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WiSe10 Anfangsplenum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Nils (Diskussion | Beiträge)
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QBenni (Diskussion | Beiträge)
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'''Diskussion:''' Tobi aus Düsseldorf merkt an, dass die GO in diesem Punkt eigentlich recht klar ist, Nichtbefassung und Vertagung ist nicht das gleiche, manches muss vertagt werden. Es muss klar sein, dass Vertagung möglich ist. Die FUB antwortet, dass Vertagung tatsächlich oft genutzt wird, um sich mit Anträgen praktisch nicht mehr zu befassen. Diusburg-Essen hält fest, dass Nichtbefassung eine endgültige Nichtbefassung sei. Würzburg schlägt vor, für eine Vertagung die nötige Zustimmung auf eine 2/3-Mehrheit zu erhöhen. Hannover merkt an, dass die Änderungen im Anfangsplenum sinnvoll seien, im Endplenum nicht. Zwischen Nichtbefassung und Vertagung ist sicher ein Unterschied, anscheinend hat ein AK bei Ablehnung eines Antrags keine ausreichende Vorbereitung getroffen, womit eine Vertagung sinnvoll sei.
'''Diskussion:''' Tobi aus Düsseldorf merkt an, dass die GO in diesem Punkt eigentlich recht klar ist, Nichtbefassung und Vertagung ist nicht das gleiche, manches muss vertagt werden. Es muss klar sein, dass Vertagung möglich ist. Die FUB antwortet, dass Vertagung tatsächlich oft genutzt wird, um sich mit Anträgen praktisch nicht mehr zu befassen. Diusburg-Essen hält fest, dass Nichtbefassung eine endgültige Nichtbefassung sei. Würzburg schlägt vor, für eine Vertagung die nötige Zustimmung auf eine 2/3-Mehrheit zu erhöhen. Hannover merkt an, dass die Änderungen im Anfangsplenum sinnvoll seien, im Endplenum nicht. Zwischen Nichtbefassung und Vertagung ist sicher ein Unterschied, anscheinend hat ein AK bei Ablehnung eines Antrags keine ausreichende Vorbereitung getroffen, womit eine Vertagung sinnvoll sei.
Die FUB merkt an, dass die Ablehnung eines Antrags quasi das gleiche sei wie eine Verschiebung, da man einen besser formulierten Antrag stets wieder einreichen kann. Die LMU fügt hinzu, dass bei einem in der Besetzung ständig wechselnden Gremium wie der ZapF eine Verschiebung einer Nichtbefassung gleichkommt. Tübingen hält fest, dass jeder Antragsteller das Recht haben sollte, zu sehen, wie das Plenum zu einem Thema steht. Eine Verschiebung sei dabei frustrierend und brächte kein Ergebnis. Francis möchte den Antrag modifizieren, sodass die Punkte in "Alt" nicht gestrichen werden, sondern eine 2/3-Mehrheit benötigen. Nach aufkommender Unruhe wird der Vorschlag zurückgezogen.
Die FUB merkt an, dass die Ablehnung eines Antrags quasi das gleiche sei wie eine Verschiebung, da man einen besser formulierten Antrag stets wieder einreichen kann. Die LMU fügt hinzu, dass bei einem in der Besetzung ständig wechselnden Gremium wie der ZapF eine Verschiebung einer Nichtbefassung gleichkommt. Tübingen hält fest, dass jeder Antragsteller das Recht haben sollte, zu sehen, wie das Plenum zu einem Thema steht. Eine Verschiebung sei dabei frustrierend und brächte kein Ergebnis. Francis möchte den Antrag modifizieren, sodass die Punkte in "Alt" nicht gestrichen werden, sondern eine 2/3-Mehrheit benötigen. Nach aufkommender Unruhe wird der Vorschlag zurückgezogen.
Bonn merkt an, dass es nicht sinnvoll ist, im Anfangsplenum gestellte Anträge abzulehnen, da man sich dann während der ZaPF darüber austauschen kann. <BR\>
Bonn merkt an, dass es nicht sinnvoll ist, im Anfangsplenum gestellte Anträge abzulehnen, da man sich dann während der ZaPF darüber austauschen kann. René merkt an, dass "insbesondere" für die ausformulierten Anträge gilt, deshalb sei dies rechtlich korrekter. Er weist außerdem darauf hin, dass bei Ablehnung eines Antrags kein ähnlich formulierter Antrag mehr gestellt werden kann.
BENNI René "insbesondere" ausformulierte Anträge, "insbesondere" recht korrekt * René: wenn Anträge abgelehnt sind, kann ein ähnlich vormulierter Antrag nicht mehr gestellt werden /BENNI <BR\>
ANTONIO René: "ausschließlich" ist rechtlich besser, da keine Anträge erfunden werden können. /ANTONIO <BR\>
Karina stellt einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung. Inhaltliche Gegenrede vom Antragssteller Jörg (FU): Dies sei das Problem: GO-Anträge werden verwendet, um Diskussionen frühzeitig abzubrechen.
Karina stellt einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung. Inhaltliche Gegenrede vom Antragssteller Jörg (FU): Dies sei das Problem: GO-Anträge werden verwendet, um Diskussionen frühzeitig abzubrechen.
Die Fachschaften erhalten zwei Minuten Beratungszeit.
Die Fachschaften erhalten zwei Minuten Beratungszeit.