich einen allgemeinen AK, bietet jedoch an, konkrete Probleme zu diskutieren.
- Zukunft der ZaPF (20/4)
- Wie wird in Zukunft mit den steigenden Teilnehmerzahlen umgegangen? Zusätzlich soll über Möglichkeiten diskutiert werden, bspw. ein HowTo für die Organisation einer ZaPF im Wiki zu erstellen.
- Evaluation (40/10)
- Werden aus ihnen Konsequenzen gezogen, wie wird i. Allg. vorgegangen?
- Selbstverständnis der ZaPF (30-40/7)
- Diskutiert werden "Themen", "Ziele" und "Legitimation" der ZaPF. Es handelt sich grob um eine Fortsetzung und detailliert um eine Neuverfassung der Thesen früherer ZaPFen.
- Weihnachtsvorlesung (Mindestgrößen-Austausch-AK)
- Wie wird was gemacht?
- Länge der BA-Arbeit (Mindestgrößen-Austausch-AK)
- Wie läuft's an den Unis? Welche Methoden sind die besten?
- Physikalisches Kolloquium (Mindestgrößen-Austausch-AK)
- Wie werden diese aufgezogen und organisiert?
- Öffentlichkeitsarbeit (StAPF) (15/3)
- wie soll mit Resolutionen verfahren werden? Wie sollen diese aussehen und wo kann man sie veröffentlichen? Wie erreicht man möglichst viele Menschen.
- ZaPF e.V. (10/1)
- Mitgliederversammlung, Vorstandssitzung, Berichte und BMBF-Anträge
- Wiedereinführung der "Verfassten Studierendenschaft" (VS) in Bayern und Baaden-Württemberg 20/6
- Die VS gibt es seit 1977 nicht mehr. Die Chemiestudenten haben aufgrund anstehender Landtagswahlen auf der BuFaTa eine Resolution verfasst, dass die VS wieder eingeführt werden sollte. Es soll diskutiert werden, ob und wie die Physik nachzieht. Die Pressemitteilung der Chemie ist als Arbeitsbasis vorhanden.
- Geschäftsordnung (15/3)
- Es soll über GO-Anträge i. Allg. und die im Anfangsplenum gestellten Anträge diskutiert werden. Weiterhin ist die GO an sich Thema des AK's und es wird darüber diskutiert, wie sie optimiert werden kann.
- Verwendung von Studiengebühren (Austausch) (15/3)
- Die Uni Bonn merkt an, dass man den Austausch streichen, und stattdessen in den Readern nachlesen solle, da das Thema schon ausgiebig besprochen wurde. Konkret diskutiert werden könnte die Streichung von Studiengebühren und die dabei angewendeten Übergangsregelungen. Der StAPF bittet bereits auf anderen ZaPFen gesammelte Informationen in das ZaPF-Wiki zu stellen.
- Forschen im Studium (12/3)
- Wann kommt man im Studium mit forschungsbasiertem Lernen in Kontakt?
- Österreich-AK (Mindestgrößen-AK)
- Es soll eine Vernetzung zwischen österreichischen und süddeutschen Fachschaften stattfinden. Der AK ist aber offen für alle.
- Medizinphysik (15/4)
- Wie laufen die Studiengänge an den Unis? Wie ist der Übergang bei Studiengangwechsel geregelt?
- Erstsemestereinführung (Austausch)(30/6)
- Der StAPF bittet erneut bereits auf anderen ZaPFen gesammelte Informationen in das ZaPF-Wiki zu stellen.
- ZäPFchen (Neulinge-AK)
- Die Erstieinführung findet im Hörsaal 006 statt, im Anschluss an das Anfangsplenum.
- Deutschlandweites Teleteaching (10/3)
- Manche Veranstaltungen in Jena werden im Internet übertragen. Vielleicht ist das an anderen Unis möglich, wie kann man das sammeln?
