Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

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Erik (Diskussion | Beiträge)
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# Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge sind der Sitzungsleitung schriftlich mitzuteilen.
# Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge sind der Sitzungsleitung schriftlich mitzuteilen.
# Änderungen dieser Verfahrensordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Sie müssen zur Abstimmung im Anfangsplenum mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF bekannt gemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Abschlussplenum müssen Änderungsanträge der Verfahrensordnung mindestens einen Tag vor dem Plenum bekannt gegeben werden.
# Änderungen dieser Verfahrensordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Sie müssen zur Abstimmung im Anfangsplenum mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF bekannt gemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Abschlussplenum müssen Änderungsanträge der Verfahrensordnung mindestens einen Tag vor dem Plenum bekannt gegeben werden.
# Verfahrensanträge (GO-Anträge, werden durch das Heben beider Arme signalisiert) sind spätestens vor der nächsten Wortmeldung bzw. Abstimmung zu behandeln und abzustimmen. Es ist nur eine Für- und eine Gegenrede erlaubt. Eine inhaltliche Gegenrede ist einer formellen vorzuziehen. Eine Diskussion findet nicht statt. In der Abstimmung ist (bis auf unten angegebene Ausnahmen) eine einfache Mehrheit erforderlich.</br>
# Verfahrensanträge (GO-Anträge, werden durch das Heben beider Arme signalisiert) sind spätestens vor der nächsten Wortmeldung bzw. Abstimmung zu behandeln und abzustimmen. Es ist nur eine Für- und eine Gegenrede erlaubt. Eine inhaltliche Gegenrede ist einer formellen vorzuziehen. Eine Diskussion findet nicht statt. In der Abstimmung ist (bis auf unten angegebene Ausnahmen) eine einfache Mehrheit erforderlich.
Gibt es keine Gegenrede, gilt der Antrag als angenommen.
Gibt es keine Gegenrede, gilt der Antrag als angenommen.