StAPF GO: Unterschied zwischen den Versionen
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== I. Sitzungsablauf: == | == I. Sitzungsablauf: == | ||
# Sitzungen des StAPF sind öffentlich.<br> | # Sitzungen des StAPF sind öffentlich.<br> | ||
# Der Termin und die vorläufige Tagesordnung einer StAPF-Sitzung sind mindestens 7 Tage vorher vom Sprecher auf dem Wiki bekannt zu geben.<br> | |||
# Die Sitzungsleitung wird vom Sprecher übernommen, bei dessen Verhinderung wählt sich der StAPF eine Sitzungsleitung.<br> | # Die Sitzungsleitung wird vom Sprecher übernommen, bei dessen Verhinderung wählt sich der StAPF eine Sitzungsleitung.<br> | ||
# Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollführer gewählt, das Protokoll der Sitzung wird im ZaPF-Wiki veröffentlicht.<br> | # Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollführer gewählt, das Protokoll der Sitzung wird im ZaPF-Wiki veröffentlicht.<br> | ||
# Die Beschlussfähigkeit ist festzustellen.<br> | # Die Beschlussfähigkeit ist festzustellen (siehe III. 1.). Ist die Beschlussfähigkeit auch binnen 15 Minuten nach Beginn der Sitzung (laut Termin) nicht gegeben, wird die Sitzung auf einen anderen Termin verschoben.<br> | ||
# Anschließend wird die Tagesordnung bekannt gegeben und abgestimmt.<br> | # Anschließend wird die Tagesordnung bekannt gegeben und abgestimmt.<br> | ||
# Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so kann die Auslegungsfrage mit Wirkung für die gesamte Sitzung durch die Sitzungsleitung entschieden werden.<br> | # Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so kann die Auslegungsfrage mit Wirkung für die gesamte Sitzung durch die Sitzungsleitung entschieden werden.<br> | ||
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== III. Beschlüsse == <br> | == III. Beschlüsse == <br> | ||
# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 3 von 5 Mitgliedern des StAPF anwesend sind. Dabei ist jedes Mitglied des StaPFs stimmberechtigt | # Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 3 von 5 Mitgliedern des StAPF anwesend sind. Dabei ist nur jedes Mitglied des StaPFs stimmberechtigt | ||
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. | # Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. | ||
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Soweit die Sitzung den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | # Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Soweit die Sitzung den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. |