- CHE (36/11)
- Wie kommt das Ranking zustande? Die Methoden scheinen unklar. Viele sind unzufrieden mit der Undurchsichtigkei. Aus schlechter Bewertung einer Uni folgen drastisch reduzierte Studienanfängerzahlen. Es wurde Kontakt mit CHE-Vertretern hergestellt und selbige eingeladen.
- Masterzulassung (26/10)
- CHE-Vorbereitung (\infty/0)
Bericht des StAPF
- Der StAPF ist der "Ständige Ausschuss aller Physik-Fachschaften", der zwischen den ZaPFen Arbeit zu bestimmten Themen fortsetzt, den Kontakt zwischen den Fachbereichen hält, das Wiki pflegt und den Akkreditierungspool bestückt. Im StAPF sind Nils, Anna, Ulli, Philipp und René.
Öffentlichkeitsarbeit
Der StAPF hat nach der Frankfurt-ZaPF erstmals einen Bericht an alle Fachschaften geschickt. Da dieser nicht bei allen Fachschaften angekommen ist, muss die E-Mail-Adressliste aktualisiert werden (wird im Tagungsbüro ausgehängt). Ein gekürzter Bericht wurde außerdem an die KFP geschickt.
Mentoring
In Frankfurt haben sich 20 Fachschaften als Mentoren zum Werben neuer Fachschaften gemeldet, von denen sich letztendlich 9 gekümmert haben und Fachschaften angeschrieben haben. Von diesen sind 6 auf dieser ZaPF vertreten (ist nicht nur auf das Mentoring zurückzuführen)
Internetpräsenz
Es gibt eine neugestalte Website auf www.zapfev.de. Sie enthält Reader der Zapfen, Links zum Wiki und zu dem Studienführer. Im Allgemeinen dient die Seite der Öffentlichkeitsarbeit. Der Link zum Wiki sei tot, merkt die LMU an. Dies wurde von Philipp zur Kenntnis genommen. Das Wiki soll nicht nur als Plattform zur Dokumentation von AKs dienen, sondern eine Wissenssammlung und Arbeitsplattform darstellen. Außerdem hat der Studienführer eine neue Domain (www.studienführer-physik.de). Feedback und Mitarbeit ist erwünscht!
Akkreditierungspool
Es scheiden aus: Sarah Aull, Max Metzger, Tobias Löffler. Bestätigt werden möchte: Markus Gleich. Im Endplenum wird über neue Mitglieder gesprochen.
Kommunikationsgremium
Das Kommunikationsgremium hat die Ausarbeitung der Empfehlung zu den BA-MA-Ordnungen unterstützt und veröffentlichte einen Text im Physik-Journal zum Lehramt. Es ist die Zusammenarbeit mit dem Studienführer geplant.
Bericht von der KFP
Die Erhaltung des Diploms als Abschlussgrad in der Physik soll erhalten bleiben, wird aber wegen geringer Resonanz nicht weiter verfolgt. Es wurde über den deutschen Qualifikationsrahmen diskutiert. Es wurde eine Arbeitsmarktstudie vorgestellt, die zeigt, dass der Bachelor in Industrie keine Akzeptanz genießt. Nach Erreichen des Masters hat man jedoch gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterhin wurde die Zulassungsbeschränkungen zum Master aufgehoben. Auf der KFP wurde die von der StAPF durchgeführte Umfrage vorgestellt. Es kam die die Frage auf, was der Qualifikationsrahmen ist? Durch ihn soll ein Punktesystem erstellt werden, das ermöglicht Ausbildungen mit Bachelorstudiengängen zu vergleichen.
Anträge zur Änderung der GO
Antrag 1
- Antragsteller
- Francis, Jörg (FU Berlin)
- Caroline, Fabian (Uni Tübingen)
- Jannis (Uni Freiburg)
- Julian, Viktoria (Uni Karlsruhe)
Text: Interne Regelung: Bereitschaftsliste für die Redeleitung in AKs <BR\> Auf dem Anfangsplenum einer jeden ZaPF wird eine Liste mit ZaPFika angelegt, die sich dazu bereit erklären, die Redeleitung eines beliebigen AKs zu übernehmen. Die Redeleitung des jeweiligen Anfangsplenums fragt, wer sich auf diese Liste setzen möchte. Sofern die / der Vorschlagende eines AKs diesen nicht selbst leiten möchte, kann sie / er sich an die ZaPFika aus dieser Liste wenden.
