SoSe24 AK Antifaschismus: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(Hab mal die Entsprechenden Ausschnitte der Hochschulgesetze als Ausklapptext hinzugefügt. Hoffe dass euch das gefällt.) |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
: "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung" | : "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung" | ||
<div class="ml20 mw-collapsible mw-collapsed bv-collapsible" style="overflow:auto;"><span style="font-size:1.1em; font-weight:bold;"> Ausschnitte aus den Verschiedenen Landeshochschulgesetzen</span> | |||
<div class="mw-collapsible-content"> | |||
[https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/rechtsvorschriften-lehrplaene/uebersicht-hochschulgesetze.html Quellen über die Seite der Kultusminister Konferenz] | |||
* Baden-Württemberg | |||
** §65Abs2Punkt3 "die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden," | |||
* Bayern | |||
** keine Verfasste Studierendenschaft | |||
* Berlin | |||
** §18Abs2Punkt4 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern," | |||
* Brandenburg | |||
** §17 Absatz1Punkt2 (Aufgaben) "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung," | |||
* Bremen | |||
** $45Abs2Punkt3 (Aufgabe) " im Bewusstsein der Verantwortung vor der Gesellschaft die Förderung der politischen Bildung der Studierenden," | |||
* Hamburg | |||
** §102Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern," | |||
* Hessen | |||
** §84Abs2Punkt5 (Aufgaben) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden," | |||
* Mecklenburg Vorpommern HSchulGMV2011rahmen | |||
** §24Absatz2Punkt6 (Die Studierendenschaft hat) "...die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,..." | |||
* Niedersachsen NHG | |||
** §20Abs4 "Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern" | |||
* NRW | |||
** $53Abs4. (Die Studierendenschaft hat) "...auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern" | |||
* Rheinland Pfalz | |||
**$108Abs1Punkt5 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern," | |||
* Saarland | |||
** §83 Abs1Satz2 "Die Studierendenschaft hat insbesondere die Aufgabe, ... , die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern ..." | |||
* Sachsen | |||
** §25Abs3Punkt7 (Die Aufgaben der Studentenschaft sind die) Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung." | |||
* Sachsen anhalt - nix zu verfasster Studierendenschaft | |||
* Schleswig Holstein | |||
** §72Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern," | |||
* Thüringen | |||
** §80Abs1Punkt4 (Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden," | |||
<div style="text-align:right;"> | |||
<span class="bv-collapsible-back">🡹</span></div> | |||
</div></div> | |||
Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden. | Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden. | ||
Version vom 10. Mai 2024, 14:52 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche: lobachevsky, Opa
Die überwiegende Anzahl der deutschen Hochschulgesetze gibt den Studierendenschaften die Aufgabe für die politische Bildung der Studierenden zu sorgen. Dies klingt vielerorts ungefähr so:
- "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung"
Quellen über die Seite der Kultusminister Konferenz
- Baden-Württemberg
- §65Abs2Punkt3 "die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
- Bayern
- keine Verfasste Studierendenschaft
- Berlin
- §18Abs2Punkt4 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
- Brandenburg
- §17 Absatz1Punkt2 (Aufgaben) "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung,"
- Bremen
- $45Abs2Punkt3 (Aufgabe) " im Bewusstsein der Verantwortung vor der Gesellschaft die Förderung der politischen Bildung der Studierenden,"
- Hamburg
- §102Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
- Hessen
- §84Abs2Punkt5 (Aufgaben) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
- Mecklenburg Vorpommern HSchulGMV2011rahmen
- §24Absatz2Punkt6 (Die Studierendenschaft hat) "...die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,..."
- Niedersachsen NHG
- §20Abs4 "Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern"
- NRW
- $53Abs4. (Die Studierendenschaft hat) "...auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern"
- Rheinland Pfalz
- $108Abs1Punkt5 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
- Saarland
- §83 Abs1Satz2 "Die Studierendenschaft hat insbesondere die Aufgabe, ... , die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern ..."
- Sachsen
- §25Abs3Punkt7 (Die Aufgaben der Studentenschaft sind die) Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung."
- Sachsen anhalt - nix zu verfasster Studierendenschaft
- Schleswig Holstein
- §72Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
- Thüringen
- §80Abs1Punkt4 (Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden.
SoSe24 AK Antifaschismus
Protokoll vom tt.mm.jjjj
- Beginn
- HH:MM Uhr
- Ende
- HH:MM Uhr
- Redeleitung
- Vorname Nachname (Uni)
- Protokoll
- Vorname Nachname (Uni)
- Anwesende Fachschaften
Protokoll
Zusammenfassung/Ausblick
Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im Kategorienbaum unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([1]).
[[Kategorie:{{{Thema}}}]]