Weitere Optionen
ursprüngliche Seite enthielt viel Code-Müll von automatischer Markdown zu Wikicode conversion. Einmal löschen was alles quatsch ist und in sauberen wiki-code überführt |
|||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Begriffe und Regelungen, die im Anhang kommentiert oder erklärt werden, sind kursiv gedruckt. | Begriffe und Regelungen, die im Anhang kommentiert oder erklärt werden, sind kursiv gedruckt. | ||
== 1 Geltungsbereich | == 1 Geltungsbereich == | ||
Diese Geschäftsordnung gilt für die Plenen (Vollversammlungen aller Teilnehmenden) der Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF). Sie ist von allen Teilnehmenden einzuhalten und regelt unter anderem den Ablauf des Plenums, die Wahl der Organe der ZaPF entsprechend der Satzung der ZaPF und die Antragsfristen und Abstimmung von Anträgen. | Diese Geschäftsordnung gilt für die Plenen (Vollversammlungen aller Teilnehmenden) der Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF). Sie ist von allen Teilnehmenden einzuhalten und regelt unter anderem den Ablauf des Plenums, die Wahl der Organe der ZaPF entsprechend der Satzung der ZaPF und die Antragsfristen und Abstimmung von Anträgen. | ||
| Zeile 13: | Zeile 13: | ||
Als teilnehmende Personen der ZaPF gelten alle angemeldeten Teilnehmenden der ZaPF, die ihren Tagungsbeitrag entrichtet haben, sowie alle Mitglieder und helfende Personen der ausrichtenden Fachschaft. | Als teilnehmende Personen der ZaPF gelten alle angemeldeten Teilnehmenden der ZaPF, die ihren Tagungsbeitrag entrichtet haben, sowie alle Mitglieder und helfende Personen der ausrichtenden Fachschaft. | ||
== 2 Ablauf eines Plenums == | |||
== 2 Ablauf eines Plenums | |||
# Sitzungen der ZaPF sind öffentlich. | # Sitzungen der ZaPF sind öffentlich. | ||
| Zeile 27: | Zeile 26: | ||
# Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in der Regel jedoch zehn Minuten nicht überschreiten. | # Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in der Regel jedoch zehn Minuten nicht überschreiten. | ||
== 3 Anträge == | |||
== 3 Anträge | |||
=== 3.1 Antragsfristen und Antragsdurchführung === | |||
=== 3.1 Antragsfristen und Antragsdurchführung | |||
# Antragsberechtigt sind alle teilnehmenden Personen. | # Antragsberechtigt sind alle teilnehmenden Personen. | ||
| Zeile 41: | Zeile 38: | ||
# Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung des bestehenden Textes ''geeignet nachvollziehbar'' machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge. | # Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung des bestehenden Textes ''geeignet nachvollziehbar'' machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge. | ||
=== 3.2 Geschäftsordnungsanträge === | === 3.2 Geschäftsordnungsanträge === | ||
| Zeile 72: | Zeile 68: | ||
Mit einem * gekennzeichnete Anträge erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. | Mit einem * gekennzeichnete Anträge erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. | ||
== 4 Abstimmungen und Wahlen | == 4 Abstimmungen und Wahlen == | ||
Dieser Abschnitt regelt die Abstimmungen und Meinungsbilder des ZaPF-Plenums sowie die Wahlmodi für Personenwahlen. Vom üblichen Modus für Personenwahlen abweichende Bestimmungen werden in einem eigenen Unterabschnitt geregelt, die verbleibenden Regelungen für Personenwahlen sind davon unbenommen. Die Beschlussfähigkeit für Abstimmungen und Personenwahlen ist gegeben, wenn ''zwanzig Physikfachschaften'' im Plenum anwesend sind. | Dieser Abschnitt regelt die Abstimmungen und Meinungsbilder des ZaPF-Plenums sowie die Wahlmodi für Personenwahlen. Vom üblichen Modus für Personenwahlen abweichende Bestimmungen werden in einem eigenen Unterabschnitt geregelt, die verbleibenden Regelungen für Personenwahlen sind davon unbenommen. Die Beschlussfähigkeit für Abstimmungen und Personenwahlen ist gegeben, wenn ''zwanzig Physikfachschaften'' im Plenum anwesend sind. | ||
| Zeile 82: | Zeile 77: | ||
Die Sitzungsleitung übt die Funktion des Wahlausschusses für offene Abstimmungen und Wahlen aus. Für geheime Abstimmungen und Wahlen wird ein Wahlausschuss von der Sitzungsleitung bestimmt. Hierbei darf kein Mitglied des Wahlausschusses selbst zur Wahl stehen. | Die Sitzungsleitung übt die Funktion des Wahlausschusses für offene Abstimmungen und Wahlen aus. Für geheime Abstimmungen und Wahlen wird ein Wahlausschuss von der Sitzungsleitung bestimmt. Hierbei darf kein Mitglied des Wahlausschusses selbst zur Wahl stehen. | ||