Begründung: Nicht alle ZaPFika trauen sich die Übernahme der Redeleitung eines AK zu, wünschen sich aber dennoch die Einrichtung eines AK zu einem bestimmten für sie wichtigen Thema. Mit dieser Regelung wird insbesondere den ZaPF-Neulingen die Einrichtung eines AKs vereinfacht.
Diskussion: Bonn merkt an, dass Leute, die sich im Thema des AKs nicht auskennen, möglicherweise nicht der Diskussion folgen können. Hannover hält dagegen, dass Leute befangen sein können. Francis betont, dass eine aufgezwungene Redeleitung verhindert werden sollte und verweist noch mal auf die Begründung. Würzburg stellt einen GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste. Es findet formale Gegenrede statt.
- Das Ergebnis der Abstimmung:
- Anzahl Ja-Stimmen: 20
Der GO-Antrag ist angenommen. Göttingen fragt nach dem konkreten Vorgehen bei Anwendung des gefordeten Verfahrens. Francis antwortet, dass eine Redeleitung aus der Liste genommen wird, falls sich noch keiner bereit erklärt hat. Konstanz sieht nicht die Notwendigkeit einer Liste, sondern bevorzugt ein Vorschlagen der Redeleitung direkt bei der AK-Planung. TU München wiederholt, dass nach Erfahrung ihrer ZaPF eine unabhöngige Redeleitung empfehlenswert ist, allerdings ist es manchmal schwierig, wenn die Redeleitung keine Ahnung vom AK-Thema hat. Konstanz schlägt einen Probelauf auf dieser ZaPF vor, um dann zu entscheiden. Dies trifft auf Zustimmung signalisiert durch klopfen. Die Antragssteller bestehen auf den Antrag, der abgestimmt wird.
- Das Ergebnis der Abstimmung:
- Anzahl Ja-Stimmen: 20
- Anzahl Enthaltungen: 6
- Anzahl Nein-Stimmen: 8
Der Antrag ist angenommen. Marc schlägt vor, die Liste nach dem Plenum bis Donnerstag auszuhängen. Dies stößt auf Zustimmung.
Antrag 2
- Antragsteller
- Francis, Jörg (FU Berlin)
- Caroline, Fabian (Uni Tübingen)
- Jannis (Uni Freiburg)
- Julian, Viktoria (Uni Karlsruhe)
Text: Interne Regelung: Ombudspersonen in AKs <BR\> Auf Verlangen von mindestens einem ZaPFikon muss eine Ombudsperson bestimmt werden, deren vorrangige Aufgabe die Beobachtung der Fairness von Redeleitung und Diskussion im AK ist. Sie hat darauf zu achten, dass niemand in der Diskussion benachteiligt wird und alle Positionen gehört werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass Diskussionen oder einzelne Diskussionspunkte nicht heruntergespielt werden. Gegebenenfalls ermahnt diese Person einzelne ZaPFika oder auch die Redeleitung. Am Ende der Diskussion wird ein kurzer Kommentar dieser Person bezüglich der Fairness im Protokoll festgehalten. Die Ombudsperson wird direkt vom Beantragenden benannt. Die benannte Person stammt nicht aus der eigenen Fachschaft und stimmt der Benennung zu. Nach der Benennung der Ombudsperson und nur dann bestimmt die Redeleitung ebenfalls eine Ombudsperson. Auch diese Person stimmt der Benennung zu. Die Redeleitung kann auch dieselbe Person benennen, muss dies jedoch nicht. Die von der Redeleitung benannte Ombudsperson darf ebenso nicht aus der eigenen Fachschaft stammen. Die Redeleitung und die Fachschaft der Redeleitung darf nicht aus Eigeninitiative heraus eine Ombudsperson bestimmen.
