SoSe24 AK WissZeitVGFAQ: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 31. Oktober 2024, 13:49 Uhr


Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: BeispielUser

Einleitung und Ziel des AK
Z.B. Austausch, Resolution, Positionspapier, HowTo/Guide, GO/Satzungsänderung, sonstige Ziele wie Wiki aufräumen, Studienführer aktualisieren etc.

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Ja/Nein, Link zum Protokoll des alten AK, Ist das Vorwissen zwingend erforderlich oder ist das Vorwissen hilfreich, aber nicht notwendig?

Wer ist die Zielgruppe?
Z.B. Alle ZaPFika, Einsteiger*innen oder Erfahrene im jeweiligen Thema, Alumni/Alte Säcke, Lehramtika, in den Akkreditierungspool Entsandte, etc.

Wie läuft der AK ab?
Z.B. Input-Vortrag dann Diskussion, welche Themenschwerpunkte sollen besprochen werden?

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
Z.B. Laptop, Accounts (Wiki-Account, Studienführer-Account), Git-Kenntnisse, Programmierkenntnisse

Materialien und weitere Informationen
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SoSe24 AK WissZeitVGFAQ

--- title: AK WissZeitVGFAQ tags: SoSe24, Kiel, Protokoll description:

---

Protokoll vom 18.05.2024

Beginn
08:09 Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Vorname Nachname (Uni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften
Universität Augsburg,
Freie Universität Berlin,
Universität Bielefeld,
Ruhr-Universität Bochum,
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
Technische Universität Braunschweig,
Technische Universität Darmstadt,
Heinrich Heine Universität Düsseldorf (Physik und Medizinische Physik),

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,

Goethe-Universität Frankfurt a. Main,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,

Universität Greifswald,

Universität Hamburg,

Leibniz Universität Hannover,

Technische Universität Kaiserslautern,
Universität zu Köln,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Philipps-Universität Marburg,
Ludwig-Maximilians-Universität München,
Technische Universität München,
Universität Münster,
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
Universität Osnabrück,
Universität Potsdam,
Universität Rostock,
Eberhard Karls Universität Tübingen,
jDPG; junge Deutsche physikalische Gesellschaft,
Universitas Saccos Veteres,

Protokoll

Wisst ihr, was das WissZeitVG ist?

Die AK-Leitung erklärt es. Insbesondere wurde auf Befristung eingegangen. 2004 wurde die Teilzeits- und Befristungsregelungen eingeführt.

Im normalen Arbeitsmarkt darf aus unsachlichen Gründen nur für max. 2 Jahre und sonst nur aus sachlichen Gründen (Elternzeitvertretung u.ä.) befristet werden.

In der Wissenschaft gibt es aber ein eigenes Arbeitsvertragsgesetz, um befristete Stellen zu ermöglichen.

Es gibt zwei "Qualifizierungs"phasen: Vor und nach den Promotion. Vor der Promotion darf man für maximal sechs Jahre mit beliebig gestaffelten befristen Verträgen angestellt sein. Eine durchschnittliche Promotion dauert 5.7 Jahre. Aktuell muss der erste Vertrag über mindestens 3 Jahre laufen. Vorher vorkommende halbe Stellen wurden durch 2/3 Stellen ersetzt, auch 3/4 Stellen sind möglich. Der Bruch ist der Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit der als Arbeitszeit zählt. Dafür war viel Lobbyarbeit nötig. In der Regel sind auch nach der Promotion nur befristete Veträge über insgesamt maximal sechs Jahre möglich.

Im WisszeitVG werden zwei Grunde fürs Befristung definiert: Qualifikation und befristete Mittel.

Es gibt verschiedene Tariffordnungen, TV-L (Tarifvertrag der Länder, z.B. Unis), TVöD (Tarifvertrag im öffentlichen Dienst, z.B. Helmholtz Institut) und TV-H (Hessen, neulich verbessert).

Als Studentische Hilfskraft kann man für maximal 6 Jahre an der Hochschule befristet angestellt sein. Eine Anstellung als Studentische Hilfskraft ist nur ohne Masterabschluss möglich.

Danach müsste die Hochschule einen unbefristeten Vertrag anbieten. Nach dem Masterabschluss hat man dann maximal 6 Jahre um die erste Qualifizierung/Promotion zu erreichen.

Qualifikation

Maximale Befristungszeit, die bei Abschluss der Promotion übrig ist, wird zur maximalen Befristungszeit nach der Promotion addiert. Verlängerungen von 2 Jahre für jedes Kind, Versorgung Familienmitglieder usw. sind ein „soll“ und kein „muss“ (ist aber verklagbar).

