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  Dies sind nur vorläufige Ausarbeitungen des Bachelor-Ausschusses!
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== Arbeitspapier AK Bachelor ==
Hier findet ihr das Arbeitspapier für den Ak Bachelor.
[[Datei:Ba_ausschuss.odt|Ba-Ausschuss]]
= Inhalte des Studiums =
= Inhalte des Studiums =
== Grundlegende physikalische Pflichtinhalte ==
== Grundlegende physikalische Pflichtinhalte ==

Version vom 8. Mai 2010, 12:28 Uhr

Dies sind nur vorläufige Ausarbeitungen des Bachelor-Ausschusses!

Arbeitspapier AK Bachelor

Hier findet ihr das Arbeitspapier für den Ak Bachelor. Datei:Ba ausschuss.odt

Inhalte des Studiums

Grundlegende physikalische Pflichtinhalte

Folgende Inhalte müssen in der gegebenen Reihenfolge, also wie in den jeweiligen Unterpunkten genannt, innerhalb eines Bachelorstudiums grundlegend unterrichtet werden.

Experimentalphysik

  1. Klassische Mechanik
  2. Thermodynamik
  3. Elektrodynamik
  4. Optik
  5. Quanten-/Atomphysik

Leistungspunkte insgesamt: 24

Strukturkurse (Festkörperphysik, Kern- und Teilchenphysik und Atom- und Molekülphysik)

Inhalte der Festkörperphysik und der Kern- und Teilchenphysik sollten verpflichtend gehört werden. Atom- und Molekülphysik kann zum Teil mit exp. Quanten abgedeckt werden, und zumindest die Atomphysik sollte ebenfalls verpflichtend gehört werden. Molekülphysik könnte man auch im Master machen, dies ist aber nicht unbedingt notwendig.

Leistungspunkte insgesamt: 16

Experimentalpraktika

Selbstständig durchgeführte Experimente sind Bestandteil des Bachelorstudiums. Ein hohes Maß an Eigenständigkeit mit Hinblick auf die wissenschaftliche Arbeitsweise sollte Ziel dieser Praktika sein. Zusätzlich sollten Projektpraktika angeboten werden, die diese Pflichtpraktika teilweise ersetzen können. Die Praktika sollen inhaltlich frühestens parallel zu den entsprechenden Themen in der Experimentalphysik durchgeführt werden (ausgenommen Projektpraktika).

Leistungspunkte insgesamt: 18-20

Theoretische Physik

  1. Einführung in die Rechenmethoden der Theoretischen Physik
  2. Analytische Mechanik
  3. Elektrodynamik (einschlieÿlich Spezielle Relativitätstheorie, ggf. in 2.)
  4. Einführung in die Quantenmechanik
  5. Elemente der phänomenologischen Thermodynamik

Leistungspunkte insgesamt: 32

Grundlegende mathematische Pflichtinhalte

Für die mathematischen Inhalte gilt keine festgelegte Reihenfolge. Sie sollten jedoch auf die Anwendungen in der fortgeschrittenen Theoretischen Physik vorbereiten.

  • Analysis einer Veränderlichen
  • Analysis mehrerer Veränderlicher
  • zugehörige Integrationstheorie
  • Lineare Algebra (elementare Matrixberechnungen bis Eigenwertprobleme)
  • gewöhnliche Differentialgleichungen
  • Funktionentheorie
  • Operatorentheorie auf Hilberträumen, als mathematische Vorbereitung auf die Quantenmechanik

Ein Mathematikdozent soll diese speziell für und auf Physiker zugeschnittenen Vorlesungen halten. Die Veranstaltungen sollen in einem Umfang von vier Vorlesungen in einem aufeinander aufbauenden Zyklus.