Diskussion: Es wird eine Rednerliste angelegt. Frankfurt fragt, was passiert, wenn man sich von Ombudsperson benachteiligt wird. Francis antwortet, dass sicherlich auch mit diesem Antrag kein absolut perfektes System verabschiedet wird (da dieses auch gar nicht möglich ist), er aber Vertrauen in die ZaPFika habe, dass das Amt ordentlich erfüllt würde. Augsburg bittet um die Begründung des Antrags. Potsdam fragt, ob die Ombudsperson eine Person sein kann, die schon im AK ist. Francis bejaht dies und verweist auf den ersten Satz ("Auf verlangen mindestens eines ZaPFikons"). Die LMU fragt, was bei diesem Verfahren noch die Aufgabe der Redeleitung sein soll? Hannover betont, dass das Verfahren sich auch negativ auswirken kann und hat deshalb einen Änderungsvorschlag: Es soll eine Liste an Personen angelegt werden, die bereit sind, dieses Amt zu übernehmen. Francis verliest nun die Begründung.
Begründung: Diese Regelung wird wahrscheinlich für viele AKs nicht notwendig sein. Allerdings gibt es einige wenige AKs, in denen eine intensivere Diskussion stattfindet und wo eine solche Regelung hilfreich sein kann. Nicht jeder besitzt das notwendige Selbstvertrauen und die Durchsetzungskraft für eine intensive Diskussion, auch wenn eine Redeliste geführt wird. Insbesondere bei Neulingen besteht die Gefahr, dass ihre Position in der Diskussion untergeht bzw. unbeachtet bleibt. Einige trauen sich dann auch nicht, sich überhaupt zu äußern.
Fortsetzung der Diskussion: René aus Dresden stellt einen GO-Antrag auf Diskussion des Antrags in einen AK. Francis sagt in seiner inhaltlichen Gegenrede, dass die Diskussion kurz fortgeführt werden sollte, da sich eine einheitliche Meinung sicher schnell einstellen würde. Das Plenum wird zur Beratung für zwei Minuten unterbrochen
- Das Ergebnis der Abstimmung:
- Anzahl Ja-Stimmen: 20
- Anzahl Enthaltungen: 2
- Anzahl Nein-Stimmen: 13
Damit ist der GO-Antrag angenommen und die Diskussion in einen AK verschoben. Auf Nachfrage wird das Thema im vorgeschlagenen GO-AK behandelt.
Antrag 3
- Antragsteller
- Francis, Martin, Jörg, Lucas, Zafer (FU Berlin)
- Caroline, Fabian (Uni Tübingen)
- Jannis (Uni Freiburg)
- Julian, Viktoria (Uni Karlsruhe)
Text: Änderung der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF <BR\> Der Punkt 4 unter der Überschrift „Anträge“ wird wie folgt geändert:
- Alt
- Geschäftsordnungsanträge sind insbesondere Anträge:
- zur Änderung der Tagesordnung
- zur erneuten Feststellung der Beschlussfähigkeit (ohne Abstimmung, ohne Gegenrede)
- zur Unterbrechung der Sitzung
- zur Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes
- zur Begrenzung der Redezeit
- zum Schluss der Rednerliste (nach Annahme des Antrages können sich noch Redner auf die Liste setzen lassen, anschließend wird die Liste geschlossen, weitere Wortmeldungen sind dann nicht mehr möglich)
- Wiedereröffnung der Redeliste (x)
- geschlossene Sitzung (jeweils nur für einen Tagesordnungspunkt)
- Zulassung Einzelner zur geschlossenen Sitzung
- zum Schluss der Debatte (die Diskussion wird nach Annahme des Antrages sofort abgebrochen, eine Abstimmung zum Thema wird ggf. sofort durchgeführt) (x)
- zur Anzweiflung einer Abstimmung
- zur Verweisung in eine Arbeitsgruppe
- Nichtbefassung (x)
- geheime Abstimung (ohne Gegenrede)
- Mit einem (x) gekennzeichnete Anträge erfordern eine 2/3-Mehrheit.
