StAPF GO: Unterschied zwischen den Versionen
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Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen, sollten eine gewisse Relevanz vorweisen und es sollte klar sein, was damit geschieht. Ein Antrag auf „Wir wollen irgendwie irgendwo sagen, dass wir vielleicht was nicht so toll finden“ ist eher vom scheitern bedroht als ein Antrag „Wir schicken folgende Mitteilung an folgende Zeitungen: Der StAPF hat sich mit großer Mehrheit für XY ausgesprochen. Wir denken, dass <Erläuterung>“. Verschiedene Themen sind in verschiedene Anträge aufzuspalten. Eine Resolution über ein Thema kommt eher durch als eine, die fünfzig verschiedene Dinge behandelt. | Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen, sollten eine gewisse Relevanz vorweisen und es sollte klar sein, was damit geschieht. Ein Antrag auf „Wir wollen irgendwie irgendwo sagen, dass wir vielleicht was nicht so toll finden“ ist eher vom scheitern bedroht als ein Antrag „Wir schicken folgende Mitteilung an folgende Zeitungen: Der StAPF hat sich mit großer Mehrheit für XY ausgesprochen. Wir denken, dass <Erläuterung>“. Verschiedene Themen sind in verschiedene Anträge aufzuspalten. Eine Resolution über ein Thema kommt eher durch als eine, die fünfzig verschiedene Dinge behandelt. | ||
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Version vom 26. Juli 2007, 21:03 Uhr
Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses der Physik-Fachschaften
Der "Ständige Ausschuß der Physik-Fachschaften", kurz StAPF, hat sich am 04. März 2007 die nachfolgende Geschäftsordnung gegeben:
Geschäftsordnung für Sitzungen des StAPF
Einleitender Kommentar: Wir sind weder Politiker noch Juristen, deswegen regelt diese Verfahrensordnung nicht alles bis ins letzte Detail und ist als normaler Text und nicht als Ansammlung von Paragrafen verfasst. Sie ist gedacht um unnötige Diskussionen zu vermeiden und einen einfachen Ablauf der StAPF-Sitzungen zu gewährleisten. Sie definiert Abstimmungsmodi und allgemeine Verfahrensregeln.
Die männliche Anrede gilt im folgenden sowohl für weibliche als auch für männliche Mitglieder des StAPF.
I. Sitzungsablauf:
1. Sitzungen des StAPF sind öffentlich.
2. Die Sitzungsleitung wird vom Sprecher übernommen, bei dessen Verhinderung gibt sich der StAPF eine Sitzungsleitung aus seinen Reihen.
3. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollführer gewählt, das Protokoll der Sitzung wird im ZaPF-Wiki veröffentlicht.
4. Die Beschlussfähigkeit ist festzustellen (Details siehe Abschnitt Beschlüsse).
5. Anschließend wird die Tagesordnung bekannt gegeben und abgestimmt. Diese Tagesordnung ist bindend.
6. Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so kann die Auslegungsfrage mit Wirkung für die gesamte Sitzung durch die Sitzungsleitung entschieden werden.
7. Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in der Regel jedoch 10 Minuten nicht überschreiten.
II. Anträge:
1. Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens eine Stunde vor Beginn des Plenums schriftlich im ZaPF-Wiki oder über die Mailingliste bekannt zu geben.
2. Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge sind der Sitzungsleitung schriftlich mitzuteilen.
3. Änderungen dieser Verfahrensordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Sie müssen zur Abstimmung in einer StAPF-Sitzung mindestens 7 Tage vor der Sitzung den Mitgliedern des StAPF bekannt gemacht werden, z.B. über die Mailingliste oder das Wiki.
4. Verfahrensanträge (GO-Anträge, werden durch das Heben beider Arme signalisiert) sind spätestens vor der nächsten Wortmeldung bzw. Abstimmung zu behandeln und abzustimmen. Es ist nur eine Für- und eine Gegenrede erlaubt. Eine inhaltliche Gegenrede ist einer formellen vorzuziehen. Eine Diskussion findet nicht statt. In der Abstimmung ist (bis auf unten angegebene Ausnahmen) eine einfache Mehrheit erforderlich. Jeder anwesende Teilnehmer hat eine Stimme, Enthaltungen sind nicht möglich. Gibt es keine Gegenrede, gilt der Antrag als angenommen.