Leistungspunkte insgesamt: 30

Schlüsselqualifikationen

Nach dem Bachelorstudiengang müssen neben den fachlichen Inhalten auch Schlüsselqualifikationen beherrscht werden, unter anderem Programmiersprachen, wissenschaftliches Englisch, wissenschaftliches Präsentieren und Elektronik. Diese sollen im Rahmen eines Wahlbereiches von mindestens 10, maximal 15 ECTS Punkten berücksichtigt werden.

Leistungspunkte insgesamt: 10-15

Nebenfach

Wenn möglich, sollte im Bachelor den Studierenden Raum für einen Wahlpflichtbereich eingeräumt werden, der ca. 12 SP umfasst. Hierzu zählen vor allem Kompetenzen nicht naturwissenschaftlicher Natur, z.B.: Sprachkurse, Genderkompetenzen, Präsentations- und Rhetorikkompetenzen u.ä.

Leistungspunkte insgesamt: 12

Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit soll einen ersten Einblick in das wissenschaftliche Arbeiten ermöglichen und dieses Trainieren. Dabei soll ein Problem selbständig erarbeitet werden und eine mögliche Lösung erforscht und aufgezeichnet werden.

Leistungspunkte insgesamt: 15

Dies entspricht bislang etwa 160 Studienpunkten und die restlichen Studienpunkte könnten idealerweise in einem Wahlpflichtbereich erbracht werden. Dabei gilt für die Physikvorlesung, dass im 1.-4. Semester mindestens 48 SP erbracht werden sollen, die etwa paritätisch auf Theorie und Experiment verteilt werden und zusätzlich Thermodynamik und Statistik oder Quantentheorie verpflichtend hinzukommen.

Rahmenbedingungen

Mündliche Prüfungen

Prüfungen sollen zumindest teilweise mündlich zwischen einer Prüfung pro Lehrveranstaltung drei Lehrveranstaltungen zu wählen.

Frühere Resolutionen

Bachelorarbeit

Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen, die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.

Studium im Ausland

Die ZaPF hat festgestellt, dass die notwendige Vergleichbarkeit hinsichtlich des Studienablaufs der verschiedenen Bachelor- und Master-Studiengänge der Physik innerhalb Deutschlands und international nicht gegeben ist. Dies führt insbesondere zu Problemen der Auslandsaufenthalten und widerspricht somit der Zielsetzung des Bologna-Prozesses.

Zugangsvoraussetzungen für den Bachelor und den Master

Die Zusammenkunft der Physikfachschaften des deutschsprachigen Hochschulraumes (ZaPF) lehnt für Absolventen eines Bachelor of Science im Fach Physik Zugangsbeschränkungen zu konsekutiven Masterstudiengängen in jeder Form ab. Da solche Masterstudiengänge als auf dem Bachelor aufbauend konzipiert sind, muss der Bachelor dafür ausreichend qualifizieren. Die Einführung zusätzlicher Kriterien legt Zweifel an der Qualität der Bachelor-Ausbildung nahe. Des Weiteren rechtfertigen weder die Kapazitäten der Universitäten noch der Bedarf an hochqualifizierten Physikerinnen und Physikern eine künstliche Beschränkung der Zulassung. Außerdem bieten die neuen Bachelorstudiengänge den Studierenden die Wahl zwischen frühzeitigen Berufseinstieg und vertiefenden Studium. Dieses sollte nicht einseitig zulasten der Studienfortsetzung eingeschränkt werden. Deshalb ist eine Einführung von Zugangsbeschränkungen untragbar und wir fordern die Abschaffung aller bereits bestehenden Beschränkungen.

Die ZaPF fordert, dass alle Abschlüsse, B.Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichweitig behandelt werden. Das heißt, dass zwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B.Sc. in Physik aus einem akkreditierten Studiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen M.Sc. in Physik nicht unterschieden wird. Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B.Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M.Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen.. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem solchen Zulassungsverfahren befinden. Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung.


To-Do Liste, Sonstiges

  • Das Thema modulübergreifende Prüfungen sollten wir nochmal vertiefen.