=== 4.1 Abstimmungen und Meinungsbilder === | |||
=== 4.1 Abstimmungen und Meinungsbilder | |||
# Es werden Abstimmungen und ''Meinungsbilder'' unterschieden. Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder Ablehnung von Beschlüssen entscheiden. Eine ''Vorabstimmung'' ist nicht zulässig. | # Es werden Abstimmungen und ''Meinungsbilder'' unterschieden. Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder Ablehnung von Beschlüssen entscheiden. Eine ''Vorabstimmung'' ist nicht zulässig. | ||
| Zeile 96: | Zeile 90: | ||
# Beschlüsse zur Änderung des Verhaltenskodex des ZaPF bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Vor der Abstimmung ist die Beschlussfähigkeit zwingend festzustellen. | # Beschlüsse zur Änderung des Verhaltenskodex des ZaPF bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Vor der Abstimmung ist die Beschlussfähigkeit zwingend festzustellen. | ||
=== 4.2 Personenwahlen === | === 4.2 Personenwahlen === | ||
| Zeile 112: | Zeile 105: | ||
# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | # Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | ||
=== 4.3 Vertrauenspersonen | === 4.3 Vertrauenspersonen === | ||
# Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle anwesenden natürlichen Personen. | # Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle anwesenden natürlichen Personen. | ||
| Zeile 130: | Zeile 123: | ||
# Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden. | # Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden. | ||
== Anhang: Versionshistorie == | |||
== Anhang: Versionshistorie | |||
Diese Geschäftsordnung wurde auf dem Abschlussplenum der Sommer-ZaPF 2005 in Erlangen beschlossen. Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen auf der: | Diese Geschäftsordnung wurde auf dem Abschlussplenum der Sommer-ZaPF 2005 in Erlangen beschlossen. Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen auf der: | ||
| Zeile 155: | Zeile 147: | ||
* und auf Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf. | * und auf Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf. | ||
= Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung = | |||
= Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung | |||
=== Geschäftsordnungsanträge === | |||
=== Geschäftsordnungsanträge | |||
Geschäftsordnungsanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine Diskussion sich ins Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden und sind insbesondere als Korrektiv für eine Diskussion, die ihren roten Faden verloren hat, zu benutzen. | Geschäftsordnungsanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine Diskussion sich ins Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden und sind insbesondere als Korrektiv für eine Diskussion, die ihren roten Faden verloren hat, zu benutzen. | ||
| Zeile 175: | Zeile 166: | ||
Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist, inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung. | Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist, inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung. | ||
== Beschlussfähigkeit bei zwanzig anwesenden Fachschaften == | |||
== Beschlussfähigkeit bei zwanzig anwesenden Fachschaften | |||
Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand etwa einem Viertel der Physikfachschaften. | Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand etwa einem Viertel der Physikfachschaften. | ||
=== Passives Wahlrecht | === Passives Wahlrecht === | ||
Das Plenum soll jede Person wählen können, der die teilnehmenden Personen die Ausübung des Amtes zutrauen. Dies ist ein breites Recht und bringt die Pflicht mit, sorgfältig auszuwählen, wen es wählt. Die teilnehmenden Personen sollen sich mit den kandidierenden Personen bekannt machen und die ZaPF nutzen, diese kennenzulernen und sich eine Meinung über sie zu bilden. Kandidierende Personen sollen sich dem Plenum in geeigneter Form vorstellen. | Das Plenum soll jede Person wählen können, der die teilnehmenden Personen die Ausübung des Amtes zutrauen. Dies ist ein breites Recht und bringt die Pflicht mit, sorgfältig auszuwählen, wen es wählt. Die teilnehmenden Personen sollen sich mit den kandidierenden Personen bekannt machen und die ZaPF nutzen, diese kennenzulernen und sich eine Meinung über sie zu bilden. Kandidierende Personen sollen sich dem Plenum in geeigneter Form vorstellen. | ||