Obwohl die Mehrheit in der Physik über Drittmittel angestellt ist, gilt dies als Befristungsgrund.

Die WisszeitVG von 2004 ist eigentlich eine Notlösung, nach den Abschaffung der Habilition/Internationalisierung der deutsches System; sodass es überhaupt Regelungen zur Personalstruktur an Universitäten gibt.

In der Postdoc Phase dürfen Verträge weiterhin beliebig gestaffelt sein -- der Normalfall sind zwei Jahre.

Drittmittel

Drittmittel sind externe Gelder für Forschung. Damit kann man das System "umgehen"(d.h.?) und sich nur daraus finanzieren. Viele Drittmittel kommen über die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) vom Bund. Es gibt auch Drittmittel von Firmen u.ä. das ist insbesondere in den Naturwissenschaften aber selten. Verträge in der Wirtschaft werden auch aus Drittmitteln finanziert (?), allerdings müssen hier unbefristete Verträge abgeschlossen werden.

Seit 2017 soll die Vertragslaufzeit an die Laufzeit der Drittmittel angeglichen sein. Die DFG achtet auch auf die Befristung der Stellen wenn Sie Drittmitteln vergeben, und deswegen ist die Anpassung der Vertragslaufzeit eher gegeben.


Strukturen in der Wissenschaft

Nach der erste Forschungsphase, kann es entweder einen Anschlussvertrag geben oder man meldet sich arbeitslos. Dann hat man (hoffentlich) eine selbst eingeworbene PostDoc Stelle, und dann arbeitet man daran das nächste Geld einzuholen. Und dann kommt die nächste PostDoc Stelle. Das ganze berüht auf die Hoffnung dass man am Ende ein Professur erhält (eine der wenigen unbefristeten Stellen); für Tenure Track Professuren ist vorgesehen dass man nicht mehr als 6 Jahre PostDoc gearbeitet hat.

Profs sind Beamte, und werden bezahlt nach den Besoldungstufen W1 (billig) bis W3 (teuer). W1 sind Beamte auf Zeit.

Es gibt auch unbefristete Verträge für wissenschaftliche Mitarbeitende, die heute aber selten abgeschlossen werden. In den 80er/90er Jahren waren diese häufiger.

In Bayern gibt es noch das Hochschulinnovationsgesetz bei dem man noch X weitere Jahre befristet sein kann.

Früher waren Arbeitsgruppen sehr viel kleiner, dadurch gab es mehr Professuren. Etwa gab es an der FU Berlin die dreifache Anzahl an theoretischen Professuren.

Es gibt heute deutlich weniger Deutsche die sich auf Stellen bewerben.

Da Promovierende die eigene Arbeitsgruppe voran bringen, sind schnell abgeschlossene Promotionen im Allgemeinen nicht im eigenen Interesse der Professoren.

Seitendiskussion: Vorlesungen müssen von Professuren gehalten werden. Untergeordnete Lehre wie Übungen kann auch von PostDocs und Doktoranden übernommen werden. Wenn Profs eine Vorlesung von Angestellten machen lassen, kann man sich beschweren.

(Was soll das heißen?): Es gibt die Vorschlag eine zentrale Promotionsausgabe, wo das Geld organisiert wird, die Stelle organisiert, und eine wissenschaftliche Begleitung stellen.

In anderen Fächer (Geisteswissenschaften, Biologie) laufen Promotion usw durch 0% Stellen aus der Sicht der Universität, und leute sich durch Stipendien finanzieren. Es gibt dabei richtige Probleme mit den Bezahlung der Krankenversicherung. Auf die andere Seite, in der Informatik und Ingenierswissenschaftengibt es so ein Doktorandenmangel dass es oft nur noch 100% Stellen gibt.


Angestellte auf Drittmitteln dürfen laut Vertrag auch keine Lehre machen. Weil die Finanzierung der Lehre über die Länder laufen soll. Meistens machen/müssen sie die an Unis machen. Warum machen die das? 1. Macht des Prof., wenn der das sagt, macht man das halt schon. 2. Steht das in einigen Promotionsordnungen als Voraussetzungen 3. Sollte man Lehre machen, wenn man am Ende der Zeitlinie eine Professur anstreben, ist Lehre auch im eigenen Interesse.

Zusammenfassung/Ausblick

Im AK3 geht es um die Novellierung und Sammlung von worst practise Beispielen.

In AK 4 sprechen wir über andere mögliche Personalstrukturen.