- Neu
- Geschäftsordnungsanträge sind ausschließlich Anträge:
- zur Änderung der Tagesordnung
- zur erneuten Feststellung der Beschlussfähigkeit (ohne Abstimmung, ohne Gegenrede)
- zur Unterbrechung der Sitzung
- -gestrichen-
- zur Begrenzung der Redezeit
- zum Schluss der Rednerliste (nach Annahme des Antrages können sich noch Redner auf die Liste setzen lassen, anschließend wird die Liste geschlossen, weitere Wortmeldungen sind dann nicht mehr möglich)
- Wiedereröffnung der Redeliste (x)
- geschlossene Sitzung (jeweils nur für einen Tagesordnungspunkt)
- Zulassung Einzelner zur geschlossenen Sitzung
- zum Schluss der Debatte (die Diskussion wird nach Annahme des Antrages sofort abgebrochen, eine Abstimmung zum Thema wird ggf. sofort durchgeführt) (x)
- zur Anzweiflung einer Abstimmung
- -gestrichen-
- Nichtbefassung (x)
- geheime Abstimmung (ohne Gegenrede)
- Mit einem (x) gekennzeichnete Anträge erfordern eine 2/3-Mehrheit.
Begründung: Die Aufgaben der GO-Anträge auf Vertagung bzw. Verweisung in einen AK werden, soweit sie sinnvoll oder produktiv sind, durch den Antrag auf Nichtbefassung erfüllt. Viel häufiger haben sie die gleiche Konsequenz wie das einfache Ablehnen eines ursprünglich zur Diskussion stehenden Antrages. Die beiden genannten GO-Anträge wurden in der Vergangenheit gelegentlich frühzeitig in der Diskussion im Endplenum gestellt und verhinderten einen sinnvollen Austausch und die Meinungsbildung. Da die ZaPF nur in einem halbjährigen Rhythmus tagt, haben die Anträge oft die gleiche Wirkung wie der Antrag auf Nichtbefassung, so dass die Gefahr ihrer missbräuchlichen Verwendung besteht. Zudem nehmen die Antragsteller nicht zwingend an der nächsten ZaPF teil. Sie können dann den vertagten Antrag nicht erneut vorstellen und verteidigen. Sofern nach angemessen langer Diskussion noch Fragen offen sind, kann das Plenum den Antrag zunächst ablehnen und zu gegebener Zeit einen AK zu diesem Thema einrichten. Falls sich die ZaPF prinzipiell nicht mit dem Antrag beschäftigen möchte, kann sie mit 2/3-Mehrheit Nichtbefassung beschließen.
Diskussion: Tobi aus Düsseldorf merkt an, dass die GO in diesem Punkt eigentlich recht klar ist, Nichtbefassung und Vertagung ist nicht das gleiche, manches muss vertagt werden. Es muss klar sein, dass Vertagung möglich ist. Die FUB antwortet, dass Vertagung tatsächlich oft genutzt wird, um sich mit Anträgen praktisch nicht mehr zu befassen. Diusburg-Essen hält fest, dass Nichtbefassung eine endgültige Nichtbefassung sei. Würzburg schlägt vor, für eine Vertagung die nötige Zustimmung auf eine 2/3-Mehrheit zu erhöhen. Hannover merkt an, dass die Änderungen im Anfangsplenum sinnvoll seien, im Endplenum nicht. Zwischen Nichtbefassung und Vertagung ist sicher ein Unterschied, anscheinend hat ein AK bei Ablehnung eines Antrags keine ausreichende Vorbereitung getroffen, womit eine Vertagung sinnvoll sei. Die FUB merkt an, dass die Ablehnung eines Antrags quasi das gleiche sei wie eine Verschiebung, da man einen besser formulierten Antrag stets wieder einreichen kann. Die LMU fügt hinzu, dass bei einem in der Besetzung ständig wechselnden Gremium wie der ZapF eine Verschiebung einer Nichtbefassung gleichkommt. Tübingen hält fest, dass jeder Antragsteller das Recht haben sollte, zu sehen, wie das Plenum zu einem Thema steht. Eine Verschiebung sei dabei frustrierend und brächte kein Ergebnis. Francis möchte den Antrag modifizieren, sodass die Punkte in "Alt" nicht gestrichen werden, sondern eine 2/3-Mehrheit benötigen. Nach aufkommender Unruhe wird der Vorschlag zurückgezogen. Bonn merkt an, dass es nicht sinnvoll ist, im Anfangsplenum gestellte Anträge abzulehnen, da man sich dann während der ZaPF darüber austauschen kann. René merkt an, dass "insbesondere" für die ausformulierten Anträge gilt, deshalb sei dies rechtlich korrekter. Er weist außerdem darauf hin, dass bei Ablehnung eines Antrags kein ähnlich formulierter Antrag mehr gestellt werden kann. Karina stellt einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung. Inhaltliche Gegenrede vom Antragssteller Jörg (FU): Dies sei das Problem: GO-Anträge werden verwendet, um Diskussionen frühzeitig abzubrechen. Die Fachschaften erhalten zwei Minuten Beratungszeit.