| Zeile 187: | Zeile 177: | ||
Es ist immer eine Option Menschen nicht zu wählen und Ämter vakant zu lassen, da es besser sein kann sich länger mit kandidierenden Personen vertraut zu machen und sie im Zweifel später zu wählen. Die Wahl in Ämter ist keine Voraussetzung um sich aktiv in Gremien einzubringen. | Es ist immer eine Option Menschen nicht zu wählen und Ämter vakant zu lassen, da es besser sein kann sich länger mit kandidierenden Personen vertraut zu machen und sie im Zweifel später zu wählen. Die Wahl in Ämter ist keine Voraussetzung um sich aktiv in Gremien einzubringen. | ||
=== Mindestanzahl von Ja-Stimmen bei Personenwahlen === | |||
=== Mindestanzahl von Ja-Stimmen bei Personenwahlen | |||
Das Minimum von elf Ja-Stimmen bewirkt, dass Kandidierende mindestens die absolute Mehrheit der zur Beschlussfähigkeit notwendigen Stimmen erhalten muss. | Das Minimum von elf Ja-Stimmen bewirkt, dass Kandidierende mindestens die absolute Mehrheit der zur Beschlussfähigkeit notwendigen Stimmen erhalten muss. | ||
=== Geeignete Form des Nachvollziehbarmachens === | |||
=== Geeignete Form des Nachvollziehbarmachens | |||
Es kann sehr schwer sein kleinste Änderungen in Texten nachzuvollziehen, es erleichtert die Arbeit im Plenum deswegen erheblich, wenn Änderungen bestehender Texte im einzelnen hervorgehoben sind. Dies kann z.B. durch ein Diff geschehen. | Es kann sehr schwer sein kleinste Änderungen in Texten nachzuvollziehen, es erleichtert die Arbeit im Plenum deswegen erheblich, wenn Änderungen bestehender Texte im einzelnen hervorgehoben sind. Dies kann z.B. durch ein Diff geschehen. | ||
=== Resolutionen, Positionspapiere und Selbstverpflichtungen === | |||
=== Resolutionen, Positionspapiere und Selbstverpflichtungen | |||
Resolutionen halten Positionen der ZaPF fest und werden vom StAPF an die im Antrag angegebenen adressierten natürlichen und juristischen Personen und Personengruppen verschickt. | Resolutionen halten Positionen der ZaPF fest und werden vom StAPF an die im Antrag angegebenen adressierten natürlichen und juristischen Personen und Personengruppen verschickt. | ||
| Zeile 206: | Zeile 193: | ||
Selbstverpflichtungen sind ZaPF-interne Dokumente, die Aufträge an die Organe der ZaPF, z.B. den StAPF, geben. Selbstverpflichtungen können insbesondere dafür genutzt werden Arbeitsthesen eines Arbeitskreises festzuhalten, mit der Intention auf einer folgenden ZaPF einen weiteren Beschluss zu fassen. | Selbstverpflichtungen sind ZaPF-interne Dokumente, die Aufträge an die Organe der ZaPF, z.B. den StAPF, geben. Selbstverpflichtungen können insbesondere dafür genutzt werden Arbeitsthesen eines Arbeitskreises festzuhalten, mit der Intention auf einer folgenden ZaPF einen weiteren Beschluss zu fassen. | ||
=== Konkurrierende Anträge | === Konkurrierende Anträge === | ||
Konkurriende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien: | Konkurriende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien: | ||
| Zeile 214: | Zeile 201: | ||
# Verschiede inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache. | # Verschiede inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache. | ||
=== Meinungsbilder und Vorabstimmungen === | |||
=== Meinungsbilder und Vorabstimmungen | |||
Meinungsbilder sind dazu gedacht anzuzeigen, in welche Richtung die Personen im Plenum tendieren, so dass Antragstellende diese Meinungen in ihre Anträge einarbeiten können. Sie sind jedoch nicht dazu gedacht um in Erfahrung zu bringen wie das Plenum abstimmen würde. Aus diesem Grund sollten Fragen für Meinungsbilder verschieden vom Abstimmungsgegenstand formuliert werden. | Meinungsbilder sind dazu gedacht anzuzeigen, in welche Richtung die Personen im Plenum tendieren, so dass Antragstellende diese Meinungen in ihre Anträge einarbeiten können. Sie sind jedoch nicht dazu gedacht um in Erfahrung zu bringen wie das Plenum abstimmen würde. Aus diesem Grund sollten Fragen für Meinungsbilder verschieden vom Abstimmungsgegenstand formuliert werden. | ||