Verfahrensanträge sind insbesondere Anträge:
1. zur Änderung der Tagesordnung
2. zur erneuten Feststellung der Beschlussfähigkeit (ohne Abstimmung, ohne Gegenrede)
3. zur Unterbrechung der Sitzung
4. zur Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes
5. zur Begrenzung der Redezeit
6. zum Schluss der Rednerliste (nach Annahme des Antrages können sich noch Redner auf die Liste setzen lassen, anschließend wird die Liste geschlossen, weitere Wortmeldungen sind dann nicht mehr möglich)
7. Wiedereröffnung der Redeliste (2/3 Mehrheit)
8. geschlossene Sitzung (jeweils nur für einen Tagesordnungspunkt)
9. Zulassung Einzelner zur geschlossenen Sitzung
10. zum Schluss der Debatte (die Diskussion wird nach Annahme des Antrages sofort abgebrochen,
11. eine Abstimmung zum Thema wird ggf. sofort durchgeführt, 2/3 Mehrheit)
12. zur Anzweiflung einer Abstimmung
13. zur Verweisung in eine Arbeitsgruppe
14. Nichtbefassung (2/3 Mehrheit)
15. geheime Abstimmung (ohne Gegenrede)
Kommentar: Verfahrensanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine Diskussion sich ins Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden. Bei der Abstimmung über einen Verfahrensantrag sollte man vorher dreimal darüber nachdenken, ob man ihm zustimmt, da Ende der Debatte Ende der Debatte bedeutet. Verfahrensanträge werden durch heben beider Arme bekanntgegeben. Verfahrensanträge können als Mittel zu einer Schlammschlacht genutzt werden, jedoch sollte bedacht werden, dass wir als Physiker sachliche Diskussionen führen sollten und auch einsehen sollten, wenn die Mehrheit einen Antrag nicht unterstützt. Wir sind nicht der Weltrevolutionsrat. Abstimmungen ohne jegliche Gegenrede sollten nur mit äußerster Vorsicht angenommen werden. Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist, inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung.
== III. Beschlüsse ==
1. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 3/5 der Mitglieder des StAPF anwesend sind.
2. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden.
3. Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jedes Mitglied des StAPF. Interne Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die StAPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren Sitzungen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb des StAPF.
4. Stimmberechtigt für externe Beschlüsse ist jedes Mitglied des StAPF. Die Abstimmung geschieht durch Aufrufen der einzelnen Mitglieder, die anschließend ihren Beschluss der Sitzungsleitung mitteilen. Eine geheime Wahl ist möglich. Externe Beschlüsse sind Beschlüsse, die nach außen bekannt gemacht werden. Darunter fallen beispielsweise Resolutionen und Mitteilungen, jedoch keine Veröffentlichungen im ZaPF-Wiki. Externe Beschlüsse gelten als beschlossen, wenn keine Nein-Stimmen abgegeben wurden.
5. Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Soweit die Sitzung den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen.
6. Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.
7. Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz vor. Leere Stimmzettel gelten als nicht abgeben, Enthaltungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt.
8. Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
== IV. Virtuelle Sitzungen ==
Für StAPF-Sitzungen, die virtuell (z.B. im IRC) abgehalten werden, ist die Geschäftsordnung mit den folgenden Modifikationen anzuwenden:
1.
Zu Punkt II/4: GO-Anträge werden durch folgenden Text angekündigt: "GO-ANTRAG!"
Die anderen Sitzungsteilnehmer senden daraufhin keine Beiträge mehr, bis der Antragsteller seinen GO-Antrag gestellt hat.
Der Sitzungsleiter fragt im Anschluss, ob es eine Gegenrede gibt. Diese sind daraufhin anzukündigen durch "formale GEGENREDE" bzw. "inhaltliche GEGENREDE". Bei mehreren Gegenreden entscheidet die Sitzungsleitung, welche Gegenrede angenommen wird.
Bis zum Ende der Gegenrede senden die anderen Teilnehmer keine Beiträge.
2.
Die folgenden GO-Anträge finden bei virtuellen Sitzungen keine Anwendung:
II/4/5
II/4/6
II/4/7
3. Geheime Abstimmungen werden wie folgt durchgeführt:
Solange kein anderweitiges Tool zur Verfügung steht, wird eine geheime Abstimmung durch private Nachrichten an den Sitzungsleiter, realisiert. Wenn gewünscht, kann auch eine andere Person die privaten Nachrichten entgegen nehmen. Die zur Entgegennahme der Stimmen ausgewählte Person muss einstimmig bestimmt werden.
Die Person, die die Stimmen entgegen nimmt, verpflichtet sich, das Abstimmungsverhalten der Teilnehmer nicht weiterzugeben. Sie darf nur das Gesamtergebnis kund tun.
== V. Allgemeiner Kommentar ==
Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen, sollten eine gewisse Relevanz vorweisen und es sollte klar sein, was damit geschieht. Ein Antrag auf „Wir wollen irgendwie irgendwo sagen, dass wir vielleicht was nicht so toll finden“ ist eher vom scheitern bedroht als ein Antrag „Wir schicken folgende Mitteilung an folgende Zeitungen: Der StAPF hat sich mit großer Mehrheit für XY ausgesprochen. Wir denken, dass <Erläuterung>“. Verschiedene Themen sind in verschiedene Anträge aufzuspalten. Eine Resolution über ein Thema kommt eher durch als eine, die fünfzig verschiedene Dinge behandelt.