- Das Ergebnis der Abstimmung über den GO-Antrag von Karina:
- Anzahl Ja-Stimmen: 25
- Anzahl Enthaltungen: 1
- Anzahl Nein-Stimmen: 10
Es wurde eine 2/3-Mehrheit erreicht, nun erfolgt eine Abstimmung über den Antrag.
- Das Ergebnis der Abstimmung über den Antrag 3:
- Anzahl Ja-Stimmen: 9
- Anzahl Enthaltungen: 4
- Anzahl Nein-Stimmen: 23
Damit ist der Antrag abgelehnt. Über dieses Thema soll im Arbeitskreis GO gesprochen werden. Karina fordert, dass in den Plenen nicht mehr inflationär mit GO-Anträgen umgegangen werden soll.
Organisatorisches
- Kneipentour
- Buspläne sind im Heft
- Lageplan Adlershof
- Gepäckshuttle
- Turnhalle offen von 22-8 Uhr, nicht rauchen, keine Straßenschuhe in Turnhalle
- Verpflegung (wie im Tagungsheft)
- Wie muss mit Getränken umgegangen werden
- Exkursionen und Stadtführungen
AK-Planung 2
- Fr. 11.30-13.30
- CHE-Vorb. - Wienie (Bochum)
- GO - Francis (FUB)
- Medizinphysik - René (Halle)
- Preis für Lehre - Timo (Aachen)
- ZaPF e.V. - Philipp (Frankfurt)
- Fr. 15.00-17.00
- Übungsgruppen - Kat (Göttingen)
- ESE-AK - Keiner
- Lehramt - René (Dresden)
- Zukunft der Zapf - Tim (Dresden)
- Föderalismus - Martin (FUB)
- Fr. 17:00-19:00
- Evaluation - Antje (Potsdam)
- Selbstverständnis - Caro (Tübingen)
- Gleichstellung - Ida (Potsdam)
- Studienführer - Roland (Hannover)
- Akkreditierung - Alex (München)
- Sa. 15:00-17:00
- CHE -Wienie
- Masterzulassung - Keiner
- Forschen im Stud. - Arne (Göttingen)
- Verfasste Studierendenschaft - Stefan (Oldenburg)
- Tutoren, Yvonne (Göttingen)
- Sa. 17:00-18:00
- Fast-Track - Stefan (Oldenburg)
- StAPF - David (Bonn)
- Teleteaching - Keiner
- Verwendung Studiengebühren - Zafer (FUB)
- Wahlwerbung - Tim (Dresden)
- Während der AK-Verteilung erfolgt ein GO-Antrag von Jena auf Beschließung des aktuellen AK-Plans.
- Das Ergebnis der Abstimmung:
- Anzahl Ja-Stimmen: 6
- Anzahl Enthaltungen: 5
- Anzahl Nein-Stimmen: 20