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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

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Erik (Diskussion | Beiträge)
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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF
= Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF =


Einleitender Kommentar: ''Wir sind weder Politiker noch Juristen, deswegen regelt diese Verfahrensordnung nicht alles bis ins letzte Detail und ist als normaler Text und nicht als Ansammlung von Paragrafen verfasst. Sie ist gedacht um unnötige Diskussionen zu vermeiden und einen einfachen Ablauf der Anfangs- und Abschlussplenen der ZaPF zu gewährleisten. Sie definiert Abstimmungsmodi und allgemeine Verfahrensregeln.
<i>Einleitender Kommentar: ''Wir sind weder Politiker noch Juristen, deswegen regelt diese Verfahrensordnung nicht alles bis ins letzte Detail und ist als normaler Text und nicht als Ansammlung von Paragrafen verfasst. Sie ist gedacht um unnötige Diskussionen zu vermeiden und einen einfachen Ablauf der Anfangs- und Abschlussplenen der ZaPF zu gewährleisten. Sie definiert Abstimmungsmodi und allgemeine Verfahrensregeln.</i>
Die männliche Anrede gilt im folgenden sowohl für weibliche als auch für männliche TeilnehmerInnen der ZaPF.''
 
Die männliche Anrede gilt im folgenden sowohl für weibliche als auch für männliche TeilnehmerInnen der ZaPF.


== Ablauf eines Plenums: ==
== Ablauf eines Plenums: ==
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# Änderungen dieser Verfahrensordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Sie müssen zur Abstimmung im Anfangsplenum mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF bekannt gemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Abschlussplenum müssen Änderungsanträge der Verfahrensordnung mindestens einen Tag vor dem Plenum bekannt gegeben werden.
# Änderungen dieser Verfahrensordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Sie müssen zur Abstimmung im Anfangsplenum mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF bekannt gemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Abschlussplenum müssen Änderungsanträge der Verfahrensordnung mindestens einen Tag vor dem Plenum bekannt gegeben werden.
# Verfahrensanträge (GO-Anträge, werden durch das Heben beider Arme signalisiert) sind spätestens vor der nächsten Wortmeldung bzw. Abstimmung zu behandeln und abzustimmen. Es ist nur eine Für- und eine Gegenrede erlaubt. Eine inhaltliche Gegenrede ist einer formellen vorzuziehen. Eine Diskussion findet nicht statt. In der Abstimmung ist (bis auf unten angegebene Ausnahmen) eine einfache Mehrheit erforderlich.</br>
# Verfahrensanträge (GO-Anträge, werden durch das Heben beider Arme signalisiert) sind spätestens vor der nächsten Wortmeldung bzw. Abstimmung zu behandeln und abzustimmen. Es ist nur eine Für- und eine Gegenrede erlaubt. Eine inhaltliche Gegenrede ist einer formellen vorzuziehen. Eine Diskussion findet nicht statt. In der Abstimmung ist (bis auf unten angegebene Ausnahmen) eine einfache Mehrheit erforderlich.</br>
Jeder anwesende Teilnehmer hat eine Stimme, Enthaltungen sind nicht möglich. Gibt es keine Gegenrede, gilt der Antrag als angenommen.
Gibt es keine Gegenrede, gilt der Antrag als angenommen.




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Kommentar: ''Verfahrensanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine Diskussion sich ins
<i>Kommentar: Verfahrensanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine Diskussion sich ins
Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden. Bei der Abstimmung über einen
Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden. Bei der Abstimmung über einen
Verfahrensantrag sollte man vorher dreimal darüber nachdenken, ob man ihm zustimmt, da Ende
Verfahrensantrag sollte man vorher dreimal darüber nachdenken, ob man ihm zustimmt, da Ende
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Weltrevolutionsrat. Abstimmungen ohne jegliche Gegenrede sollten nur mit äußerster Vorsicht
Weltrevolutionsrat. Abstimmungen ohne jegliche Gegenrede sollten nur mit äußerster Vorsicht
angenommen werden. Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist,
angenommen werden. Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist,
inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung.
inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung.</i>


== Beschlüsse und Wahlen ==
== Beschlüsse und Wahlen ==


# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im Plenarsaal anwesend sind.
# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der teilnehmenden Fachschaften im Plenarsaal anwesend sind.
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
# Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die veranstaltende Fachschaft hat maximal soviele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF.  
# Stimmberechtigt für Meinungsbilder ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die veranstaltende Fachschaft hat maximal soviele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Meinungsbilder sind Abstimmungen, die ausschließlich organisatorisches der aktuellen ZaPF betreffen.
# Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch Aufrufen der einzelnen Fachschaften, die anschließend ihren Beschluss der Sitzungsleitung mitteilen. Eine geheime Wahl ist möglich. Externe Beschlüsse sind Beschlüsse, die nach außen bekannt gemacht werden. Darunter fallen beispielsweise Resolutionen, Mitteilungen und Mitgliedschaften der ZaPF in anderen Organisationen, jedoch nicht Veröffentlichungen im ZaPF-Reader. Allgemeine (Presse-) Mitteilungen, die keine politischen Aussagen enthalten, wie z.B. „Die Fachschaft XY veranstaltet eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum verabschiedet werden.  
# Stimmberechtigt für Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Eine geheime Wahl ist möglich..  
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen.  
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen.  
# Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.
# Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.
# Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Leere Stimmzettel gelten als nicht abgeben, Enthaltungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt.  
# Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er mehr “Ja” als “Nein” Stimmen erhält. Sollten mehr Kandidaten gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der “Ja”-Stimmen besetzt. Der Knadidat muss die Wahl annehmen.
# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.


== Allgemeiner Kommentar ==
== Allgemeiner Kommentar ==
Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen,
<i>Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen,
sollten eine gewisse Relevanz vorweisen und es sollte klar sein, was damit geschieht. Ein Antrag
sollten eine gewisse Relevanz vorweisen und es sollte klar sein, was damit geschieht. Ein Antrag
auf „Wir wollen irgendwie irgendwo sagen, dass wir vielleicht was nicht so toll finden“ ist eher vom
auf „Wir wollen irgendwie irgendwo sagen, dass wir vielleicht was nicht so toll finden“ ist eher vom
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kommt eher durch als eine, die fünfzig verschiedene Dinge behandelt. Üblicherweise werden
kommt eher durch als eine, die fünfzig verschiedene Dinge behandelt. Üblicherweise werden
Anträge abgelehnt, die einzelne Dinge fordern, mit denen eine Fachschaft nicht übereinstimmt,
Anträge abgelehnt, die einzelne Dinge fordern, mit denen eine Fachschaft nicht übereinstimmt,
wenn sie auch im Prinzip mit dem Rest übereinstimmt.
wenn sie auch im Prinzip mit dem Rest übereinstimmt.</i>


'''Bitte klärt Beschlussvorlagen schon in den AKs. Eine Diskussion des AKs über die Beschlussvorlage im Plenum ist unnütze Zeitverschwendung.'''
'''Bitte klärt Beschlussvorlagen schon in den AKs. Eine Diskussion des AKs über die Beschlussvorlage im Plenum ist unnütze Zeitverschwendung.'''