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# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | # Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | ||
# Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | # Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | ||
# Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er mehr “Ja” als “Nein” Stimmen erhält. Sollten mehr Kandidaten gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der “Ja”-Stimmen besetzt. Der | # Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er mehr “Ja” als “Nein” Stimmen erhält. Sollten mehr Kandidaten gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der “Ja”-Stimmen besetzt. Der Kandidat muss die Wahl annehmen. | ||
# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | # Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | ||