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Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B.Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M.Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen.. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem solchen Zulassungsverfahren befinden. | Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B.Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M.Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen.. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem solchen Zulassungsverfahren befinden. | ||
Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung. | Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung. | ||
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